| 09:30 - 11:30 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht (RiBGH Dagmar Sacher) |
| 11:30 - 11:45 Uhr | Kaffeepause |
| 11:45 - 13:45 Uhr | Die Ermittlung tatsächlicher erforderlicher Kosten (§ 650c BGB) (Prof. Markus Kattenbusch) |
| 13:45 - 14:45 Uhr | Mittagessen im Restaurant |
| 14:45 - 16:45 Uhr | Fallstricke des (Bau-)Prozesses (VorsRiOLG Hans-Joachim Rast) |
| 16:45 - 17:00 Uhr | Kaffeepause |
| 17:00 - 19:00 Uhr | Aktuelles zum selbstständigen Beweisverfahren (VorsRiOLG Prof. Jürgen Ulrich) |
| Im Anschluss Sektempfang in der Hotelbar |
| 09:00 - 11:00 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht (VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann) |
| 11:00 - 11:15 Uhr | Kaffeepause |
| 11:15 - 12:45 Uhr | Ausgewählte Rechtsfragen des Architektenrechts (VorsRiOLG Dr. Markus Wessel) |
| 12:45 - 13:15 Uhr | Mittagessen |
| 13:15 - 14:45 Uhr | Psychologie der Mandatenführung (Dipl.-Psych. Arvid Rapp) |
| 14:45 - 15:00 Uhr | Kaffeepause |
| 15:00 - 17:00 Uhr | Auslegungszweifel bei Bauträger- und Verbraucherbauverträgen (§650k Abs.2 S.2 BGB) (RA Dr. Stephan Bolz) |
war während mehr als 36 Jahren an diversen staatlichen Gerichten in unterschiedlichen Instanzen im beruflichen Einsatz. Ihm wurde die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum betreffend das Fach „Ziviles Baurecht“ übertragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten befasst er sich als Referent intensiv mit Problembereichen des zivilen Baurechts sowie dem Recht der gerichtlichen Sachverständigen und der privaten Gutachter. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachverständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sach-verständigen“. Prof. Ulrich kommentiert darüber hinaus in dem vom Luchterhand Verlag veröffentlichten Werk „Prütting/Gehrlein ZPO-Kommentar“ von der ersten Auflage an die Vorschriften § 485 ZPO bis § 494a ZPO. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen zu besonderen baurechtlichen Themen und auch Entscheidungsbesprechungen. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist als der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen vielfach mit ihm angetragenen außergerichtlichen Baustreitigkeiten befasst. Er ist außerdem in Schiedsgerichtsverfahren als Obmann eingesetzt.
ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus/Bartsch/Kattenbusch: "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Prof. Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.
ist seit Anfang 2016 Vorsitzender Richter eines Bausenats (einschl. Architektenhonorar und -haftung) am Oberlandesgericht in Celle. Zuvor war er Vorsitzender einer (auch: Berufungs-) Kammer am Landgericht Hannover mit Spezialzuständigkeit für die Entscheidung über Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren. Davor war er als Richter am Oberlandesgericht Celle über sechseinhalb Jahre Mitglied eines Fachsenats für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Wessel ist zudem Vorsitzender des Niedersächsischen Berufsgerichtshofs für Architekten. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Bau- und Immobilienrecht hervorgetreten und veröffentlicht auch regelmäßig in der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Außerdem ist Herr Dr. Wessel ständiger Mitarbeiter bei der "ZfBR" und Autor bei Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, u. a. zum Neuen Bauvertragsrecht (§§ 650p ff. BGB) sowie zur HOAI, zudem ist er Autor bei Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl. (zur Vergütung des Architekten) sowie Mitherausgeber der 3. Aufl..
kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in dem für Bau- und Architektensachen zuständigen Commercial Court und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".
begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie Mitherausgeberin und Mitautorin des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts. Ferner hat sie Kommentierungen in mehreren VOB-Kommentaren (Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A und B; Beck’scher VOB/B-Kommentar; Leinemann, VOB/B) sowie im Fuchs/Berger/Seifert, HOAI-und Architektenrechts-Kommentar, übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.
trainiert und berät seit ca. 25 Jahren Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie und Immobilienwirtschaft. Dabei stehen psychologische Fragen der Führung, der Kommunikation und Verhandlung im Mittelpunkt seiner Arbeit. Ziel ist es stets, bestehende Situationen unter motivationalen und emotionalen Gesichtspunkten zu analysieren, um dadurch Perspektiven zu erweitern, neue Spielräume zu eröffnen und die aus dieser Arbeit resultierenden notwendigen Kompetenzen zu entwickeln. Das Fundament der Arbeit bildet sein profundes psychologisches Wissen, gepaart mit langjähriger Praxiserfahrung in einer Vielzahl von Seminaren und Projekten. Neben der Seminar- und Beratungstätigkeit coacht Arvid Rapp verantwortliche Keyplayer bei der Erreichung ihrer Führungs- und Verhandlungsziele. Er ist gemeinsam mit seinem Partner geschäftsführender Gesellschafter der incon HR.
ist im Oberlandesgericht seit der Bestimmung des 10. Zivilsenats zum Bausenat im Jahr 2008 anfangs als stellvertretender Vorsitzender, seit dem Jahr 2014 als Vorsitzender tätig. Nachdem der 10. Zivilsenat des OLG Stuttgart in den ersten 10 Jahren für alle Baufälle aus dem Bezirk des OLG Stuttgart mit einem Bezug zur VOB oder zu Architektenhonoraren zuständig war, befasst sich der 10. Zivilsenat nun neben den Architektenhonorarsachen mit der Architektenhaftung sowie mit allgemeinen Baufällen im Turnus der Bausenate. Neben dieser langjährigen Tätigkeit in einen Bausenat hat Herr Rast baurechtliche Erfahrungen als Schiedsrichter und Adjudikator gesammelt. Er kommentiert im BeckOGK im Werkvertragsrecht die §§ 637 bis 639 BGB. Daneben ist er mit Vorträgen und Seminaren zum Baurecht sowohl in der Richter- als auch in der Fachanwaltsfortbildung tätig. Weiter ist er Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen in Baden-Württemberg.
| 09:30 - 11:30 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht (RiBGH Dagmar Sacher) |
| 11:30 - 11:45 Uhr | Kaffeepause |
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