Die Bedeutung des Privatgutachtens

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15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Das Privatgutachten ist längst nicht mehr der von Leupertz im Jahre 2007 erkannte „schlafende Riese“; es ist hellwach, will heißen: Kaum ein baurechtlicher Dissens von einigem Wert kommt heute ohne privat besorgte fachliche Begleitung von bautechnisch besonders versierten Beratern aus. Es findet sich in der Zahl sehr zunehmend und inhaltlich vielfältig Rechtsprechung zu den Details der Präsentation von Privatgutachten und der rechtlichen Stellung ihrer Verfasser. Den Teilnehmern werden die strategischen Vorteile wie die Risiken der Beauftragung von Privatgutachtern aufgezeigt.

  1. Vorteile und Nachteile der Beauftragung von Privatgutachtern im Verhältnis zur Beantragung der Einholung eines Sachverständigengutachtens per selbständigem Beweisverfahren 
  2. Privatgutachten als Urkundenbeweis  
  3. Privatgutachten als Parteivortrag   
    • Wie kriegt man ein „hot-tubbing“ hin, also die gerichtliche Anhörung des Privatgutachters zur (Vorweg-)Klärung komplizierter technischer Details des Parteivortrags?
    • Welche Bedeutung hat das Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag?
  4. Privatgutachten als Beweismittel - (wie) geht das?   
  5. Grundregeln für die Auswahl, die Beauftragung und die Arbeitsbegleitung von Privatgutachtern  
  6. Rechtliches Verhältnis des Privatgutachters zum gerichtlichen Sachverständigen - geht da sogar ein „Kreuzverhör“? 
  7. Relevanz des Umgangs des (gerichtlichen) Sachverständigen mit fremden privaten Gutachten   
    • Wann ergibt sich Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen seines Verhältnisses zum Privatgutachter?
  8. Erstattung der Kosten von vorprozessualen / binnenprozessuale Privatgutachten   
    • Wie unterscheidet sich da das materiell-rechtliche Vorgehen vom prozessrechtlichen?
Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtsprechung umfassend darstellendes Skript.


Rechtsanwälte, Privatgutachter, gerichtliche Sachverständige, Bauleiter, Architekten und Ingenieure.


Referent

Prof. Jürgen Ulrich

Vors. Richter am Landgericht a.D.

war während mehr als 36 Jahren an diversen staatlichen Gerichten in unterschiedlichen Instanzen im beruflichen Einsatz. Ihm wurde die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum betreffend das Fach „Ziviles Baurecht“ übertragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten befasst er sich als Referent intensiv mit Problembereichen des zivilen Baurechts sowie dem Recht der gerichtlichen Sachverständigen und der privaten Gutachter. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachverständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sach-verständigen“. Prof. Ulrich kommentiert darüber hinaus in dem vom Luchterhand Verlag veröffentlichten Werk „Prütting/Gehrlein ZPO-Kommentar“ von der ersten Auflage an die Vorschriften § 485 ZPO bis § 494a ZPO. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen zu besonderen baurechtlichen Themen und auch Entscheidungsbesprechungen. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist als der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen vielfach mit ihm angetragenen außergerichtlichen Baustreitigkeiten befasst. Er ist außerdem in Schiedsgerichtsverfahren als Obmann eingesetzt.


Das Privatgutachten ist längst nicht mehr der von Leupertz im Jahre 2007 erkannte „schlafende Riese“; es ist hellwach, will heißen: Kaum ein baurechtlicher Dissens von einigem Wert kommt heute ohne privat besorgte fachliche Begleitung von bautechnisch besonders versierten Beratern aus. Es findet sich in der Zahl sehr zunehmend und inhaltlich vielfältig Rechtsprechung zu den Details der Präsentation von Privatgutachten und der rechtlichen Stellung ihrer Verfasser. Den Teilnehmern werden die strategischen Vorteile wie die Risiken der Beauftragung von Privatgutachtern aufgezeigt.
  1. Vorteile und Nachteile der Beauftragung von Privatgutachtern im Verhältnis zur Beantragung der Einholung eines Sachverständigengutachtens per selbständigem Beweisverfahren 
  2. Privatgutachten als Urkundenbeweis  
  3. Privatgutachten als Parteivortrag   
    • Wie kriegt man ein „hot-tubbing“ hin, also die gerichtliche Anhörung des Privatgutachters zur (Vorweg-)Klärung komplizierter technischer Details des Parteivortrags?
    • Welche Bedeutung hat das Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag?
  4. Privatgutachten als Beweismittel - (wie) geht das?   
  5. Grundregeln für die Auswahl, die Beauftragung und die Arbeitsbegleitung von Privatgutachtern  
  6. Rechtliches Verhältnis des Privatgutachters zum gerichtlichen Sachverständigen - geht da sogar ein „Kreuzverhör“? 
  7. Relevanz des Umgangs des (gerichtlichen) Sachverständigen mit fremden privaten Gutachten   
    • Wann ergibt sich Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen seines Verhältnisses zum Privatgutachter?
  8. Erstattung der Kosten von vorprozessualen / binnenprozessuale Privatgutachten   
    • Wie unterscheidet sich da das materiell-rechtliche Vorgehen vom prozessrechtlichen?
Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtsprechung umfassend darstellendes Skript.

Rechtsanwälte, Privatgutachter, gerichtliche Sachverständige, Bauleiter, Architekten und Ingenieure.

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Vors. Richter am Landgericht a.D.

war während mehr als 36 Jahren an diversen staatlichen Gerichten in unterschiedlichen Instanzen im beruflichen Einsatz. Ihm wurde die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum betreffend das Fach „Ziviles Baurecht“ übertragen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten befasst er sich als Referent intensiv mit Problembereichen des zivilen Baurechts sowie dem Recht der gerichtlichen Sachverständigen und der privaten Gutachter. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachverständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sach-verständigen“. Prof. Ulrich kommentiert darüber hinaus in dem vom Luchterhand Verlag veröffentlichten Werk „Prütting/Gehrlein ZPO-Kommentar“ von der ersten Auflage an die Vorschriften § 485 ZPO bis § 494a ZPO. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen zu besonderen baurechtlichen Themen und auch Entscheidungsbesprechungen. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist als der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen vielfach mit ihm angetragenen außergerichtlichen Baustreitigkeiten befasst. Er ist außerdem in Schiedsgerichtsverfahren als Obmann eingesetzt.

Gesamteindruck

(5,0 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(5,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,7 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(5,0 von 5 Sternen)
Basierend auf 3 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
28.04.2027
Online
Prof. Jürgen Ulrich

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
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09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

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