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IBR-Vergaberecht am Meer - Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
Referenten
Ltd. RD Dr. Henning Bode, Mainz
ist Justitiar und stellvertretender Leiter des Amts für Bundesbau und dort seit 2002 u. a. mit allen Fragen des Vergaberechts befasst. Von April 2009 bis April 2014 war er zudem hauptamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz. Herr Dr. Bode ist Autor verschiedener Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und gibt seit 2007 Seminare in diesem Rechtsgebiet. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "VPR Vergabepraxis & -recht".
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Olaf Otting, Hanau
ist seit 1997 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er war zunächst in Stuttgart, dann mehr als 15 Jahre in Frankfurt als Partner in einer deutschen Großkanzlei tätig, sei 2012 leitete er die Praxisgruppe Öffentliches Recht einer internationalen Kanzlei. Im November 2020 hat er die auf Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Otting Zinger Rechtsanwälte mit Sitz in Hanau gegründet. Dr. Otting hat sich auf die Bereiche Städtebau, Verkehr und Energie spezialisiert. Herr Dr. Otting ist Autor zahlreicher verwaltungs- und vergaberechtlicher Publikationen, regelmäßiger Autor der VPR und Mitglied des Fachbeirats der Zeitschrift "Vergaberecht". Er ist Vorsitzender des Vergaberechtsausschusses des Deutschen AnwaltVereins (DAV) und Vorstandsmitglied im forum vergabe e.V.
Sebastian Spinzig, Vorsitzender der Vergabekammer Westfalen, Münster
war während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam bereits für die Vergabestelle der Verwaltung des Deutschen Bundestages tätig. Darauf aufbauend folgten im Referendariat zwei Stationen bei einer auf Bau- und Vergaberecht spezialisierten mittelständischen Kanzlei. Nach dem zweiten Staatsexamen in Berlin schlossen sich Tätigkeiten für die Landesförderbanken der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Bereich der EFRE-Förderung an. Seit Anfang 2015 befindet er sich im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und ist seit 2017 Vorsitzender der Vergabekammer Westfalen. Daneben ist er Mitautor der 2. Auflage des GWB-Kommentar Müller-Wrede und wiederkehrend Vortragender bei vergaberechtlichen Veranstaltungen und Seminaren.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Gesetzgeberische Neuerungen im Vergaberecht
- Das Vergabetransformationspaket
- Die Novellierung – wesentliche Inhalte
- Was wird (voraussichtlich) auf die Praxis zukommen?
- Mehr Nachhaltigkeit, mehr Innovation, weniger Bürokratie?
- Effizientere Nachprüfungsverfahren
- Neues aus Brüssel
- IPI
- FSR
- Net Zero Industry Act
- Konsequenzen für die Praxis
- Das Vergabetransformationspaket
- Ausschreibung von Planungsleistungen
- Der Wegfall des § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung
- Auftragswertschätzung und Verfahrenswahl
- E-Vergabe
- Formanforderungen und Formfehler
- Bekanntmachungsmuster und Kommunikation
- Aktuelle Rechtsprechung
- Auftragswertschätzung nach Streichung von § 3 Absatz 7 S 2 VgV
- neue Rechtslage?
- Planungsleistungen als Teil des Bauauftrages bzw. Anwendbarkeit des Schwellenwerts für Bauleistungen?
- Konsequenzen/Fallgruppen
- Verfahrenswahl
- Verhandlungsverfahren als Regelverfahren
- Tool-Box-Prinzip - stärkere Nutzung des Offenen Verfahrens?
- Fallgruppen
- Sonstige praktische Konsequenzen der „Additionspflicht“
- Standardisierung geeigneter Zuschlagskriterien
- Rahmenverträge
- General- und Totalunternehmer?
- Zuschlagskriterien
- Preis- und Qualitätskriterien
- soziale und umweltbezogene Aspekte
- Rechtsrahmen für Auswahl und Konkretisierung
- Beispielsfälle
- Fallstricke in der Praxis
- Fehlerheilung – Möglichkeiten und Grenzen
- Rückversetzung / Teilaufhebung
- Bewertungsfehler
- Dokumentationsfehler
- zur Interimsvergabe (Entscheidung des OLG Düsseldorf Verg 09/22, ggf. hat der EuGH schon etwas zur Vorlage des OLG Düsseldorf gesagt bzw. es gibt neuere Entscheidungen zur Interimsvergabe)
- zur Auftragsänderung im Sinne von § 132 GWB (Entscheidung des OLG Düsseldorf 29/22, ebenfalls dem EuGH vorgelegt)
- zur Kostentragung am Beispiel von Entscheidungen/Fallgestaltungen mit Anregungen, das Nachprüfungsverfahren kostengünstiger zu gestalten
- zur Sechs-Monats-Frist aus § 135 GWB, OLG Düsseldorf Ver 26/21
- des kommenden Halbjahr 2024
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 15 Zeitstunden.
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. 2 Übernachtungen im Einzelzimmer mit Frühstück und Abendessen
- Snacks mit Softgetränken, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Mittwoch, 19.06.2024, 13:00 Uhr - Freitag, 21.06.2024, 14:30 Uhr
THE OCEAN´s, nordicwave hotels
23669 Timmendorfer Strand
Tel.: 04503 35 68 30
Fax:
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Seminardetails
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Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)