KI und Cloud-Computing-Leistungen richtig beschaffen

Wie sollen KI-Anwendungen und Cloud-Dienstleistungen beschafft werden? 


Dürfen Staat und Kommunen überhaupt alles kaufen und einsetzen, was auf dem Markt ist (z.B. "social scoring", Emotions-KI bzw. Sentimentanalyse, Gesichtserkennung)? Verwaltungssoftware, Personalmarketing, Office-Lösungen, Browser, Handy, Webcam, PKW - Wo ist heute "KI" drin? Marktführende Anbieter für KI-Lösungen kommen aus den USA oder China - Darf man auch Lösungen ausländischer Bieter beschaffen? 
Muss man dann wenigstens lokal hosten? Was ist im Vergabeverfahren, in den Vergabeunterlagen und den EVB-IT zu beachten? 
EuGH und digitale Souveränität vs. Open Source, Open-Weights und proprietäre Lösungen... Wehe dem Auftraggeber, Entscheider, Berater, wenn hier etwas schief läuft!


Das Seminar behandelt die rechtliche Problematik der Beschaffung von KI- und Cloud-Dienstleistungen vor dem Hintergrund von AI-Act, DSGVO und Vergaberecht sowie politischen Vorgaben. 
Praktische Fälle und ausgewählte technische Insights lockern den Vortrag auf und machen die Wissensvermittlung anschaulich. 

  • KI und Cloud-Computing: Beispiele aus der Beschaffungspraxis
  • KI und Cloud-Computing: rechtliche Konfliktfelder
  • Ausschluss ausländischer Unternehmer und DSGVO
  • Beschaffungsverbote aus dem AI-Act?
  • Eindeutige Leistungsbeschreibung und technischer Fortschritt
  • Lock-in-Effekte und ihre Vermeidung
  • Lokale KI, digitale Souveränität und Resilienz
  • EVB-IT Cloud / EVB-IT Digital / EVB-IT Dienstleistung ... oder?



Alle, die KI- und Cloud-Lösungen beschaffen und einsetzen, IT-Beschaffer, Entscheider und Berater sowie Rechtsanwälte. Wer mit IT-Beschaffungen aller Art (von der Software bis zur Konferenzraumausstattung) oder webbasierten Diensten (z.B. Personalrecruiting) zu tun hat, muss sich mit den im Seminar behandelten rechtlichen Vorgaben beschäftigen. 


ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. - u.a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte) und Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht.


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Wie sollen KI-Anwendungen und Cloud-Dienstleistungen beschafft werden? 


Dürfen Staat und Kommunen überhaupt alles kaufen und einsetzen, was auf dem Markt ist (z.B. "social scoring", Emotions-KI bzw. Sentimentanalyse, Gesichtserkennung)? Verwaltungssoftware, Personalmarketing, Office-Lösungen, Browser, Handy, Webcam, PKW - Wo ist heute "KI" drin? Marktführende Anbieter für KI-Lösungen kommen aus den USA oder China - Darf man auch Lösungen ausländischer Bieter beschaffen? 
Muss man dann wenigstens lokal hosten? Was ist im Vergabeverfahren, in den Vergabeunterlagen und den EVB-IT zu beachten? 
EuGH und digitale Souveränität vs. Open Source, Open-Weights und proprietäre Lösungen... Wehe dem Auftraggeber, Entscheider, Berater, wenn hier etwas schief läuft!


Das Seminar behandelt die rechtliche Problematik der Beschaffung von KI- und Cloud-Dienstleistungen vor dem Hintergrund von AI-Act, DSGVO und Vergaberecht sowie politischen Vorgaben. 
Praktische Fälle und ausgewählte technische Insights lockern den Vortrag auf und machen die Wissensvermittlung anschaulich. 
  • KI und Cloud-Computing: Beispiele aus der Beschaffungspraxis
  • KI und Cloud-Computing: rechtliche Konfliktfelder
  • Ausschluss ausländischer Unternehmer und DSGVO
  • Beschaffungsverbote aus dem AI-Act?
  • Eindeutige Leistungsbeschreibung und technischer Fortschritt
  • Lock-in-Effekte und ihre Vermeidung
  • Lokale KI, digitale Souveränität und Resilienz
  • EVB-IT Cloud / EVB-IT Digital / EVB-IT Dienstleistung ... oder?

Alle, die KI- und Cloud-Lösungen beschaffen und einsetzen, IT-Beschaffer, Entscheider und Berater sowie Rechtsanwälte. Wer mit IT-Beschaffungen aller Art (von der Software bis zur Konferenzraumausstattung) oder webbasierten Diensten (z.B. Personalrecruiting) zu tun hat, muss sich mit den im Seminar behandelten rechtlichen Vorgaben beschäftigen. 

Referent

Prof. Dr. Christopher Zeiss

ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. - u.a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte) und Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht.

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  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
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  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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