Die Gestaltung von Ingenieurverträgen

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bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Ingenieurverträgen entwickeln sich derzeit rasant. Zum 1. Januar 2018 sind die Vorschriften des Bau- und Planungsvertragsrechts in Kraft getreten, die für alle Ingenieurverträge gelten, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften sind teilweise sehr positiv für die Planer, sind leider aber noch nicht wirklich in der Praxis angekommen.  Seitdem die Vorschriften der HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr sind, werden vertragliche Vereinbarungen noch wichtiger.
 
Das Seminar beleuchtet die für den Ingenieurvertrag relevanten Vorschriften des Bau- und Planungsvertragsrechts sowie die Auswirkungen der HOAI auf die Praxis.

Der Ingenieurvertrag

  1. Gestaltungsspielraum
  2. Vertragsgegenstand, wesentliche Planungs- und Überwachungsziele, ZIelfindungsphase
  3. Leistungspflichten des Auftraggebers
  4. Änderungsanordnung des Auftraggebers
  5. Vertragliche Vergütung
  6. Abnahme
  7. Fristen und Termine
  8. Kündigung, Sonderkündigungsrecht
  9. Sicherheitsleistungen
  10. Gesamtschuldnerische Haftung
  11. Fälligkeit der Vergütung

 



Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben im Bereich Infrastruktur, Architekten und Ingenieure.


Referent

Sabine Freifrau von Berchem

Rechtsanwältin

war 30 Jahre Justitiarin im Verband Beratender Ingenieure VBI und hat sich dort im Schwerpunkt mit der Gestaltung und Abwicklung von Ingenieurverträgen und der Abrechnung von Ingenieurleistungen nach HOAI beschäftigt. Sie ist nunmehr als niedergelassene Rechtsanwältin tätig und berät Auftraggeber wie Auftragnehmer zu allen Fragen rund um den Ingenieurvertrag.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Ingenieurverträgen entwickeln sich derzeit rasant. Zum 1. Januar 2018 sind die Vorschriften des Bau- und Planungsvertragsrechts in Kraft getreten, die für alle Ingenieurverträge gelten, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften sind teilweise sehr positiv für die Planer, sind leider aber noch nicht wirklich in der Praxis angekommen.  Seitdem die Vorschriften der HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr sind, werden vertragliche Vereinbarungen noch wichtiger.
 
Das Seminar beleuchtet die für den Ingenieurvertrag relevanten Vorschriften des Bau- und Planungsvertragsrechts sowie die Auswirkungen der HOAI auf die Praxis.

Der Ingenieurvertrag

  1. Gestaltungsspielraum
  2. Vertragsgegenstand, wesentliche Planungs- und Überwachungsziele, ZIelfindungsphase
  3. Leistungspflichten des Auftraggebers
  4. Änderungsanordnung des Auftraggebers
  5. Vertragliche Vergütung
  6. Abnahme
  7. Fristen und Termine
  8. Kündigung, Sonderkündigungsrecht
  9. Sicherheitsleistungen
  10. Gesamtschuldnerische Haftung
  11. Fälligkeit der Vergütung

 

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben im Bereich Infrastruktur, Architekten und Ingenieure.

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Sabine Freifrau von Berchem

Rechtsanwältin

war 30 Jahre Justitiarin im Verband Beratender Ingenieure VBI und hat sich dort im Schwerpunkt mit der Gestaltung und Abwicklung von Ingenieurverträgen und der Abrechnung von Ingenieurleistungen nach HOAI beschäftigt. Sie ist nunmehr als niedergelassene Rechtsanwältin tätig und berät Auftraggeber wie Auftragnehmer zu allen Fragen rund um den Ingenieurvertrag.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
15.04.2027
Online
Sabine Freifrau von Berchem

259.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
Microsoft Teams

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit Microsoft Teams durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 01.04.2027
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15.04.2027
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