ist spezialisiert auf die Strukturierung und Gestaltung von Vergabeverfahren und Projekten der öffentlichen Hand sowie die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Ver- und Entsorgung, Digitalisierung und technisch komplexen Beschaffungsvorhaben. Er berät dabei zu sämtlichen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere in den Schwerpunkten des Vergabe-, Beihilfe- und Kommunalwirtschaftsrechts. Dies umfasst insbesondere die Strukturierung und die (projektspezifische) Gründung oder Beteiligung öffentlicher und gemischtwirtschaftlicher Unternehmen sowie dazugehöriger Vergabeverfahren, gerade auch im Bereich von öffentlich-privaten Partnerschaften. Neben der Vertragsgestaltung und -verhandlung nimmt Sebastian Hamm auch die Vertretung von Auftraggebern und Unternehmen in streitigen Verfahren vor den Vergabekammern und -senaten wahr.
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