Inhalt
Das Seminar wurde besonders für die Bedürfnisse von bauüberwachenden Architekten und Ingenieuren unter Beachtung des zum 01.01.2018 eingeführten Bauvertrags- und Architektenrechts konzipiert. Es bietet aber gleichzeitig einen Überblick über die für den Auftraggeber wesentlichen Situationen bei der Abwicklung des Bauvertrags. Das Seminar beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen sowie gefestigte Praxiserfahrungen zum privaten Bau- und Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeits- und Fallbeispiele und unter Einschluss der relevanten Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen zur Bewältigung der typischen Probleme auf der Baustelle.
- Pflichten des Bauüberwachers
- Objektüberwachung (Haftung des Bauüberwachers bei überwachungspflichtigen Baumängeln), Rechnungsprüfung, sonstige Pflichten bei Beauftragung der Objektüberwachung
- Umgang mit Mängeln der Bauleistungen
- Korrekte Mängelrügen; Mängel vor der Abnahme, richtige Vorgehensweisen bei Mängeln; Kündigung wegen Mängeln
- Umgang mit Nachträgen
- Prüfung von Nachträgen; Leistungsänderungsrechte des Bauherrn nach VOB/B und BGB, Stundenlohnarbeiten; Umgang mit Bedenkenhinweisen der Bauunternehmen
- Umgang mit Leistungsverzögerungen bei Bauleistungen und leistungsunwilligen Bauunternehmern
- Umgang mit Behinderungsanzeigen; Fristsetzungen nach § 5 Abs. 3 und 4 VOB/B; Vertragsstrafe; Kündigungsrechte; Sicherheiten nach § 650f BGB; Leistungsverweigerungsrechte des Bauunternehmers
- Vollmacht des Bauüberwachers
- Umfang der Architektenvollmacht; Risiken des Handelns ohne Vertretungsmacht
- Abnahme
- Mitwirkung bei der Abnahme; das richtige Abnahmeprotokoll; Abnahmeverweigerung; Umgang mit Abnahmeaufforderungen; fiktive Abnahme; Teilabnahme des Bauüberwachers nach § 650s BGB
- Umgang mit dem Bauherrn
- Umfang der Beratungspflichten gegenüber Bauherrn; kein Schulden von Rechtsberatung
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber.
Referenten
Philipp Scharfenberg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
ist in der Sozietät Melchers in Heidelberg tätig. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, des Handbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen und des Handbuchs Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Die Bauinsolvenz. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.