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Seminardetails
Seminarnummer
4014

Lücken im Leistungsverzeichnis

Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung

Donnerstag, 12.05.2022
09:30 - 17:00 Uhr
Online-Seminar

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Vergabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist Herausgeber des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht, sowie des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit"), dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Felix S. Thomas, Frankfurt a.M.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Felix S. Thomas, Frankfurt a.M.

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Sozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Sein Fokus liegt auf der baubegleitenden Entwicklung von Strategien zur Behandlung von Nachträgen und bauzeitlichen Ansprüchen, im Konfliktfall natürlich auch auf der Prozessführung. Er ist zudem Co-Autor verschiedener Fachbücher und mehrerer Beiträge in baurechtlichen Fachzeitschriften, u. a. in dem von Kues/v. Kiedrowski/Bolz herausgegebenen Buch über AGB-Klauseln in Bauverträgen, dort zu Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen, und dem Jansen/Seibel-VOB/B-Kommentar, dort § 9 VOB/B. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Thomas Referent baurechtlicher Vorträge und Seminare.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Anwälte, Justitiare, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige und Richter.


Ziel des Seminars

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte, teilweise von der Kanzlei der Referenten selbst erstritten, sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen. Natürlich fließen auch hier die neuen Regelungen des BGB-Bauvertragsrechts ein.

Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.


Themen

  1. Ausschreibungen bearbeiten:
    Schwellenwerte, Prüfung der Vergabeunterlagen, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit, Nachreichen von Erklärungen, Besonderheiten der Wertungsmatrix, typische Fehler im Verfahren und Umgang, Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber - die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen
  2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:
    Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten
  3. Besondere Themen:
    z. B. Bistro-Entscheidung und Hochspannungsleitung-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulationspreise, sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks
  4. Geänderte und zusätzliche Leistungen vs. neues BGB:
    § 2 Abs. 5, 6 VOB/B vs. § 650a ff. BGB , Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen
  5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch/Neues Bauvertragsrecht:
    Wie ist die aktuelle Rechtsprechung zu Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen?


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis drei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Donnerstag, 12.05.2022, 09:30 - 17:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 399,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an diesem Online-Seminar und die Seminarunterlagen (bei Online-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen PDF-Datei zur Verfügung). Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anmeldung/Zugang Online-Seminare und e-Learnings

Pro Anmeldung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Seminarraum der Online-Seminare oder e-Learnings. Ein Tag vor dem Seminar (bei e-Learnings direkt nach der erfolgreichen Buchung) erhält er per E-Mail den Zugangslink zum Online-Seminar sowie die digitalen Begleitunterlagen. Die Zugangsberechtigung darf an Dritte nicht weitergegeben werden, ist nicht übertragbar und darf nicht zum mehrfachen Einloggen im virtuellen Seminarraum benutzt werden. Der Zugang zum Seminarraum wird erst am Tag des Seminars freigeschaltet. Die Zugangsdaten zu einem e-Learning behalten 3 Monate ab Buchung ihre Gültigkeit.
Der Kunde hat die für die Teilnahme am Online-Seminar erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Da unsere Online-Seminare live stattfinden und die meisten unserer Referenten die Online-Seminare nicht vor Ort, in unserem IBR-Seminarzentrum, durchführen, können wir keine Garantie für eine gute Übertragungsqualität geben.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de