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Seminardetails
Seminarnummer
5001

Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergaberecht

Montag, 21.10.2024
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referent

RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln

RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln

ist im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Er arbeitet seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und in angrenzenden Rechtsmaterien. Hier berät Herr Dr. Büdenbender öffentliche Auftraggeber und Bieter sowohl bei komplexen Ausschreibungen von Bauleistungen als auch bei Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich, die oftmals Bezug zum Fördermittelrecht haben. Daneben vertritt er Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Herr Dr. Büdenbender ist Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie "VPR Vergabepraxis & -recht". Des Weiteren wirkt er als Autor an vergaberechtlichen Standardwerken mit, wie etwa an dem von Leinemann herausgegebenen Handbuch "Die Vergabe öffentlicher Aufträge". Darüber hinaus ist Herr Dr. Büdenbender seit Jahren als Dozent und Referent bei vergaberechtlichen Seminaren tätig. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungshöfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf die Beachtung der Auflagen zur Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren befasst sind. Ebenfalls angesprochen sind Architekten und/oder Projektsteuerer, genauso wie Bieter/Auftragnehmer, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.


Ziel des Seminars

Die Empfänger von Fördermitteln werden oftmals durch Auflagen im Fördermittelbescheid verpflichtet, das Vergaberecht bei der Vergabe von Aufträgen anzuwenden, die zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich sind. Der Inhalt und die Reichweite dieser Verpflichtung sind nicht immer klar und eindeutig - oder dem Fördermittelempfänger nicht hinreichend bewusst. 
Die Folge kann sein, dass im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt und Fördermittel zurückgefordert werden - oftmals viele Jahre nach Abschluss des Projekts. Es geht um Bekanntmachungsmängel, eine unterlassene Losbildung, Verstöße gegen den Grundsatz der Produktneutralität, unzulässige Eignungskriterien, eine falsche Zuschlagsentscheidung oder ein gänzlich unterlassenes wettbewerbliches Vergabeverfahren. Will der Fördermittelempfänger die Rückforderung nicht akzeptieren, muss der Bescheid in der Regel vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. 
In dem Tagesseminar werden die maßgeblichen Grundlagen des Zuwendungs- und Haushaltsrechts ebenso behandelt wie die relevanten Bestimmungen des Vergaberechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Auswirkungen von leichten oder schweren Vergabefehlern auf das bei der Rückforderung auszuübende Ermessen. 


Themen

  • Vergabe- und zuwendungsrechtliche Grundlagen
  • Die Allgemeinen Nebenbestimmungen als zentrales Regelungsinstrument
  • Inhalt und Reichweite der vergaberechtlichen Verpflichtungen - Zuwendungsvergaberecht
  • Konsequenzen für die Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen des geförderten Projekts - Vermeidung von Vergaberechtsverstößen
  • Rechtsfolgen von Vergaberechtsverstößen
  • Dokumentationspflichten
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu Rückforderungen
  • Haftungsfragen

Hinweis: Empfohlen wird, eine Textsammlung des VwVfG mitzubringen.



Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Montag, 21.10.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.