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Seminardetails
Seminarnummer
3037

Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB

unter besonderer Berücksichtigung der BGH-Urteile vom 08.08.2019 und vom 21.11.2019 zum VOB/B-Vertrag

Donnerstag, 10.10.2019
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

 Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Zu seinem Lehrgebiet gehört unter anderem das Thema Kalkulation, von Baupreisen, Nachtragsmanagement sowie Risikomanagement und Controlling im Bauunternehmen und im Architektur- und Ingenieurbüro. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Herausgeber und Autor verschiedener VOB- und BGB-Kommentare sowie weiterer Fachliteratur. Herr Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen Themen.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.


Ziel des Seminars

Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/B- und BGB-Vertrag nach dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten nach § 650c Abs. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich notwendige Kosten gem. 3 650c Abs. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Probleme gestellt.

Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechts nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderungen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und -prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauvertragsrecht nach § 650c BGB gegenübergestellt und erläutert. 

Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können.


Themen

  1. Kalkulationsgrundlagen
    • Kalkulationsverfahren nach der KLR Bau sowie üblicher Kalkulationspraktiken
  2. Ansprüche aus § 2 VOB/B
    • Berechnung auf der Grundlage der Urkalkulation und der Formblätter der öffentlichen Auftraggeber sowie nach dem Verfahren der Preis­fortschreibung in der Theorie und an praktischen Beispielen sachgerecht erstellen bzw. bewerten; Stellenwert und Aussagekraft der Urkalkulation, Grundsätze nach § 2 VOB/B, dem VHB und der aktuellen Rechtsprechung
    • Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne von § 2 VOB/B in Theorie und praktische Beispiele
  3. Ansprüche aus § 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten
    • Grundsätze der Darlegungs- und Nachweis­pflichten des Auftragnehmers in der Theorie und am praktischen Beispiel nach der aktuellen Rechtsprechung; Vergütungsansprüche, Schadens­ersatz und Entschädigungsansprüche am praktischen Beispiel
  4. Ansprüche aus § 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten
    • Was versteht der Gesetzgeber unter „tatsächlich notwendigen Kosten“? Wie sind diese zu ermitteln bzw. nachzuweisen? Wann kann unterstellt werden, dass die in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten entsprechen bzw. was ist zu tun, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das bestreitet? Was sind angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und welche Auswirkung hat diese Regelung auf den Umgang mit zeitabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten? 


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 10.10.2019, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de