5. IBR - Baurecht am Meer

Aktuelle Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 Zeitstunden)

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Frühbucherrabatt
bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027

„Ein Himmel wie Türkis, eine See wie Lapislazuli, Berge wie Smaragd, Luft wie der Himmel. Den ganzen Tag Sonne und warm; abends Gitarren und stundenlanger Gesang …“ Bereits Frédéric Chopin schwärmte von Mallorca, der „Perle im Mittelmeer“. Aber nicht nur die Insel selbst übt auf ihre Besucher einen ganz besonderen Reiz aus, auch und gerade ihre Hauptstadt Palma ist insbesondere im Herbst ein lohnenswertes und gut zu erreichendes Reiseziel. Mit angenehmen Temperaturen, einer Vielzahl kultureller Sehenswürdigkeiten und potentieller Freizeitaktivitäten sowie einem hervorragenden gastronomischen Angebot bietet Palma alles, was einen Städtetrip lohnenswert macht. Was liegt da näher, als Pflicht und Kür miteinander zu verbinden?

Bei dieser Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht bauen Sie nicht nur tagsüber Ihr Wissen aus und erfüllen Ihre Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO, sondern können nach Veranstaltungsende die besondere Atmosphäre dieser faszinierenden Metropole mit ihrer malerischen Altstadt genießen.



Prof. Dr. Oliver Moufang
RA und FA für Bau- und Architektenrecht
  • Aktuelle Entwicklungen im Verjährungsrecht
  • Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers nach VOB/B und BGB
Dr. Tobias Rodemann
VorsRiOLG
  • Gelöste und ungelöste Kündigungsprobleme
  • Das "Sandwich" im Bauprozess: Leistungskette, Streitverkündung und weitere Phänomene
Thomas Ryll

 Rechtsanwalt

  •  "Zeitnachträge" von Architekten und Ingenieuren
  • Typische Klauseln in Planerverträgen - und warum sie unwirksam sind

 



Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.



Referent

Prof. Dr. Oliver Moufang

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist langjähriger Partner der auf Immobilienrecht spezialisierten überörtlichen Sozietät GSK Stockmann in Frankfurt am Main. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- und Architektenrecht liegt in der baubegleitenden Beratung von Großbauprojekten und in der (außer)gerichtlichen Streitlösung. Er ist Lehrbeauftragter für Immobilienrecht und Honorarprofessor an der Hochschule RheinMain Wiesbaden sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Zudem ist Herr Prof. Dr. Moufang Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstages e. V. Herr Prof. Dr. Moufang ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften Baurecht (BauR) sowie Immobilien- und Baurecht (IBR). Er ist Autor des Kommentars Ingenstau/Korbion und kommentiert dort die §§ 4 und 10 VOB/B. Darüber hinaus ist er u.a. Co-Autor in Messerschmidt/Voit, Kommentar Privates Baurecht und kommentiert dort die §§ 633-638 BGB, die Systematische Erläuterung der Mängelrechte (Teil J) und die Verjährung von Vergütungsansprüchen und anderen Ansprüchen im privaten Baurecht (Teil O). Zudem ist er Mit-Herausgeber des Rechtshandbuchs Moufang/Klein/Lauer Verjährung am Bau, Eine systematische Darstellung zu praxisrelevanten Fragen der Verjährung (erschienen 2026 im C.H.Beck-Verlag). Er ist Mitglied der ARGE Baurecht und der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

Referent

Dr. Tobias Rodemann

Vors. Richter am Oberlandesgericht

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in dem für Bau- und Architektensachen zuständigen Commercial Court und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

Referent

Thomas Ryll

Rechtsanwalt

ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.


„Ein Himmel wie Türkis, eine See wie Lapislazuli, Berge wie Smaragd, Luft wie der Himmel. Den ganzen Tag Sonne und warm; abends Gitarren und stundenlanger Gesang …“ Bereits Frédéric Chopin schwärmte von Mallorca, der „Perle im Mittelmeer“. Aber nicht nur die Insel selbst übt auf ihre Besucher einen ganz besonderen Reiz aus, auch und gerade ihre Hauptstadt Palma ist insbesondere im Herbst ein lohnenswertes und gut zu erreichendes Reiseziel. Mit angenehmen Temperaturen, einer Vielzahl kultureller Sehenswürdigkeiten und potentieller Freizeitaktivitäten sowie einem hervorragenden gastronomischen Angebot bietet Palma alles, was einen Städtetrip lohnenswert macht. Was liegt da näher, als Pflicht und Kür miteinander zu verbinden?

Bei dieser Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht bauen Sie nicht nur tagsüber Ihr Wissen aus und erfüllen Ihre Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO, sondern können nach Veranstaltungsende die besondere Atmosphäre dieser faszinierenden Metropole mit ihrer malerischen Altstadt genießen.


Prof. Dr. Oliver Moufang
RA und FA für Bau- und Architektenrecht
  • Aktuelle Entwicklungen im Verjährungsrecht
  • Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers nach VOB/B und BGB
Dr. Tobias Rodemann
VorsRiOLG
  • Gelöste und ungelöste Kündigungsprobleme
  • Das "Sandwich" im Bauprozess: Leistungskette, Streitverkündung und weitere Phänomene
Thomas Ryll

 Rechtsanwalt

  •  "Zeitnachträge" von Architekten und Ingenieuren
  • Typische Klauseln in Planerverträgen - und warum sie unwirksam sind

 

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.

Referent

Prof. Dr. Oliver Moufang

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist langjähriger Partner der auf Immobilienrecht spezialisierten überörtlichen Sozietät GSK Stockmann in Frankfurt am Main. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- und Architektenrecht liegt in der baubegleitenden Beratung von Großbauprojekten und in der (außer)gerichtlichen Streitlösung. Er ist Lehrbeauftragter für Immobilienrecht und Honorarprofessor an der Hochschule RheinMain Wiesbaden sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Zudem ist Herr Prof. Dr. Moufang Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstages e. V. Herr Prof. Dr. Moufang ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften Baurecht (BauR) sowie Immobilien- und Baurecht (IBR). Er ist Autor des Kommentars Ingenstau/Korbion und kommentiert dort die §§ 4 und 10 VOB/B. Darüber hinaus ist er u.a. Co-Autor in Messerschmidt/Voit, Kommentar Privates Baurecht und kommentiert dort die §§ 633-638 BGB, die Systematische Erläuterung der Mängelrechte (Teil J) und die Verjährung von Vergütungsansprüchen und anderen Ansprüchen im privaten Baurecht (Teil O). Zudem ist er Mit-Herausgeber des Rechtshandbuchs Moufang/Klein/Lauer Verjährung am Bau, Eine systematische Darstellung zu praxisrelevanten Fragen der Verjährung (erschienen 2026 im C.H.Beck-Verlag). Er ist Mitglied der ARGE Baurecht und der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Referent

Dr. Tobias Rodemann

Vors. Richter am Oberlandesgericht

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in dem für Bau- und Architektensachen zuständigen Commercial Court und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

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Thomas Ryll

Rechtsanwalt

ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.

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