Streitverkündung im Bauprozess

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15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Der deutsche Zivilprozess ist geprägt vom Zweiparteiensystem und behandelt die Beteiligung Dritter nur kursorisch in den §§ 64 ff. ZPO. Das Gesetz unterscheidet die Beteiligung auf Eigeninitiative des Dritten (Nebenintervention, §§ 66 - 71 ZPO), und die in der Praxis ungleich wichtigere Beteiligung auf Initiative einer Partei (Streitverkündung), die in enger Anlehnung an die Vorschriften über die Nebenintervention im Anschluss in den §§ 72 - 74 ZPO geregelt ist. Das Seminar wird Voraussetzungen und Auswirkungen der – gerade in Bausachen so wichtigen, aber auch in Miet- und Wohnungseigentumssachen immer bedeutsamer werdenden – Streitverkündung darstellen und (soweit vorhanden) Vorwissen auffrischen und/oder aktualisieren und ausbauen. Sichere Kenntnisse gerade zum Thema Streitverkündung sind für Anwältinnen und Anwälte schon aus Haftungsgründen zwingend: Die unterbliebene oder unzulässige – und deswegen anerkanntermaßen keinerlei prozessuale wie materiell-rechtliche Folgen zeigende – Streitverkündung ist ebenso wie die fehlerhafte Beratung über die prozessualen oder materiell-rechtlichen Folgen einer Streitverkündung eine geradezu klassische Regressfalle.
Folgende Themenbereiche werden – direkt an Fallbeispielen aus der Praxis – behandelt: 

  • Grundlagen der Nebenintervention und der Streitverkündung mit Exkurs in die zivilprozessuale Dogmatik auch der Rechtskraft
  • Formelle und materielle Voraussetzungen einer Streitverkündung
  • Folgen für die Verjährung
  • Argumente für und gegen das Aussprechen einer Streitverkündung
  • Welche strategischen Entscheidungen sind zu treffen, z. B. wann bietet sich eine Streitverkündung an und wann statt dessen ein unmittelbares Vorgehen gegen einen eigenständigen „Gegner“ (Alternativ- oder Gesamtschuldnerschaft)?
  • Ausnahmetatbestände möglicher Unzulässigkeit einer Streitverkündung, wenn der Streitverkündende nicht nur glaubt, einen Anspruch zu haben, sondern er eigentlich schon Gewissheit hat. (Abgrenzung zur Freistellung?)
  • Behandlung von Regressketten (Problem: Unterschiedliche Vertragsbedingungen/Mangelbegriffe)
  • Notwendigkeit etwaiger weiterer Streitverkündungen bei neuen Sachverhalten, Klageänderungen usw.; Relevanz der Angaben in Streitverkündungs- oder Beitrittsschriftsatz
  • Weitere Streitverkündung eines Streitverkündeten oder Nebenintervenienten
  • Fragen des Beitritts; formelle und materielle Voraussetzungen, Zwischenstreit (§ 71 ZPO)/Zustellungsfragen
  • Umfang und aus § 67 ZPO fließende Grenzen der Unterstützungspflicht; Sicherung eigener Einwendungen im Verhältnis zum Streitverkündenden
  • Auswirkungen einer gesamtschuldnerischen Haftung und Auswahl der Streitverkündungsempfänger; anwaltliche Strategien je nach Blickwinkel
  • Die Interventionswirkung (§ 68 ZPO) und ihre (dunklen) Grenzen am praktischen Beispielsfall; in Zusammenhang mit § 67 ZPO wichtiges Gebot der Klarheit/Dokumentation eines Widerspruchs
  • Kosten, Streitwert, Kostenerstattung und Kostenregelungen im Verhältnis der Beteiligten – was muss man wissen und beachten?
  • Unterschiede der Streitverkündung in Klageverfahren und in selbständigen Beweisverfahren, etwaige Besonderheiten
  • Heilungsmöglichkeiten bei formell unwirksamen Streitverkündungen; Wirkungen eines Beitritts, Auswirkungen auf die Verjährung
  • Verfahrensfragen, u.a. Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 67 S. 2 ZPO und Fragen des Vergleichsschlusses
  • Der streitgenössische Nebeninterventient (§ 69 ZPO) – ein unbekanntes Wesen?
  • Rolle der Streitverkündung in WEG-Sachen nach der WEG-Reform 
  • Weiterführende Literaturhinweise
  • Exkurs: Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei Mandantenmehrheiten in Bau- und Architektensachen
Sollte noch Zeit bleiben, werden in einem getrennten weiteren Themenblock typische prozessuale Fragestellungen mit Blick auf das Berufungsrecht, Berufungsmöglichkeiten und die Bindungswirkung aus § 529 Abs. 1 ZPO vertieft. Es geht um einige "Do´s" und Dont´s" der alltäglichen Prozessführung mit wichtigen Hilfestellungen.


Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und -anwälte, insbesondere – aber nicht nur – solche, die im Bau- und Architektenrecht tätig sind und Know-how in diesem haftungsträchtigen, aber spannenden Bereich suchen. Auch Syndikusanwältinnen und -anwälte aus dem Baubereich werden ihre Freude an den vermittelten Inhalten finden. Aufgrund der Spezialmaterie empfiehlt sich dieses Seminar nur für Juristen.


Referent

Wolfgang Dötsch

Richter am Oberlandesgericht

hat Interessenschwerpunkte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.


