Die Leistungszeit im Architekten- und Ingenieurvertrag

Haftungs- und Honorarfolgen bei verlängerter Planungs- und Bauzeit

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bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Zeit ist Geld. Projektverzögerungen infolge gestörter Planungs- und Bauabläufe sind aufgrund ihrer oftmals gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen (für alle Beteiligten!) steter Quell von Haftungs- und Honorierungsauseinandersetzungen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern einen systematischen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge sowie die aktuellsten, praxisrelevantesten rechtlichen Entwicklungen mit Fokus auf den Architekten- und Ingenieurvertrag. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, Strategien und Lösungen für die Vertragsgestaltung und -abwicklung zu entwickeln – sowohl aus Auftraggeber- als auch Auftragnehmersicht. Den Teilnehmern soll die Fähigkeit vermittelt werden, Sachverhalte juristisch korrekt einzuordnen, um ihr Handeln daran ausrichten und die alltäglichen Herausforderungen im Projektgeschäft meistern zu können.  

  1. Einleitung
  2. Rechtliche Grundlagen 
    • Rechtsquellen (BGB, HOAI, VOB/B etc.) 
    • Rechtsnatur des Architekten- und Ingenieurvertrags
    • Verhältnis von "Leistungssoll" und "Erfolgssoll"
  3. Leistungszeit im Architekten- und Ingenieurvertrag 
    • Stufen-/abschnittsweise Beauftragung 
    • Termine 
      • Bauwerksbezogene und leistungsbezogene Termine 
      • Vertragstermine und Kontrolltermine 
      • Bedeutung der Terminplanung im Rahmen der Leistungserbringung 
    • (Zeitliche) Anordnungsrechte 
    • Vergütungsregelungen 
    • Haftungsregelungen (einschl. Vertragsstrafe, Bonus-Malus-Klauseln) 
  4. Vergütung
    • Vergütungsmodelle und deren Zeitabhängigkeit, insb.: 
      • HOAI-Berechnungshonorar 
      • Pauschalhonorar 
      • Aufwandshonorar 
    • Beschleunigung 
    • Störungen und Verlängerung (insb.: "Bauzeitverzögerung") 
    • Verschiebung/Unterbrechung ("Planungs- und Baustopp") 
  5. Haftung
    • Schlechtleistung (Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsfehler) 
    • Nichtleistung (verzögerte Leistungserbringung), insb.: 
      • Fälligkeit 
      • Verzug 
      • Schadensersatz 
      • Vertragsstrafe 
      • Kündigung/Rücktritt 
    • Hinweis- und Beratungspflichten 
    • Versicherung


Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen. 


Referent

Thomas Ryll

Rechtsanwalt

ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.


Zeit ist Geld. Projektverzögerungen infolge gestörter Planungs- und Bauabläufe sind aufgrund ihrer oftmals gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen (für alle Beteiligten!) steter Quell von Haftungs- und Honorierungsauseinandersetzungen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern einen systematischen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge sowie die aktuellsten, praxisrelevantesten rechtlichen Entwicklungen mit Fokus auf den Architekten- und Ingenieurvertrag. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, Strategien und Lösungen für die Vertragsgestaltung und -abwicklung zu entwickeln – sowohl aus Auftraggeber- als auch Auftragnehmersicht. Den Teilnehmern soll die Fähigkeit vermittelt werden, Sachverhalte juristisch korrekt einzuordnen, um ihr Handeln daran ausrichten und die alltäglichen Herausforderungen im Projektgeschäft meistern zu können.  
  1. Einleitung
  2. Rechtliche Grundlagen 
    • Rechtsquellen (BGB, HOAI, VOB/B etc.) 
    • Rechtsnatur des Architekten- und Ingenieurvertrags
    • Verhältnis von "Leistungssoll" und "Erfolgssoll"
  3. Leistungszeit im Architekten- und Ingenieurvertrag 
    • Stufen-/abschnittsweise Beauftragung 
    • Termine 
      • Bauwerksbezogene und leistungsbezogene Termine 
      • Vertragstermine und Kontrolltermine 
      • Bedeutung der Terminplanung im Rahmen der Leistungserbringung 
    • (Zeitliche) Anordnungsrechte 
    • Vergütungsregelungen 
    • Haftungsregelungen (einschl. Vertragsstrafe, Bonus-Malus-Klauseln) 
  4. Vergütung
    • Vergütungsmodelle und deren Zeitabhängigkeit, insb.: 
      • HOAI-Berechnungshonorar 
      • Pauschalhonorar 
      • Aufwandshonorar 
    • Beschleunigung 
    • Störungen und Verlängerung (insb.: "Bauzeitverzögerung") 
    • Verschiebung/Unterbrechung ("Planungs- und Baustopp") 
  5. Haftung
    • Schlechtleistung (Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsfehler) 
    • Nichtleistung (verzögerte Leistungserbringung), insb.: 
      • Fälligkeit 
      • Verzug 
      • Schadensersatz 
      • Vertragsstrafe 
      • Kündigung/Rücktritt 
    • Hinweis- und Beratungspflichten 
    • Versicherung

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen. 

Referent

Thomas Ryll

Rechtsanwalt

ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.

Gesamteindruck

(4,4 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,3 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,4 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)

ArtderPräsentation

(4,5 von 5 Sternen)

Veranstaltungsräume

(4,5 von 5 Sternen)

Verpflegung

(4,5 von 5 Sternen)

Homepage

(5,0 von 5 Sternen)

Zeitschrift

(5,0 von 5 Sternen)

Internet

(5,0 von 5 Sternen)
Basierend auf 39 Bewertungen

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