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Seminardetails
Seminarnummer
5218

NEU Rechtsichere Kostenplanung - auch bei planloser Kostenentwicklung

Leistungspflichten, Haftung und Honorar der Planer bei Budgetvorgaben, Baukostenobergrenzen und Kostensteuerung

Mittwoch, 26.03.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Erfurt

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Richard Althoff, Dresden

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Richard Althoff, Dresden

ist Gründungspartner der Kanzlei für Bau- und Planungsrecht Althoff Kierner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Dresden. Nach fünfjähriger Tätigkeit in der Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bundes wechselte Dr. Althoff Ende 1997 in den Anwaltsberuf mit Spezialisierung im Bau- und Planungsrecht. Seit 2009 ist Dr. Althoff nahezu ausschließlich im Recht der Architekten und Ingenieure tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vertrags- und honorarrechtlichen Beratung seiner Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie in der projektbegleitenden "Alltagsberatung". Er ist zugleich Kooperationsanwalt mehrerer namhafter Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure. Dr. Althoff leitet den regionalen Arbeitskreis Sachsen/Sachsen-Anhalt der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und ist im Organisationsteam der Jahresarbeitstagung der DGfBR verantwortlich für den Themenbereich "Architekten und Ingenieure". Er ist Mitherausgeber und Mitautor verschiedener HOAI-Werke und zeichnet sich durch eine langjährige ausgeprägte Schulungs- und Vortragstätigkeit aus, bei der vor allem seine klare Sprache, lebhafte Didaktik und Praxisnähe regelmäßig sehr gelobt wird.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen. 


Ziel des Seminars

Geld gehört in der Regel zu den zentralen Themen eines Bauprojekts. Die Folgen ausufernder und nicht beherrschbarer Kostenentwicklungen rufen unterschiedliche Ansätze hervor, das Thema “Budget” vertraglich zu fassen und Budgetvorgaben als konkrete, verbindliche Planungsziele zu vereinbaren. Bei Planern wiederum führt dies, so verständlich es aus Sicht des Bauherren auch ist, zu erheblichen Verunsicherungen: eine Verantwortung, vielleicht sogar Haftung mit Schadensersatzdrohungen übernehmen für ein verbindliches Bau-Budget zu einem Zeitpunkt eines erst beginnenden Planungsprozesses? Und was ist mit den vielen politischen und wirtschaftlichen externen Ursachen für Baukostenentwicklungen? Und kann der Architekt und Ingenieur nicht vielmehr bei gestiegenen Kosten vor allem ein höheres Honorar beanspruchen? Aus Verunsicherung entsteht wechselseitiges Misstrauen. Dies wird verstärkt durch verbreitete Missverständnisse und falsche Vorstellungen, was z.B. eine “Baukostenobergrenze” rechtlich überhaupt bedeutet. Und so entstehen schnell unnötige Auseinandersetzungen und vermeidbare Schärfen in der Kommunikation. Das Seminar will helfen, solche Missverständnisse zu vermeiden. Orientiert an der umfangreichen Rechtsprechung erhalten Auftraggeber wie Auftragnehmer Informationen und klare Handreichungen, die Leistungspflichten des Planers – und ihre Grenzen – besser zu verstehen und mit dem Thema in der Vertragsgestaltung und während der Projektrealisierung beiderseits angemessen und vielleicht auch ein wenig entspannter umzugehen. 


Themen

  1. „Kosten“ als Planungsziel i.S.d. § 650p BGB
  2. Ist die Kosteneinschätzung schon Kostenplanung?
  3. Leistungs- und Hinweispflichten der Architekten und Ingenieure zu Projektbeginn, vor und bei Vertragsschluss
  4. Die DIN 276 – eine anerkannte Regel der Technik für die Kostenplanung?
  5. Die rechtliche Bedeutung der DIN 276 für die Leistungspflichten beim Kostenmanagement
  6. Der (irrige) Mythos vom Toleranzrahmen bei den Kostenermittlungsarten
  7. Was tun bei Zielkonflikten: wenn Projektwünsche und Budget einfach nicht passen
  8. Spezialproblem „politische Zahlen“ 
  9. Formen der Kostenvereinbarung: vom Wunsch über die Obergrenze bis zur Garantie
  10. Beispiele für zulässige und unzulässige Kostenvereinbarungen in Formularverträgen
  11. Schwerpunkt: die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung
  12. Geplante Kosten – gebaute Kosten
  13. Der (gravierende) Unterschied von Mangelbeseitigung und Schadensersatz bei der Kostenplanung
  14. Die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen
  15. Kostenbedingte Umplanungen: Mangelbeseitigung oder Nachtragsleistung?
  16. Wann wirken sich Kostenveränderungen auf das (HOAI-)Honorar aus?


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 26.03.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Dorint Hotel am Dom Erfurt
Theaterplatz 2
99084 Erfurt

Tel.: 0361 - 64 45-0
Fax: 0361 - 64 45-100
E-Mail: http://www.hotel-erfurt.dorint.com

Preis (zzgl. MwSt.): 469,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Anmelde-bedingungen und Tagungs-modalitäten

Anmeldung/Zahlung

Sie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder - am besten - direkt über https://www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldung zu einem E-Learning ist nur online möglich. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen und bei E-Learnings ist die Rechnung sofort fällig.
Commerzbank AG Mannheim IBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/Rabatte

Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten, es sein denn, diese sind besondere als All.inkl.-Leistungen im Einzelnen aufgeführt. Bei Online-Seminaren und E-Learnings entfällt die Verpflegung. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und Pausenzeiten

Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/Zertifikate

Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung - spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.
Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/Hotels

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie (außer bei Online-Seminaren und E-Learnings) nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Ist die Übernachtung und Frühstück oder andere All.inkl.-Leistungen im Seminarpreis inkludiert, übernehmen wir die Buchungen und Sie erhalten eine Zimmer - Reservierungsbestätigung.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Die Stornierung eines E-Learnings ist ausgeschlossen.

Stornierung einer Veranstaltung MIT Übernachtung(en)

Wenn Sie an einer Veranstaltung, bei der die Seminargebühr eine oder mehrere Übernachtungen enthält, nicht teilnehmen können, erfolgt die Stornierung ohne Gebühr, wenn wir 8 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung darüber informiert werden. Danach sind die Zimmerpreise zu bezahlen. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen ist die volle Tagungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Absage von Veranstaltungen/Formatänderungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt, abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Seminargebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Ebenso behalten wir uns vor, das Format von hybriden Veranstaltungen auf reine Online-Veranstaltungen umzustellen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die aus der Absage oder einer Formatumstellung entstehen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Bahn- oder Flugtickets sowie Hotelzimmer.

Arbeitsmittel

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

Daten

Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen (außer bei Online-Seminaren) und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an team@ibr-seminare.de oder telefonisch unter 0621 - 120 32-19.

Stand: Januar 2025

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Heinrich-von-Stephan-Str. 3
68161 Mannheim

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
IBR-SEMINARE-Team, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: team@ibr-seminare.de
Nähere Infos und Anmeldung unter: https://www.ibr-seminare.de

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