Ausschreibungen zwischen Losaufteilung und Gesamtvergabe

Rechtliche Anforderungen und Praxislösungen

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15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Das Ziel dieses Seminars ist es, einen grundlegenden Überblick zur Rechtslage sowie zu aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung über die losweise Unterteilung von öffentlichen Aufträgen, zu vermitteln. Durch Hinweise und zahlreiche Beispiele aus der Vergabepraxis sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Beschaffungen bedarfsgerecht und zugleich rechtssicher unter Berücksichtigung des Gebots der losweisen Unterteilung von öffentlichen Aufträgen durchgeführt werden können. Hierbei soll insbesondere anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten und Grenzen nach den maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen bestehen, eine "Gesamtvergabe" vorzunehmen.

Auftraggeber sind nach den vergaberechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 97 Abs. 4 S. 2 GWB) grundsätzlich verpflichtet, ihren Beschaffungsgegenstand in Fach- und in Teillosen auszuschreiben. Diese Anforderung dient der Berücksichtigung von mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe. Ihr steht allerdings oftmals das Bedürfnis von Auftraggebern gegenüber, nur ein Unternehmen mit der Erbringung der benötigen Leistungen zu beauftragen. Doch nach welchen Voraussetzungen ist eine solche "Gesamtvergabe" zulässig?
Welchen Gestaltungsmöglichkeiten stehen welche Grenzen gegenüber? Wie ist im Rahmen der Gestaltung und Durchführung des Vergabeverfahrens mit der losweisen Unterteilung umzugehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Webinar beantwortet.

 

  • Gebot der Berücksichtigung von mittelständischen Interessen
    • Definition von Mittelstand
    • Möglichkeiten zur Berücksichtigung von mittelständischen Interessen

 

  • Gebot der losweisen Unterteilung von öffentlichen Aufträgen
    • Überblick zu den Regelungen im europäischen und deutschen Recht
    • Teilbarkeit von Aufträgen im Spannungsfeld mit dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers
    • Definition von Fachlosen und Teillosen, insbesondere
    • Maßstab für die Festlegung von Losen
    • Ermittlung der Losgröße und des Loszuschnitts

 

  • Zulässigkeit einer Gesamtvergabe
    • Grundlagen: Beurteilungsspielraum und Begründungsmaßstab
    • Teilungsimmanente Gründe
    • Anforderungen an wirtschaftliche Gründe
    • Anforderungen an technische Gründe
    • Zeitliche Gründe
    • Anforderungen an das "Erfordern" einer Gesamtvergabe

 

  • Anwendungsfragen im Vergabeverfahren
    • Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen
    • Dokumentation (insbesondere Dokumentationstiefe und Heilung)
    • Auftragswertschätzung (u.a. für Bau- und Planungsleistungen)
    • Prüfung der Eignung von Unternehmen
    • Wertung der Angebote (insbesondere Koppelungsnachlass)
    • Loslimitierung: Zulässigkeit, Grenzen (insbes. Fragen zur Mehrfachbeteiligungen) und Gestaltung


Das Seminar richtet sich insbesondere an Vergabepraktiker in Vergabestellen, Einkaufs- und Rechtsabteilungen von öffentlichen Auftraggebern und ferner ebenfalls an Wirtschaftsteilnehmer, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen sowie Berater von öffentlichen Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern. Das Seminar ist für absolute Beginner im Vergaberecht geeignet.


Referent

Frederic Delcuvé

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist bei Becker Büttner Held tätig. Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam war er zunächst im Vergabereferat der Verwaltung des Deutschen Bundestages und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe Vergaberecht der Sozietät Müller-Wrede Rechtsanwälte tätig. Das Rechtsreferendariat absolvierte Herr Delcuvé in Berlin mit Stationen bei der Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG und bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Herr Delcuvé ist seit 2019 Rechtsanwalt und seit 2023 Fachanwalt für Vergaberecht – zunächst bei Müller-Wrede Rechtsanwälte, seit 2024 bei Becker Büttner Held. Seit 2015 organisiert und lektoriert er die vergaberechtliche Kommentarreihe „Müller-Wrede-Kommentare“. Zudem referiert und publiziert er regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen, unter anderem ist er Herausgeber des Kommentars zum SaubFahrzeugBeschG und Autor in dem Standardkommentar zum GWB-Vergaberecht/WRegG des Herausgebers Malte Müller-Wrede.


