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NEU IBR-Vergaberechtstag: Praktikertreffen in Leipzig
Referenten

Ltd. RD Bernhard Fett
studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Münster. Von 1996 bis 1999 war er Vorsitzender des zweitinstanzlichen Vergabeüberwachungsausschusses, bevor er danach bis Ende 2005 den Vorsitz der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen in Leipzig übernahm. Seit 2006 managt er die Zentrale Vergabestelle des Sächsischen Staatsministeriums des Innern in Dresden. Seit 2015 ist Herr Fett beim SID als Fachbereichsleiter Vergabestelle, Recht tätig. Zudem lehrt er seit 1998 an der Akademie für öffentliche Verwaltung, nunmehr Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, in Meißen als Dozent im Fachgebiet Vergaberecht. Bernhard Fett ist Mitkommentator u. a. in Müller-Wrede VOL/A-Kommentar; Willenbruch / Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, 1.-3. Aufl.; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl.; VERIS-Online-Kommentar VOB/A und Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Vergaberecht, Band 3, Vergaberecht I, 2022 und Band 4, Vergaberecht 2, 2022.

RA und FA für Vergaberecht Karsten Köhler
wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und dem Referendariat in Sachsen als Rechtsanwalt im Jahr 2001 zugelassen und ist seitdem bei Luther bzw. den Vorgesellschaften beschäftigt. Seit 2002 ist er zudem als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Vergaberecht tätig und seit September 2016 Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist regelmäßig als Referent bei Seminaren im Vergaberecht tätig.

RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner
ist Fachanwalt für Vergaberecht in eigener Kanzlei und Honorarprofessor für Vergaberecht an der Hochschule Harz mit einem Lehrauftrag für Vergabe und E-Vergabe. Prof. Dr. Wagner ist seit über 20 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind eng damit verbundene Geschäftsfelder wie das EU-Beihilfe- und staatliche Zuwendungsrecht. Er berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen, beginnend bei klassischen Auftraggebern wie Bund, Land und Kommunen, über Forschungs- und staatliche Beteiligungsgesellschaften bis hin zu Unternehmen aus dem ITK-, Bau-, Medizin- und Marketingbereich. Prof. Dr. Wagner begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern der Länder und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa der REGUVIS-Akademie sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung "Basiswissen Vergaberecht" sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxiskommentars "Vergaberecht", 6. Aufl. 2022.

RiOLG Jörg Wiedemann
hat von 1987 bis 1991 an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studiert, sein 1. Staatsexamen in Berlin und sein 2. Staatsexamen in Düsseldorf abgelegt. Er ist seit 1994 in der Justiz Sachsen-Anhalts in verschiedenen Verwendungen und seit 1998 ununterbrochen am Oberlandesgericht Naumburg tätig. Seit 1999 ist er u.a. auch in dem (je-weiligen) Vergabesenat und in dem Zivilsenat tätig, dem Zivilrechtsstreitigkeiten im Zusam-menhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge (v.a. Primärrechtsschutz außerhalb des GWB, Haftung für Vergaberechtsverstöße) ausschließlich zugewiesen sind. Seit 2018 ist ei-ner der beiden Zivilsenate, denen er angehört, für Rechtsstreitigkeiten i.S.v. § 119a Satz 1 Nr. 2 GVG aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen, zuständig (Rechtsmittel gegen die Entscheidun-gen der Landgerichte in Magdeburg und Halle (Saale)). Jörg Wiedemann tritt seit 2001 als Referent in Weiterbildungsveranstaltungen zum Vergabe-recht auf, hat Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht und wirkt an zwei Lehrbüchern zum Vergaberecht sowie an mehreren vergaberechtlichen Kommentaren als Autor mit.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Projektstart - Wie der Beginn, so der Abschluss.
- Vorbereitungsphase - Wer nicht weiß, was er will, …
- Projektsteuerung – Damit der Weg auch zum Ziel führt.
- Zeitmanagement – Erfolge brauchen Zeit.
- Qualitätsmanagement - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
- Aus vergaberechtlicher Sicht: Der Planer als Gehilfe des öffentlichen Auftraggebers.
- Aus zivilrechtlicher Sicht: Der Planer als verantwortlicher Auftragnehmer und Rechtsdienstleister.
- Der Regress des Planers bei Rückforderung von Zuwendungen wegen vergaberechtlicher Mängel.
- Neues zu Interimsvergaben, zu Dringlichkeitsvergaben - auch bei Versäumnissen des öffentlichen Auftraggebers - und zum ggf. notwendigen „Wettbewerb light“
- Neues zur Höchstwertgrenze bei Rahmenvereinbarungen
- Können Reinigungsleistungen sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sein?
- Wer darf „Vertreter“ des Auftraggebers bei der Angebotseröffnung und der Angebotswertung sein?
- Ist Losen bei Wettbewerbsgleichheit im Vergabeverfahren die Lösung oder vielleicht gar nicht erlaubt?
- Die BGH-Entscheidung vom 13.9.2022, XIII ZR 9/20, und ihre nachhaltigen Konsequenzen zur Preiskalkulation und zum Angebotsausschluss
- Relativierende „Sonderlocken“ der Rechtsfolgen des § 135 GWB bei der Bundeswehr, auch außerhalb des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes?
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 31.08.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
Vienna House Easy Leipzig
04109 Leipzig
Tel.: 0341-991 53 90
Fax:
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten
Anmeldung/Zahlung
Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Ein- gang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670
Preise/Leistungsumfang/Rabatte
Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Bei Online-Seminaren entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.
Tagungs- und Pausenzeiten
Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.
Teilnahmebestätigung/Zertifikate
Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.
Anreise/Übernachtung/Hotels
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab.
Stornierung
Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.
Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.
Daten
Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Heinrich-von-Stephan-Str. 3
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