Nachträge berechnen mit tatsächlich erforderlichen Kosten

Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 08. August 2019 zur Berechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über 110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es Urteile oberinstanzlicher Gerichte zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.

Im Rahmen dieses Seminars stehen, nach Einführung in die aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung, die Berechnungen unterschiedlicher Beispiele im Vordergrund.

Aktuelle Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung
  • Umgang mit Spekulationspreisen "Nullpositionen" = Wegfall von Positionen ohne Anordnung/Planungsänderung des AG Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Was sind "tatsächlich erforderliche Kosten"
  • Mengenminderungen und Ausgleichsberechnungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
  • Preisermittlung bei geänderten Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
  • Gekündigte Leistungen (§ 2 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 VOB/B bzw. § 648 BGB)
Berechnungsbeispiele / Hinweise
  • Preisermittlung bei Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Hinweis: Umgang mit Baustellengemeinkosten, die nicht als prozentualer Zuschlag berechnet werden dürfen
  • Ausgleichsberechnung bei Mengenminderungen, unter Berücksichtigung von neuen Preisen bei Mengenmehrung nach neuer BGH- Rechtsprechung
  • Wegfall von Positionen ohne AG-seitigen Einfluss Freie Kündigung des AG einer LV-Position
  • Hinweise / Erläuterungen zum sogenannten „Absolutbetrag“
Stoffpreispreisgleitklauseln und tatsächlich erforderliche Kosten
  • Inhalt der Stoffpreisgleitklauseln gem. Formblatt 225 und 225a
  • Stoffpreisgleitklausel oder tatsächlich erforderliche Kosten?
  • Berechnungsbeispiele zu FB 225 bzw. FB 225a
 


Das Seminar ist geeignet für Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Mitarbeitende in Wohnungsbau­gesellschaften, Sachverständige, Bauträger und Baujuristen sowie Verantwortliche in Behörden, Banken und Versicherungen. 


Referent

Dipl.-Ing. Manuel Biermann

ö.b.u.v. Sachverständiger

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.


Gesamteindruck

(4,1 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,5 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,4 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,2 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,5 von 5 Sternen)
Basierend auf 21 Bewertungen

Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 08. August 2019 zur Berechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über 110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es Urteile oberinstanzlicher Gerichte zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.

Im Rahmen dieses Seminars stehen, nach Einführung in die aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung, die Berechnungen unterschiedlicher Beispiele im Vordergrund.
Aktuelle Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung
  • Umgang mit Spekulationspreisen "Nullpositionen" = Wegfall von Positionen ohne Anordnung/Planungsänderung des AG Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Was sind "tatsächlich erforderliche Kosten"
  • Mengenminderungen und Ausgleichsberechnungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
  • Preisermittlung bei geänderten Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
  • Gekündigte Leistungen (§ 2 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 VOB/B bzw. § 648 BGB)
Berechnungsbeispiele / Hinweise
  • Preisermittlung bei Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Hinweis: Umgang mit Baustellengemeinkosten, die nicht als prozentualer Zuschlag berechnet werden dürfen
  • Ausgleichsberechnung bei Mengenminderungen, unter Berücksichtigung von neuen Preisen bei Mengenmehrung nach neuer BGH- Rechtsprechung
  • Wegfall von Positionen ohne AG-seitigen Einfluss Freie Kündigung des AG einer LV-Position
  • Hinweise / Erläuterungen zum sogenannten „Absolutbetrag“
Stoffpreispreisgleitklauseln und tatsächlich erforderliche Kosten
  • Inhalt der Stoffpreisgleitklauseln gem. Formblatt 225 und 225a
  • Stoffpreisgleitklausel oder tatsächlich erforderliche Kosten?
  • Berechnungsbeispiele zu FB 225 bzw. FB 225a
 

Das Seminar ist geeignet für Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Mitarbeitende in Wohnungsbau­gesellschaften, Sachverständige, Bauträger und Baujuristen sowie Verantwortliche in Behörden, Banken und Versicherungen. 

Referent

Dipl.-Ing. Manuel Biermann

ö.b.u.v. Sachverständiger
ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.

Gesamteindruck

(4,1 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,5 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,4 von 5 Sternen)

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
19.11.2026
Online
Dipl.-Ing. Manuel Biermann

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 05.11.2026
Plätze frei
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