Wann ist eine Honorarrechnung nicht prüffähig und wann ist sie nur sachlich nicht richtig, wie ist damit umzugehen und welche Folgen ergeben sich daraus, auch im Hinblick auf Verzugszinsen?
Eine prüffähige Honorarschlussrechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. Für eine prüfbare Honorarrechnung kommt es primär darauf an, was vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dir Prüffähigkeit kein Selbstzweck. Sie richtet sich nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Insofern können die Anforderungen im Einzelfall sehr gering ggf. aber auch sehr hoch sein. Zu diskutieren ist auch, ob Abschlagsrechnungen prüffähig aufgestellt sein müssen.
Bei Verträgen auf der Grundlage der HOAI sind gravierende preisrechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Fassungen der HOAI zu beachten. Sogenannte "Aufstockungsrechnungen", mit denen, abweichend vom Vertrag, ein höheres Mindesthonorar verlangt wird, sind bei Anwendung der früheren Fassungen der HOAI nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einem vereinbarten Berechnungshonorar bestimmen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen nach der HOAI das Honorar. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften der HOAI ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung und ggf. anzuwendende Minderungsvorschriften zu beachten. Auf dieser Grundlage sind anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang (z.B. auch bei gekündigten Verträgen) überprüfbar ermittelt und aufgestellt werden. Gerade im Bereich der anrechenbaren Kosten sind Honorarrechnungen vielfach nicht prüffähig, wenn von fortgeschriebenen Kostenberechnungen ausgegangen wird.
Schließlich wird auf dem Reformprozess zur Neufassung der HOAI und auf vorgeschlagene Neufassungen in den verschiedenen Regelungen hingewiesen.
- Ausgangsfragen und Rechtsprechung
- Grundsätze des Preisrechts der HOAI (§ 7)
- Zu den Altfassungen der HOAI
- Zur HOAI 2021
- Zum System der HOAI (§ 6)
- Berechnungsgrundlagen
- Honorierung von Beratungsleistungen nach den verschiedenen Fassungen der HOAI
- In § 6 nicht geregelte Berechnungsgrundlagen
- Objekte
- Objekttypen
- Leistungen am Objekt
- Begrenzung durch den Vertragsgegenstand
- Objektabgrenzung
- Honorarminderungsvorschriften
- Anrechenbare Kosten
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Kostenberechnung und Ermittlung der anrechenbare Kosten
- keine Fortschreibung der Kostenberechnung
- Erhöhung der anrechenbare Kosten
- anrechenbare Kosten aus vorhandenen Baustoffen und Bauteilen
- anrechenbare Kosten aus mitzuverarbeitender Bausubstanz
- Honorarzone
- Zum System der Honorarzoneneinordnung
- Objektliste
- Bewertungsmerkmale
- Punktebewertung
- Leistungsumfang
- Abgrenzung Grundleistungen / Besondere Leistungen
- Honorar bei nicht erbrachten Grundleistungen
- Leistungsbewertung