Nachtragsmanagement nach § 132 GWB

Auftragsänderungen flexibel und rechtssicher handhaben

Nach dem Besuch des 2-stündigen Seminars aus unserer Serie „IBRechtKurz“ beherrschen die Teilnehmer, Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit sicher einzuordnen:  Wann liegt eine wesentliche Änderung vor, die eine neue Ausschreibung erfordert? Welche Ausnahmetatbestände ermöglichen eine vergaberechtsfreie Anpassung? Die Teilnehmer erhalten das Rüstzeug, um Nachträge rechtssicher zu gestalten und das Risiko von Nachprüfungsverfahren sowie der Unwirksamkeit des Vertrags zu minimieren.

  • Wesentlichkeit der Änderung (§ 132 Abs. 1 GWB): Wann ist eine Auftragsänderung „wesentlich" und löst eine erneute Vergabepflicht aus?
  • Bagatellgrenzen (De-minimis, § 132 Abs. 3 GWB): Voraussetzungen und Grenzen der 10 %- (Dienstleistung) bzw. 15 %-Grenzen (Bau)
  • Zulässige Änderungen ohne neues Vergabeverfahren (§ 132 Abs. 2 GWB): Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahmetatbestände, insbesondere bei notwendigen zusätzlichen Leistungen und unvorhersehbaren Änderungen
  • Vergütungsanpassung & Kalkulationsfortschreibung: Preisliche Bewertung von Nachträgen unter Beachtung des Wettbewerbsvorteils
  • Bekanntmachungs- & Dokumentationspflichten: EU-weite Transparenzregeln und Anforderungen an die revisionssichere Dokumentation in der Vergabeakte im Zusammenhang mit Auftragsänderungen


Besonders angesprochen werden hier Mitarbeitende eines öffentlichen Auftraggebers, Projektsteuerer und Architekten, Rechtsanwälte und Justiziare sowie Bieter und Auftragnehmer. Selbstverständlich ist jeder herzlich willkommen, der sich in nur 120 Minuten einen kompakten Wissensvorsprung verschaffen möchte.


Referent

Dr. Wolfgang Renner LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB. Herr Dr. Renner ist als Rechtsanwalt seit 2000 schwerpunktmäßig im Vergaberecht tätig. Er berät vor allem öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei Nachprüfungsverfahren in verschiedenen Instanzen. Seine Beratung umfasst insbesondere ÖPP-Projekte, IT- und Dienstleistungsvergaben, Bauvergaben, Technologieprojekte und Outsourcing. Herr Dr. Renner hält regelmäßig Seminare und Vorträge zum Vergaberecht.

Referent

Verena Birnkammer

Rechtsanwältin

ist Senior Associate bei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB. Seit 2022 ist sie als Rechtsanwältin schwerpunktmäßig im Vergaberecht tätig und berät überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren und in Nachprüfungsverfahren. Ihr Beratungsspektrum erstreckt sich über die gesamte Bandbreite öffentlicher Beschaffungsvorgänge und umfasst insbesondere Liefer- und Dienstleistungsvergaben sowie Bau- und Sektorenvergaben. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der vergaberechtlichen Begleitung von IT-Beschaffungen und Technologieprojekten. Frau Birnkammer hält regelmäßig Vorträge zum Vergaberecht.


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Nach dem Besuch des 2-stündigen Seminars aus unserer Serie „IBRechtKurz“ beherrschen die Teilnehmer, Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit sicher einzuordnen:  Wann liegt eine wesentliche Änderung vor, die eine neue Ausschreibung erfordert? Welche Ausnahmetatbestände ermöglichen eine vergaberechtsfreie Anpassung? Die Teilnehmer erhalten das Rüstzeug, um Nachträge rechtssicher zu gestalten und das Risiko von Nachprüfungsverfahren sowie der Unwirksamkeit des Vertrags zu minimieren.
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  • Vergütungsanpassung & Kalkulationsfortschreibung: Preisliche Bewertung von Nachträgen unter Beachtung des Wettbewerbsvorteils
  • Bekanntmachungs- & Dokumentationspflichten: EU-weite Transparenzregeln und Anforderungen an die revisionssichere Dokumentation in der Vergabeakte im Zusammenhang mit Auftragsänderungen

Besonders angesprochen werden hier Mitarbeitende eines öffentlichen Auftraggebers, Projektsteuerer und Architekten, Rechtsanwälte und Justiziare sowie Bieter und Auftragnehmer. Selbstverständlich ist jeder herzlich willkommen, der sich in nur 120 Minuten einen kompakten Wissensvorsprung verschaffen möchte.

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Dr. Wolfgang Renner LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
ist Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB. Herr Dr. Renner ist als Rechtsanwalt seit 2000 schwerpunktmäßig im Vergaberecht tätig. Er berät vor allem öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei Nachprüfungsverfahren in verschiedenen Instanzen. Seine Beratung umfasst insbesondere ÖPP-Projekte, IT- und Dienstleistungsvergaben, Bauvergaben, Technologieprojekte und Outsourcing. Herr Dr. Renner hält regelmäßig Seminare und Vorträge zum Vergaberecht.
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Verena Birnkammer

Rechtsanwältin
ist Senior Associate bei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB. Seit 2022 ist sie als Rechtsanwältin schwerpunktmäßig im Vergaberecht tätig und berät überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren und in Nachprüfungsverfahren. Ihr Beratungsspektrum erstreckt sich über die gesamte Bandbreite öffentlicher Beschaffungsvorgänge und umfasst insbesondere Liefer- und Dienstleistungsvergaben sowie Bau- und Sektorenvergaben. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der vergaberechtlichen Begleitung von IT-Beschaffungen und Technologieprojekten. Frau Birnkammer hält regelmäßig Vorträge zum Vergaberecht.

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