ist langjähriger Partner der auf Immobilienrecht spezialisierten überörtlichen Sozietät GSK Stockmann in Frankfurt am Main. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- und Architektenrecht liegt in der baubegleitenden Beratung von Großbauprojekten und in der (außer)gerichtlichen Streitlösung. Er ist Lehrbeauftragter für Immobilienrecht und Honorarprofessor an der Hochschule RheinMain Wiesbaden sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Zudem ist Herr Prof. Dr. Moufang Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstages e. V. Herr Prof. Dr. Moufang ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften Baurecht (BauR) sowie Immobilien- und Baurecht (IBR). Er ist Autor des Kommentars Ingenstau/Korbion und kommentiert dort die §§ 4 und 10 VOB/B. Darüber hinaus ist er u.a. Co-Autor in Messerschmidt/Voit, Kommentar Privates Baurecht und kommentiert dort die §§ 633-638 BGB, die Systematische Erläuterung der Mängelrechte (Teil J) und die Verjährung von Vergütungsansprüchen und anderen Ansprüchen im privaten Baurecht (Teil O). Zudem ist er Mit-Herausgeber des Rechtshandbuchs Moufang/Klein/Lauer Verjährung am Bau, Eine systematische Darstellung zu praxisrelevanten Fragen der Verjährung (erschienen 2026 im C.H.Beck-Verlag). Er ist Mitglied der ARGE Baurecht und der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in dem für Bau- und Architektensachen zuständigen Commercial Court und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".
ist Bereichsleiter Architekten- und Ingenieurrecht bei der id Verlags GmbH und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Daneben ist Herr Ryll als Syndikusrechtsanwalt im Vertrags- und Nachtragsmanagement bei der a|sh sander.hofrichter architekten GmbH in Ludwigshafen tätig, zuletzt – bis zu seinem Eintritt bei der id Verlags GmbH im März 2024 – in leitender Position als Prokurist und Geschäftsleiter Vertragsmanagement. Herr Ryll ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften (NZBau, BauR, IBR) wie auch nichtjuristischen (DAB, PBP, BauW). Im Handbuch „AGB-Klauseln in Bauverträgen“ (Hrsg.: Kues/von Kiedrowski/Bolz) kommentiert Herr Ryll im Kapitel „Typische AGB-Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen“ umfassend die „Vergütung“ (§ 19). Daneben ist Herr Ryll als Referent insbesondere auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts aktiv und inhaltlich auf das Honorarrecht (HOAI) spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen rechtsberatenden Tätigkeit in einem der größten Architektur- und Generalplanungsbüros in Deutschland wird Herr Ryll insbesondere wegen seiner Praxisnähe geschätzt.
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