Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neubauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist - vergleichbar dem Baugrund - die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überraschungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Planungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Bestand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisierung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorarmanagement reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oftmals mit Gebäudeschadstoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Vertragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehransprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungsspezifische Projektrisiken.
Das Seminar soll Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber ansprechen.
ist Partner bei der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, tätig am Standort in Frankfurt/Main, und berät Auftraggeber und Auftragnehmer zu allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts. Die Beratungspraxis umfasst dabei sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Vertragsabwicklung, wobei ein Schwerpunkt auf der projektbegleitenden Beratung sowie der Beratung von Auftragnehmern bei öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen liegt. Zudem vertritt er Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Außerdem ist Herr Dr. Jordan Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Frankfurt University of Applied Sciences und ist regelmäßig als Referent bei Vorträgen und Seminaren tätig.
Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neubauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist - vergleichbar dem Baugrund - die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überraschungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Planungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Bestand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisierung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorarmanagement reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oftmals mit Gebäudeschadstoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Vertragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehransprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungsspezifische Projektrisiken.
Das Seminar soll Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber ansprechen.
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