Der Auftragnehmer eines Werk- bzw. Bauvertrags ist dazu verpflichtet, seine Leistung dem Auftraggeber (im Wesentlichen) frei von Mängeln zu übergeben. Vielfach wird jedoch behauptet, dass es gar keine mangelfreien Bauwerke gibt. Wenngleich sich auf der Baustelle oftmals über technische Details gestritten wird, ist die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang ein Auftragnehmer für einen vom Auftraggeber z. B. als Mangel gerügten Defekt oder eine als solche beanstandete Abweichung vom „Bausoll“ tatsächlich verantwortlich ist, eine (letztlich von einem Gericht zu entscheidende) Rechtsfrage. Deshalb sind zumindest grundlegende Rechtskenntnisse für alle mit dem Thema „Mängel“ befassten Baubeteiligten unerlässlich. Ziel des Seminars ist es, vor allem Baupraktikern einen fundierten Überblick über die wichtigsten Themen des Mängelhaftungsrechts nach BGB und VOB/B zu geben. Dabei werden insbesondere die in der Baupraxis auftretenden und zu finanziellen Nachteilen führenden „Tretminen“ des Mängelhaftungsrechts aufgezeigt und Hinweise gegeben, wie mit ihnen umzugehen ist. Das Seminar ist als Grundlagenveranstaltung für Teilnehmer ohne (vertiefte) rechtliche Vorkenntnisse konzipiert.
ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
Der Auftragnehmer eines Werk- bzw. Bauvertrags ist dazu verpflichtet, seine Leistung dem Auftraggeber (im Wesentlichen) frei von Mängeln zu übergeben. Vielfach wird jedoch behauptet, dass es gar keine mangelfreien Bauwerke gibt. Wenngleich sich auf der Baustelle oftmals über technische Details gestritten wird, ist die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang ein Auftragnehmer für einen vom Auftraggeber z. B. als Mangel gerügten Defekt oder eine als solche beanstandete Abweichung vom „Bausoll“ tatsächlich verantwortlich ist, eine (letztlich von einem Gericht zu entscheidende) Rechtsfrage. Deshalb sind zumindest grundlegende Rechtskenntnisse für alle mit dem Thema „Mängel“ befassten Baubeteiligten unerlässlich. Ziel des Seminars ist es, vor allem Baupraktikern einen fundierten Überblick über die wichtigsten Themen des Mängelhaftungsrechts nach BGB und VOB/B zu geben. Dabei werden insbesondere die in der Baupraxis auftretenden und zu finanziellen Nachteilen führenden „Tretminen“ des Mängelhaftungsrechts aufgezeigt und Hinweise gegeben, wie mit ihnen umzugehen ist. Das Seminar ist als Grundlagenveranstaltung für Teilnehmer ohne (vertiefte) rechtliche Vorkenntnisse konzipiert.
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