Die Leistungsbilder der HOAI 2021

Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen?

Sowohl im Bereich der öffentlichen als auch der privaten Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen werden durch vertraglichen Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI regelmäßig die dort geregelten Grund- und Besonderen Leistungen zur Bestimmung des vom Planer geschuldeten Leistungsumfangs vereinbart. Obwohl es sich bei den Grund- und Besonderen Leistungen nur um Gebührentatbestände für die Preisorientierung der HOAI 2021 handelt, erhalten sie auf diesem Weg eine zentrale Bedeutung für den vom Architekten oder Ingenieur für das vereinbarte Honorar geschuldeten Leistungsumfang. Dessen Festlegung und die Abgrenzung von Grund- und Besonderen Leistungen können Grundlage für Zusatzhonorare sein. Aufgrund der komplexen honorarrechtlichen Bestimmungen der HOAI liegt bei Seminaren zum Honorar der Architekten und Ingenieure der Schwerpunkt oftmals nicht auf den im Einzelnen von den Grund- und Besonderen Leistungen umfassten Leistungsinhalten. Da sich demgegenüber viele Honorar- und Haftungsstreitigkeiten vielfach genau daran entscheiden, werden in dem Seminar sowohl die planungstechnischen als auch die rechtlichen Inhalte des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume als „Leitleistungsbild“ der HOAI vertieft erläutert. Auf die Besonderheiten der übrigen Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung wird situativ und nach Bedarf eingegangen. Das Seminar schließt mit einem Ausblick auf eine mögliche Reform der Leistungsbilder mit der nächsten Novellierung der HOAI.

1. Abgrenzung Leistungsziele und Leistungsumfang 

2. Systematik der Grund- und Besonderen Leistungen 

3. Rechtsfolgen nicht beauftragter oder nicht erbrachter Grundleistungen 

4. Inhalte der Grund- und Besonderen Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume 

5. Besonderheiten der weiteren Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung 

6. Hinweise für die vertragliche Ausgestaltung von aufeinander abgestimmten Leistungsbildern


7. Ausblick auf mögliche Novellierungen der Leistungsbilder


Das Seminar soll Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechts­anwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Baujuristen, Claim-Manager, professionelle private wie öffentliche Auftraggeber, insbesondere Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter ansprechen.

Referent

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert

Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.

Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.


Gesamteindruck

(4,5 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,6 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,3 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,6 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
Basierend auf 17 Bewertungen

Sowohl im Bereich der öffentlichen als auch der privaten Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen werden durch vertraglichen Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI regelmäßig die dort geregelten Grund- und Besonderen Leistungen zur Bestimmung des vom Planer geschuldeten Leistungsumfangs vereinbart. Obwohl es sich bei den Grund- und Besonderen Leistungen nur um Gebührentatbestände für die Preisorientierung der HOAI 2021 handelt, erhalten sie auf diesem Weg eine zentrale Bedeutung für den vom Architekten oder Ingenieur für das vereinbarte Honorar geschuldeten Leistungsumfang. Dessen Festlegung und die Abgrenzung von Grund- und Besonderen Leistungen können Grundlage für Zusatzhonorare sein. Aufgrund der komplexen honorarrechtlichen Bestimmungen der HOAI liegt bei Seminaren zum Honorar der Architekten und Ingenieure der Schwerpunkt oftmals nicht auf den im Einzelnen von den Grund- und Besonderen Leistungen umfassten Leistungsinhalten. Da sich demgegenüber viele Honorar- und Haftungsstreitigkeiten vielfach genau daran entscheiden, werden in dem Seminar sowohl die planungstechnischen als auch die rechtlichen Inhalte des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume als „Leitleistungsbild“ der HOAI vertieft erläutert. Auf die Besonderheiten der übrigen Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung wird situativ und nach Bedarf eingegangen. Das Seminar schließt mit einem Ausblick auf eine mögliche Reform der Leistungsbilder mit der nächsten Novellierung der HOAI.
1. Abgrenzung Leistungsziele und Leistungsumfang 

2. Systematik der Grund- und Besonderen Leistungen 

3. Rechtsfolgen nicht beauftragter oder nicht erbrachter Grundleistungen 

4. Inhalte der Grund- und Besonderen Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume 

5. Besonderheiten der weiteren Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung 

6. Hinweise für die vertragliche Ausgestaltung von aufeinander abgestimmten Leistungsbildern


7. Ausblick auf mögliche Novellierungen der Leistungsbilder

Das Seminar soll Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechts­anwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Baujuristen, Claim-Manager, professionelle private wie öffentliche Auftraggeber, insbesondere Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter ansprechen.

Referent

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert

Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare
ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.
Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

Gesamteindruck

(4,5 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,6 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,3 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,6 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
Basierend auf 17 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
22.09.2026
Mannheim oder Online
Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert
Prof. Dr. Heiko Fuchs

499.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 08.09.2026
Plätze frei
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