Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B

Nahezu jede baurechtliche Streitigkeit dreht sich auch um Mängel. Die Grundlagen der Mängelhaftung sind bekannt, es gibt aber besondere Konstellationen und komplizierte Zweifelsfragen. Diese Fragen kommen in Seminaren, die das gesamte Mängelrecht behandeln, in der Regel zu kurz. Dieses Seminar befasst sich anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung schwerpunktmäßig mit den spezielleren und teilweise in der Rechtsprechung noch nicht hinreichend geklärten Fragen der Mängelhaftung. Thema des Seminars ist auch der rechtssichere Umgang mit diesen Fragen im Bauprozess.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Begriff der anerkannten Regeln der Technik
  • DIN und anerkannte Regeln der Technik
  • Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik – rechtssicher möglich?
  • Anerkannte Regeln der Technik als Innovationsbremse? – Gebäudetyp E
Mängelrechte ohne Abnahme
  • Mängelrechte ohne Abnahme im VOB-Vertrag
  • § 4 Abs. 7 VOB/B und die Inhaltskontrolle
  • Mängelrechte ohne Abnahme im BGB-Vertrag: Offene Fragen zum Abrechnungsverhältnis
Vorschussanspruch
  • Höhe des Vorschusses
  • Nachschusspflicht vor Mängelbeseitigung?
  • Vorschuss und nicht gezahlter Werklohn
Schadensersatz
  • Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung
  • Fiktive Mängelbeseitigungskosten für Mangelfolgeschäden?
  • Andere Ausführung statt Mängelbeseitigungskosten: welche Kosten sind ersatzfähig?
Wechsel zwischen den Mängelrechten – das ewige ius variandi?
 
Mängelrechte in der Leistungskette
  • Vorschuss
  • Mitverschulden des Auftraggebers
Besonderheiten im Architektenvertrag
  • Das Nachbesserungsrecht des Architekten
Mängelrechte im Bauträgervertrag
 
Mängelrechte nach Kündigung des Bauvertrages
  • Abgrenzung von Mängeln und Mehrkosten der Fertigstellung.
  • Mängelrechte nach Kündigung des Auftragnehmers wegen nicht gestellter Sicherheit nach § 650f BGB.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers und ihre Folgen für die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

Gesamtschuldnerische Haftung für Mängel und Gesamtschuldnerausgleich
 
Verjährungsfragen
  • Verjährung von Mängelrechten ohne Abnahme
  • Verjährung des Erfüllungsanspruchs und seine Folgen für die Mängelrechte
  • Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln
Prozessuale Fragen
  • Geltendmachung von Mängelrechten
  • Mängelrechte im Vergütungsprozess
  • Streitverkündung


Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, mit baurechtlichen Mandaten befasste Rechtsanwälte, für die rechtliche Abwicklung von Gewährleistungsfällen befasste Mitarbeiter von Unternehmen, Versicherungen und öffentlichen Verwaltungen.


Referent

Thomas Manteufel

Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.

war bis zum 31.03.2026 Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Glöckner/Manteufel/Rehbein, 7. Aufl. 2025, Verlag C.H. Beck, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.


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Nahezu jede baurechtliche Streitigkeit dreht sich auch um Mängel. Die Grundlagen der Mängelhaftung sind bekannt, es gibt aber besondere Konstellationen und komplizierte Zweifelsfragen. Diese Fragen kommen in Seminaren, die das gesamte Mängelrecht behandeln, in der Regel zu kurz. Dieses Seminar befasst sich anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung schwerpunktmäßig mit den spezielleren und teilweise in der Rechtsprechung noch nicht hinreichend geklärten Fragen der Mängelhaftung. Thema des Seminars ist auch der rechtssichere Umgang mit diesen Fragen im Bauprozess.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Begriff der anerkannten Regeln der Technik
  • DIN und anerkannte Regeln der Technik
  • Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik – rechtssicher möglich?
  • Anerkannte Regeln der Technik als Innovationsbremse? – Gebäudetyp E
Mängelrechte ohne Abnahme
  • Mängelrechte ohne Abnahme im VOB-Vertrag
  • § 4 Abs. 7 VOB/B und die Inhaltskontrolle
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  • Vorschuss
  • Mitverschulden des Auftraggebers
Besonderheiten im Architektenvertrag
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  • Abgrenzung von Mängeln und Mehrkosten der Fertigstellung.
  • Mängelrechte nach Kündigung des Auftragnehmers wegen nicht gestellter Sicherheit nach § 650f BGB.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers und ihre Folgen für die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

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  • Mängelrechte im Vergütungsprozess
  • Streitverkündung

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Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.
war bis zum 31.03.2026 Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Glöckner/Manteufel/Rehbein, 7. Aufl. 2025, Verlag C.H. Beck, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.

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27.10.2026
Mannheim oder Online
Thomas Manteufel

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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