Von der Auslegung bis zur Aufhebung

Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten in laufenden Vergabeverfahren

In dem Seminar werden die vielfältigen Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten öffentlicher Auftraggeber innerhalb laufender Vergabeverfahren behandelt. Ziel ist es, den Angebotsausschluss zu reduzieren sowie Wege für ein Mehr an Wettbewerb aufzuzeigen und damit wirtschaftliche und effiziente Vergaben durchzuführen.

Die Auslegung von Angeboten und von Vergabeunterlagen
  • Die Auslegung: Mehr als ein Ermessen von Auftraggebern und Unternehmen
  • Was ist auslegungsfähig und wo sind die Grenzen der Auslegung?
  • Beispiele von Auslegungen in Vergabeverfahren
Die Aufklärung in Vergabeverfahren zur Behebung von Zweifeln
  • Was kann und muss vom Auftraggeber aufgeklärt werden?
  • Das Vorgehen öffentlicher Auftraggeber bei einer Aufklärung
  • Die Grenzen einer ordnungsgemäßen Aufklärung
  • Der Spezialfall der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote
  • Beispielsfälle
Nachforderung, Vervollständigung und Korrigieren von Unterlagen
  • Ein bloßes Recht oder eine Pflicht des Auftraggebers?
  • Welche Unterlagen können/dürfen öffentliche Auftraggeber nachfordern?
  • Die Schranken und die Möglichkeiten von Nachforderungen
  • Unterschied: Unternehmens- und wirtschaftlichkeitsbezogene Unterlagen
Die Zurückversetzung von Vergabeverfahren
  • Nicht im Vergaberecht geregelt, aber oft einsetzbar: Die Zurückversetzung
  • Voraussetzungen und Grenzen einer Zurückversetzung 
  • Folgen einer Zurückversetzung für öffentliche Auftraggeber
Rahmenvereinbarungen als flexibles Beschaffungsinstrument 
  • Einsatzmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen 
  • Umgang mit Rahmenvereinbarungen nach Erreichen der angegebenen Höchstmenge
  • Rechtlich-inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
  • Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen: Voraussetzung und Vorgehen 
Aufhebung von Vergabeverfahren
  • Aufhebung: Endgültiges oder vorübergehendes Ende von Vergabeverfahren?
  • Aufhebung vermeiden und andere Vergabeinstrumente ausschöpfen
  • Die rechtmäßige und die rechtswidrige Aufhebung: Ein Unterschied mit Folgen
  • Schadensersatz: Wer erhält was bei rechtswidrigen Aufhebungen? 
  • Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 


Das Seminar richtet sich an Vertreter öffentlicher Auftraggeber, die das Ziel haben, den wirtschaftlichsten und nicht nur den formal besten Bieter zu beauftragen. 


Referent

Norbert Portz

Rechtsanwalt, Leiter des Vergabedezernats des DStGB a.D.; ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes

hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Ende 2021 das Vergabedezernat geleitet. Im Jahr 2022 wurde er vom Präsidenten des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes berufen. Zudem ist er Mitglied in einem Fachbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen: - Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 23. Auflage 2025 - Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 6. Auflage 2025 - Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 3. Auflage, 2026 - Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 3. Auflage 2026 - Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2023 - Beck`sches Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024 Herr Portz hat zudem zahlreiche Fachartikel in der NZBau, im "Vergaberecht", der ZfBR sowie dem Vergabe Navigator, dessen Mitherausgeber er ist, veröffentlicht.


Gesamteindruck

(4,7 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,7 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,6 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,5 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
Basierend auf 20 Bewertungen

In dem Seminar werden die vielfältigen Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten öffentlicher Auftraggeber innerhalb laufender Vergabeverfahren behandelt. Ziel ist es, den Angebotsausschluss zu reduzieren sowie Wege für ein Mehr an Wettbewerb aufzuzeigen und damit wirtschaftliche und effiziente Vergaben durchzuführen.
Die Auslegung von Angeboten und von Vergabeunterlagen
  • Die Auslegung: Mehr als ein Ermessen von Auftraggebern und Unternehmen
  • Was ist auslegungsfähig und wo sind die Grenzen der Auslegung?
  • Beispiele von Auslegungen in Vergabeverfahren
Die Aufklärung in Vergabeverfahren zur Behebung von Zweifeln
  • Was kann und muss vom Auftraggeber aufgeklärt werden?
  • Das Vorgehen öffentlicher Auftraggeber bei einer Aufklärung
  • Die Grenzen einer ordnungsgemäßen Aufklärung
  • Der Spezialfall der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote
  • Beispielsfälle
Nachforderung, Vervollständigung und Korrigieren von Unterlagen
  • Ein bloßes Recht oder eine Pflicht des Auftraggebers?
  • Welche Unterlagen können/dürfen öffentliche Auftraggeber nachfordern?
  • Die Schranken und die Möglichkeiten von Nachforderungen
  • Unterschied: Unternehmens- und wirtschaftlichkeitsbezogene Unterlagen
Die Zurückversetzung von Vergabeverfahren
  • Nicht im Vergaberecht geregelt, aber oft einsetzbar: Die Zurückversetzung
  • Voraussetzungen und Grenzen einer Zurückversetzung 
  • Folgen einer Zurückversetzung für öffentliche Auftraggeber
Rahmenvereinbarungen als flexibles Beschaffungsinstrument 
  • Einsatzmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen 
  • Umgang mit Rahmenvereinbarungen nach Erreichen der angegebenen Höchstmenge
  • Rechtlich-inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
  • Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen: Voraussetzung und Vorgehen 
Aufhebung von Vergabeverfahren
  • Aufhebung: Endgültiges oder vorübergehendes Ende von Vergabeverfahren?
  • Aufhebung vermeiden und andere Vergabeinstrumente ausschöpfen
  • Die rechtmäßige und die rechtswidrige Aufhebung: Ein Unterschied mit Folgen
  • Schadensersatz: Wer erhält was bei rechtswidrigen Aufhebungen? 
  • Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 

Das Seminar richtet sich an Vertreter öffentlicher Auftraggeber, die das Ziel haben, den wirtschaftlichsten und nicht nur den formal besten Bieter zu beauftragen. 

Referent

Norbert Portz

Rechtsanwalt, Leiter des Vergabedezernats des DStGB a.D.; ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes
hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Ende 2021 das Vergabedezernat geleitet. Im Jahr 2022 wurde er vom Präsidenten des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes berufen. Zudem ist er Mitglied in einem Fachbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen: - Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 23. Auflage 2025 - Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 6. Auflage 2025 - Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 3. Auflage, 2026 - Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 3. Auflage 2026 - Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2023 - Beck`sches Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024 Herr Portz hat zudem zahlreiche Fachartikel in der NZBau, im "Vergaberecht", der ZfBR sowie dem Vergabe Navigator, dessen Mitherausgeber er ist, veröffentlicht.

Gesamteindruck

(4,7 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,7 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,6 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,5 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
Basierend auf 20 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
22.10.2026
Online
Norbert Portz

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 08.10.2026
Plätze frei
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