Das Ziel dieses Seminars ist es, einen grundlegenden Überblick zur Rechtslage sowie zu aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung über die losweise Unterteilung von öffentlichen Aufträgen, zu vermitteln. Durch Hinweise und zahlreiche Beispiele aus der Vergabepraxis sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Beschaffungen bedarfsgerecht und zugleich rechtssicher unter Berücksichtigung des Gebots der losweisen Unterteilung von öffentlichen Aufträgen durchgeführt werden können. Hierbei soll insbesondere anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten und Grenzen nach den maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen bestehen, eine "Gesamtvergabe" vorzunehmen.
Auftraggeber sind nach den vergaberechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 97 Abs. 4 S. 2 GWB) grundsätzlich verpflichtet, ihren Beschaffungsgegenstand in Fach- und in Teillosen auszuschreiben. Diese Anforderung dient der Berücksichtigung von mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe. Ihr steht allerdings oftmals das Bedürfnis von Auftraggebern gegenüber, nur ein Unternehmen mit der Erbringung der benötigen Leistungen zu beauftragen. Doch nach welchen Voraussetzungen ist eine solche "Gesamtvergabe" zulässig?
Welchen Gestaltungsmöglichkeiten stehen welche Grenzen gegenüber? Wie ist im Rahmen der Gestaltung und Durchführung des Vergabeverfahrens mit der losweisen Unterteilung umzugehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Webinar beantwortet.

 

  • Gebot der Berücksichtigung von mittelständischen Interessen
    • Definition von Mittelstand
    • Möglichkeiten zur Berücksichtigung von mittelständischen Interessen

 

  • Gebot der losweisen Unterteilung von öffentlichen Aufträgen
    • Überblick zu den Regelungen im europäischen und deutschen Recht
    • Teilbarkeit von Aufträgen im Spannungsfeld mit dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers
    • Definition von Fachlosen und Teillosen, insbesondere
    • Maßstab für die Festlegung von Losen
    • Ermittlung der Losgröße und des Loszuschnitts

 

  • Zulässigkeit einer Gesamtvergabe
    • Grundlagen: Beurteilungsspielraum und Begründungsmaßstab
    • Teilungsimmanente Gründe
    • Anforderungen an wirtschaftliche Gründe
    • Anforderungen an technische Gründe
    • Zeitliche Gründe
    • Anforderungen an das "Erfordern" einer Gesamtvergabe

 

  • Anwendungsfragen im Vergabeverfahren
    • Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen
    • Dokumentation (insbesondere Dokumentationstiefe und Heilung)
    • Auftragswertschätzung (u.a. für Bau- und Planungsleistungen)
    • Prüfung der Eignung von Unternehmen
    • Wertung der Angebote (insbesondere Koppelungsnachlass)
    • Loslimitierung: Zulässigkeit, Grenzen (insbes. Fragen zur Mehrfachbeteiligungen) und Gestaltung

Das Seminar richtet sich insbesondere an Vergabepraktiker in Vergabestellen, Einkaufs- und Rechtsabteilungen von öffentlichen Auftraggebern und ferner ebenfalls an Wirtschaftsteilnehmer, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen sowie Berater von öffentlichen Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern. Das Seminar ist für absolute Beginner im Vergaberecht geeignet.

Referent

Frederic Delcuvé

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist bei Becker Büttner Held tätig. Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam war er zunächst im Vergabereferat der Verwaltung des Deutschen Bundestages und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe Vergaberecht der Sozietät Müller-Wrede Rechtsanwälte tätig. Das Rechtsreferendariat absolvierte Herr Delcuvé in Berlin mit Stationen bei der Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG und bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Herr Delcuvé ist seit 2019 Rechtsanwalt und seit 2023 Fachanwalt für Vergaberecht – zunächst bei Müller-Wrede Rechtsanwälte, seit 2024 bei Becker Büttner Held. Seit 2015 organisiert und lektoriert er die vergaberechtliche Kommentarreihe „Müller-Wrede-Kommentare“. Zudem referiert und publiziert er regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen, unter anderem ist er Herausgeber des Kommentars zum SaubFahrzeugBeschG und Autor in dem Standardkommentar zum GWB-Vergaberecht/WRegG des Herausgebers Malte Müller-Wrede.

Gesamteindruck

(4,5 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,4 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,1 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,7 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,4 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,4 von 5 Sternen)
Basierend auf 9 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
20.01.2027
Online
Frederic Delcuvé

259.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
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11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr

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  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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Frederic Delcuvé
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