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Seminardetails
Seminarnummer
4464

NEU IBR-Vergaberechtstag: Praktikertreffen in Leipzig

Donnerstag, 31.08.2023
09:30 - 17:00 Uhr
Leipzig

Referenten

Ltd. RD Bernhard Fett, Radebeul

Ltd. RD Bernhard Fett, Radebeul

studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Münster. Von 1996 bis 1999 war er Vorsitzender des zweitinstanzlichen Vergabeüberwachungsausschusses, bevor er danach bis Ende 2005 den Vorsitz der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen in Leipzig übernahm. Seit 2006 managt er die Zentrale Vergabestelle des Sächsischen Staatsministeriums des Innern in Dresden. Seit 2015 ist Herr Fett beim SID als Fachbereichsleiter Vergabestelle, Recht tätig. Zudem lehrt er seit 1998 an der Akademie für öffentliche Verwaltung, nunmehr Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, in Meißen als Dozent im Fachgebiet Vergaberecht. Bernhard Fett ist Mitkommentator u. a. in Müller-Wrede VOL/A-Kommentar; Willenbruch / Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, 1.-3. Aufl.; Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl.; VERIS-Online-Kommentar VOB/A und Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Vergaberecht, Band 3, Vergaberecht I, 2022 und Band 4, Vergaberecht 2, 2022.

RA und FA für Vergaberecht Karsten Köhler, Leipzig

RA und FA für Vergaberecht Karsten Köhler, Leipzig

wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und dem Referendariat in Sachsen als Rechtsanwalt im Jahr 2001 zugelassen und ist seitdem bei Luther bzw. den Vorgesellschaften beschäftigt. Seit 2002 ist er zudem als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Vergaberecht tätig und seit September 2016 Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist regelmäßig als Referent bei Seminaren im Vergaberecht tätig.

RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

ist Fachanwalt für Vergaberecht in eigener Kanzlei und Honorarprofessor für Vergaberecht an der Hochschule Harz mit einem Lehrauftrag für Vergabe und E-Vergabe. Prof. Dr. Wagner ist seit über 20 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind eng damit verbundene Geschäftsfelder wie das EU-Beihilfe- und staatliche Zuwendungsrecht. Er berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen, beginnend bei klassischen Auftraggebern wie Bund, Land und Kommunen, über Forschungs- und staatliche Beteiligungsgesellschaften bis hin zu Unternehmen aus dem ITK-, Bau-, Medizin- und Marketingbereich. Prof. Dr. Wagner begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern der Länder und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa der REGUVIS-Akademie sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung "Basiswissen Vergaberecht" sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxiskommentars "Vergaberecht", 6. Aufl. 2022.

RiOLG Jörg Wiedemann, Naumburg (Saale)

RiOLG Jörg Wiedemann, Naumburg (Saale)

hat von 1987 bis 1991 an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studiert, sein 1. Staatsexamen in Berlin und sein 2. Staatsexamen in Düsseldorf abgelegt. Er ist seit 1994 in der Justiz Sachsen-Anhalts in verschiedenen Verwendungen und seit 1998 ununterbrochen am Oberlandesgericht Naumburg tätig. Seit 1999 ist er u.a. auch in dem (je-weiligen) Vergabesenat und in dem Zivilsenat tätig, dem Zivilrechtsstreitigkeiten im Zusam-menhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge (v.a. Primärrechtsschutz außerhalb des GWB, Haftung für Vergaberechtsverstöße) ausschließlich zugewiesen sind. Seit 2018 ist ei-ner der beiden Zivilsenate, denen er angehört, für Rechtsstreitigkeiten i.S.v. § 119a Satz 1 Nr. 2 GVG aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen, zuständig (Rechtsmittel gegen die Entscheidun-gen der Landgerichte in Magdeburg und Halle (Saale)). Jörg Wiedemann tritt seit 2001 als Referent in Weiterbildungsveranstaltungen zum Vergabe-recht auf, hat Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht und wirkt an zwei Lehrbüchern zum Vergaberecht sowie an mehreren vergaberechtlichen Kommentaren als Autor mit.


