Planernachträge nach BGB und HOAI

Aktives und rechtssicheres Honorarmanagement

Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt.
 
Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die preisrechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Die HOAI 2021 hat in dieses Regelungsgefüge hingegen nicht eingegriffen. Daneben gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.
 
Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus § 642 BGB. 

1. Einleitung
  • (Neue) Motive für Planernachträge
  • Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements
  • Dokumentation
2. Kalkulation von Honorarangeboten

3. Planungssoll als Nachtragsbasis
  • Bedeutung des § 650p BGB
  • Leistungsziele und Zielfindungsphase
  • Leistungsumfang
  • Leistungsablauf
4. Preisrahmenrecht bis zur HOAI 2013
  • Bedeutung nach EuGH v. 04.07.2019/BGH v. 14.05.2020
5. Kein Nachtragspotenzial: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung

6. Anordnungsrechte des Auftraggebers

7. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele

8. Verlängerter oder gestörter Leistungszeitraum


Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber, Baujuristen sowie Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.

Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.


Gesamteindruck

(4,2 von 5 Sternen)

Inhalt

(3,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,1 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,7 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,2 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,4 von 5 Sternen)
Basierend auf 14 Bewertungen

Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt.
 
Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die preisrechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Die HOAI 2021 hat in dieses Regelungsgefüge hingegen nicht eingegriffen. Daneben gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.
 
Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus § 642 BGB. 
1. Einleitung
  • (Neue) Motive für Planernachträge
  • Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements
  • Dokumentation
2. Kalkulation von Honorarangeboten

3. Planungssoll als Nachtragsbasis
  • Bedeutung des § 650p BGB
  • Leistungsziele und Zielfindungsphase
  • Leistungsumfang
  • Leistungsablauf
4. Preisrahmenrecht bis zur HOAI 2013
  • Bedeutung nach EuGH v. 04.07.2019/BGH v. 14.05.2020
5. Kein Nachtragspotenzial: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung

6. Anordnungsrechte des Auftraggebers

7. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele

8. Verlängerter oder gestörter Leistungszeitraum

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber, Baujuristen sowie Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.

Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

Gesamteindruck

(4,2 von 5 Sternen)

Inhalt

(3,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,1 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(3,7 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,2 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,4 von 5 Sternen)
Basierend auf 14 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
30.09.2026
Mannheim oder Online
Prof. Dr. Heiko Fuchs

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 16.09.2026
Plätze frei
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Datum
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30.09.2026
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