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Von der Auslegung bis zur Aufhebung
Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten in laufenden Vergabeverfahren
Referent
RA Norbert Portz, Bonn
ist Rechtsanwalt. Er hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Ende 2021 das Vergabedezernat geleitet. Seit 2022 ist er vom Präsidenten des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes berufen worden. Zudem ist er Mitglied in einem Fachbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 22. Auflage 2022; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 5. Auflage 2020; Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021; Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 2. Auflage 2022; Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2024; Beck`sches Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024. Herr Portz hat zudem zahlreiche Fachartikel in der NZBau, im "Vergaberecht", der ZfBR sowie dem Vergabe Navigator, dessen Mitherausgeber er ist, veröffentlicht.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Die Auslegung: Mehr als ein Ermessen von Auftraggebern und Unternehmen
- Was ist auslegungsfähig und wo sind die Grenzen der Auslegung?
- Beispiele von Auslegungen in Vergabeverfahren
- Was kann und muss vom Auftraggeber aufgeklärt werden?
- Das Vorgehen öffentlicher Auftraggeber bei einer Aufklärung
- Die Grenzen einer ordnungsgemäßen Aufklärung
- Der Spezialfall der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote
- Beispielsfälle
- Ein bloßes Recht oder eine Pflicht des Auftraggebers
- Welche Unterlagen können/dürfen öffentliche Auftraggeber nachfordern?
- Die Schranken von Nachforderungen und die Neuerungen durch das Vergabetransformationsgesetz
- Unterschied: Unternehmens- und wirtschaftlichkeitsbezogene Unterlagen
- Nicht im Vergaberecht geregelt, aber oft einsetzbar: Die Zurückversetzung
- Voraussetzungen und Grenzen einer Zurückversetzung
- Folgen einer Zurückversetzung für öffentliche Auftraggeber
- Einsatzmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
- Umgang mit Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH-Urt. v. 17.06.2021
- Rechtlich-inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
- Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen: Voraussetzung und Vorgehen
- Aufhebung: Endgültiges oder vorübergehendes Ende von Vergabeverfahren
- Aufhebung vermeiden und andere Instrumente ausschöpfen
- Die rechtmäßige und die rechtswidrige Aufhebung: Unterschied mit Folgen
- Schadensersatz: Wer erhält was bei rechtswidrigen Aufhebungen?
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
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Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Online-Seminar
Montag, 30.09.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,2 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)