Der deutsche Zivilprozess ist geprägt vom Zweiparteiensystem und behandelt die Beteiligung Dritter nur kursorisch in den §§ 64 ff. ZPO. Das Gesetz unterscheidet die Beteiligung auf Eigeninitiative des Dritten (Nebenintervention, §§ 66 - 71 ZPO), und die in der Praxis ungleich wichtigere Beteiligung auf Initiative einer Partei (Streitverkündung), die in enger Anlehnung an die Vorschriften über die Nebenintervention im Anschluss in den §§ 72 - 74 ZPO geregelt ist. Das Seminar wird Voraussetzungen und Auswirkungen der – gerade in Bausachen so wichtigen, aber auch in Miet- und Wohnungseigentumssachen immer bedeutsamer werdenden – Streitverkündung darstellen und (soweit vorhanden) Vorwissen auffrischen und/oder aktualisieren und ausbauen. Sichere Kenntnisse gerade zum Thema Streitverkündung sind für Anwältinnen und Anwälte schon aus Haftungsgründen zwingend: Die unterbliebene oder unzulässige – und deswegen anerkanntermaßen keinerlei prozessuale wie materiell-rechtliche Folgen zeigende – Streitverkündung ist ebenso wie die fehlerhafte Beratung über die prozessualen oder materiell-rechtlichen Folgen einer Streitverkündung eine geradezu klassische Regressfalle.
Folgende Themenbereiche werden – direkt an Fallbeispielen aus der Praxis – behandelt: 

  • Grundlagen der Nebenintervention und der Streitverkündung mit Exkurs in die zivilprozessuale Dogmatik auch der Rechtskraft
  • Formelle und materielle Voraussetzungen einer Streitverkündung
  • Folgen für die Verjährung
  • Argumente für und gegen das Aussprechen einer Streitverkündung
  • Welche strategischen Entscheidungen sind zu treffen, z. B. wann bietet sich eine Streitverkündung an und wann statt dessen ein unmittelbares Vorgehen gegen einen eigenständigen „Gegner“ (Alternativ- oder Gesamtschuldnerschaft)?
  • Ausnahmetatbestände möglicher Unzulässigkeit einer Streitverkündung, wenn der Streitverkündende nicht nur glaubt, einen Anspruch zu haben, sondern er eigentlich schon Gewissheit hat. (Abgrenzung zur Freistellung?)
  • Behandlung von Regressketten (Problem: Unterschiedliche Vertragsbedingungen/Mangelbegriffe)
  • Notwendigkeit etwaiger weiterer Streitverkündungen bei neuen Sachverhalten, Klageänderungen usw.; Relevanz der Angaben in Streitverkündungs- oder Beitrittsschriftsatz
  • Weitere Streitverkündung eines Streitverkündeten oder Nebenintervenienten
  • Fragen des Beitritts; formelle und materielle Voraussetzungen, Zwischenstreit (§ 71 ZPO)/Zustellungsfragen
  • Umfang und aus § 67 ZPO fließende Grenzen der Unterstützungspflicht; Sicherung eigener Einwendungen im Verhältnis zum Streitverkündenden
  • Auswirkungen einer gesamtschuldnerischen Haftung und Auswahl der Streitverkündungsempfänger; anwaltliche Strategien je nach Blickwinkel
  • Die Interventionswirkung (§ 68 ZPO) und ihre (dunklen) Grenzen am praktischen Beispielsfall; in Zusammenhang mit § 67 ZPO wichtiges Gebot der Klarheit/Dokumentation eines Widerspruchs
  • Kosten, Streitwert, Kostenerstattung und Kostenregelungen im Verhältnis der Beteiligten – was muss man wissen und beachten?
  • Unterschiede der Streitverkündung in Klageverfahren und in selbständigen Beweisverfahren, etwaige Besonderheiten
  • Heilungsmöglichkeiten bei formell unwirksamen Streitverkündungen; Wirkungen eines Beitritts, Auswirkungen auf die Verjährung
  • Verfahrensfragen, u.a. Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 67 S. 2 ZPO und Fragen des Vergleichsschlusses
  • Der streitgenössische Nebeninterventient (§ 69 ZPO) – ein unbekanntes Wesen?
  • Rolle der Streitverkündung in WEG-Sachen nach der WEG-Reform 
  • Weiterführende Literaturhinweise
  • Exkurs: Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen bei Mandantenmehrheiten in Bau- und Architektensachen
Sollte noch Zeit bleiben, werden in einem getrennten weiteren Themenblock typische prozessuale Fragestellungen mit Blick auf das Berufungsrecht, Berufungsmöglichkeiten und die Bindungswirkung aus § 529 Abs. 1 ZPO vertieft. Es geht um einige "Do´s" und Dont´s" der alltäglichen Prozessführung mit wichtigen Hilfestellungen.

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und -anwälte, insbesondere – aber nicht nur – solche, die im Bau- und Architektenrecht tätig sind und Know-how in diesem haftungsträchtigen, aber spannenden Bereich suchen. Auch Syndikusanwältinnen und -anwälte aus dem Baubereich werden ihre Freude an den vermittelten Inhalten finden. Aufgrund der Spezialmaterie empfiehlt sich dieses Seminar nur für Juristen.

Referent

Wolfgang Dötsch

Richter am Oberlandesgericht
hat Interessenschwerpunkte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

Gesamteindruck

(4,3 von 5 Sternen)

Inhalt

(5,0 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(1,0 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,3 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)

ArtderPräsentation

(5,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(5,0 von 5 Sternen)

Veranstaltungsräume

(5,0 von 5 Sternen)

Verpflegung

(4,0 von 5 Sternen)

Homepage

(5,0 von 5 Sternen)

Internet

(5,0 von 5 Sternen)
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