1. Mangel als (negative) Abweichung von
- vertraglich vereinbarter Beschaffenheit (subjektive Werteigenschaften),
- objektive und vertragsbezogenen Einschränkung der Verwendungseignung (Fehler)
- Unterschreitung der vertragsbezogenen Bestellererwartung (nach Art des Werks)
2. Gebot zum Erhalt von Bauteilen und Bauprodukten:
Neubetrachtung der Mangelrechte nach BGB § 634 unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der europäischen Gesetzgebung für zirkuläres Bauen; Notwendige Austarierung zwischen dem durch Zivilrecht und Rechtsprechung geschützten individuellen Verbraucherschutz sowie dem bislang unbeachteten gemeinschaftlichen Verbraucherschutz mit Reduktion von Ressourcenverbrauch, CO2 -‑Ausstoß und Vermeidung von volkswirtschaftlichen Schäden
3. Variantenbildung durch gleichwertige Bauweisen
4. Fehlerbeseitigung durch Ausgleichsmaßnahme (Substitution)
5. Methoden zur Beurteilung der "Unverhältnismäßigkeit", Voraussetzungen und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung
6. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung, Schlüssel zur Minderung
7. Ausstrahlungsfaktoren: Alternative zur Bezugsgrößenanpassung
8. Risikoanalysen als Grundlage von Schadensersatzüberlegungen
9. Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten?
ist Honorarprofessor für Bauschadensfragen am KIT (Universität Karlsruhe). Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau gGmbH) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Fachautor sowie Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien-& Baurecht", des Handbuchs für Bausachverständige sowie der "Bautechnischen und -rechtlichen Themensammlung". Herr Prof. Zöller arbeitet in DIN-Arbeitsausschüssen für Abdichtungen sowie in dem für für Baugrund und Gebäudedränung. Er wirkt bei Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung zur öffentlichen Bestellung im Sachgebiet Schäden an Gebäuden mit. Prof. Zöller ist Leiter des Arbeitskreises VI Sachverständigenrecht des Deutschen Baugerichtstags, der sich mit allgemein anerkannten Regeln der Technik beschäftigt.
1. Mangel als (negative) Abweichung von
- vertraglich vereinbarter Beschaffenheit (subjektive Werteigenschaften),
- objektive und vertragsbezogenen Einschränkung der Verwendungseignung (Fehler)
- Unterschreitung der vertragsbezogenen Bestellererwartung (nach Art des Werks)
2. Gebot zum Erhalt von Bauteilen und Bauprodukten:
Neubetrachtung der Mangelrechte nach BGB § 634 unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der europäischen Gesetzgebung für zirkuläres Bauen; Notwendige Austarierung zwischen dem durch Zivilrecht und Rechtsprechung geschützten individuellen Verbraucherschutz sowie dem bislang unbeachteten gemeinschaftlichen Verbraucherschutz mit Reduktion von Ressourcenverbrauch, CO2 -‑Ausstoß und Vermeidung von volkswirtschaftlichen Schäden
3. Variantenbildung durch gleichwertige Bauweisen
4. Fehlerbeseitigung durch Ausgleichsmaßnahme (Substitution)
5. Methoden zur Beurteilung der "Unverhältnismäßigkeit", Voraussetzungen und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung
6. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung, Schlüssel zur Minderung
7. Ausstrahlungsfaktoren: Alternative zur Bezugsgrößenanpassung
8. Risikoanalysen als Grundlage von Schadensersatzüberlegungen
9. Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten?
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