Teilnehmerkreis

Lokaler Branchentreff! Hier kommen Mitarbeitende der Vergabestellen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin zum Austausch und Networking zusammen. Gleichermaßen sind Berater, Geschäftsführer, Architekten und Ingenieure aus den Abteilungen, die mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut oder diese rechtlich, betriebswirtschaftlich oder technisch begleiten sowie Rechtsanwälte angesprochen. Praxiserfahrungen im Vergaberecht bei Auftragnehmern und Auftraggebern sollten vorhanden sein.


Ziel des Seminars

Save the Date! Wir bieten Ihnen hier eine jährlich stattfindende Plattform, um sich über die neuen aktuellen Entwicklungen aus Politik, Wissenschaft und Gesetzgebung zu informieren, Kollegen und Bekannte zu treffen und sich miteinander auszutauschen. Wir greifen praxisrelevante und richtungsweisende Fragen und Neuerungen aus dem vergaberechtlichen Kontext auf und lassen Experten dazu zu Wort kommen. Holen Sie sich das vergaberechtliche Rüstzeug für Ihren Arbeitsalltag auf angenehme Art und Weise.  



Themen

Mehr als „nur“ Vergaberecht – was ein erfolgreiches Beschaffungsprojekt (noch) ausmacht  
Referent: RA Prof. Dr. Christoph-David Wagner
  • Projektstart - Wie der Beginn, so der Abschluss.
  • Vorbereitungsphase - Wer nicht weiß, was er will, … 
  • Projektsteuerung – Damit der Weg auch zum Ziel führt.
  • Zeitmanagement – Erfolge brauchen Zeit.
  • Qualitätsmanagement - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Das Interessenbekundungsverfahren im Vergaberecht – eine kreative Beschaffungsmöglichkeit mit Vorteilen bei zeitlich anspruchsvollen Projekten 
Referent: RA Karsten Köhler  

Die Rahmenvereinbarung im Vergaberecht – eine flexible Beschaffungsmöglichkeit mit enger werdenden Grenzen
Referent: RA Karsten Köhler 
 
Mitwirkung des Planers am Vergabeverfahren  
Ein Praxisbeispiel vom OLG Naumburg
Referent: RiOLG Jörg Wiedemann
  • Aus vergaberechtlicher Sicht: Der Planer als Gehilfe des öffentlichen Auftraggebers.
  • Aus zivilrechtlicher Sicht: Der Planer als verantwortlicher Auftragnehmer und Rechtsdienstleister.
  • Der Regress des Planers bei Rückforderung von Zuwendungen wegen vergaberechtlicher Mängel.
Aktuelle Rechtsprechung 2022/2023               
Referent: Ltd. RD Bernhard Fett
  • Neues zu Interimsvergaben, zu Dringlichkeitsvergaben - auch bei Versäumnissen des öffentlichen Auftraggebers - und zum ggf. notwendigen „Wettbewerb light“
  • Neues zur Höchstwertgrenze bei Rahmenvereinbarungen
  • Können Reinigungsleistungen sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sein?
  • Wer darf „Vertreter“ des Auftraggebers bei der Angebotseröffnung und der Angebotswertung sein? 
  • Ist Losen bei Wettbewerbsgleichheit im Vergabeverfahren die Lösung oder vielleicht gar nicht erlaubt?
  • Die BGH-Entscheidung vom 13.9.2022, XIII ZR 9/20, und ihre nachhaltigen Konsequenzen zur Preiskalkulation und zum Angebotsausschluss
  • Relativierende „Sonderlocken“ der Rechtsfolgen des § 135 GWB bei der Bundeswehr, auch außerhalb des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes? 



Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 31.08.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Vienna House Easy Leipzig
Goethestraße 11
04109 Leipzig

Tel.: 0341-991 53 90
Fax:

Preis (zzgl. MwSt.): 599,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Romy Grüßer gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem e-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei e-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und e-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und e-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines e-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an romy.gruesser@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: März 2023

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Romy Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: romy.gruesser@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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