Die prüfbare Honorarrechnung

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15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Wann  ist eine Honorarrechnung nicht prüffähig und wann ist sie nur sachlich nicht richtig, wie ist damit umzugehen und welche Folgen ergeben sich daraus, auch im Hinblick auf Verzugszinsen?
Eine prüffähige Honorarschlussrechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. Für eine prüfbare Honorarrechnung kommt es primär darauf an, was vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dir Prüffähigkeit kein Selbstzweck. Sie richtet sich nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Insofern können die Anforderungen im Einzelfall sehr gering ggf. aber auch sehr hoch sein. Zu diskutieren ist auch, ob Abschlagsrechnungen prüffähig aufgestellt sein müssen.
Bei Verträgen auf der Grundlage der HOAI sind gravierende preisrechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Fassungen der HOAI zu beachten. Sogenannte "Aufstockungsrechnungen", mit denen, abweichend vom Vertrag, ein höheres Mindesthonorar verlangt wird, sind bei Anwendung der früheren Fassungen der HOAI nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einem vereinbarten Berechnungshonorar bestimmen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen nach der HOAI das Honorar. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften der HOAI ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung und ggf. anzuwendende Minderungsvorschriften zu beachten. Auf dieser Grundlage sind anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang (z.B. auch bei gekündigten Verträgen) überprüfbar ermittelt und aufgestellt werden. Gerade im Bereich der anrechenbaren Kosten sind Honorarrechnungen vielfach nicht prüffähig, wenn von fortgeschriebenen Kostenberechnungen ausgegangen wird.
Schließlich wird auf dem Reformprozess zur Neufassung der HOAI und auf vorgeschlagene Neufassungen in den verschiedenen Regelungen hingewiesen.

  1. Ausgangsfragen und Rechtsprechung
  2. Grundsätze des Preisrechts der HOAI (§ 7)
    • Zu den Altfassungen der HOAI
    • Zur HOAI 2021
  3. Zum System der HOAI (§ 6)
    • Berechnungsgrundlagen
    • Honorierung von Beratungsleistungen nach den verschiedenen Fassungen der HOAI
    • In § 6 nicht geregelte Berechnungsgrundlagen
  4. Objekte
    • Objekttypen
    • Leistungen am Objekt
    • Begrenzung durch den Vertragsgegenstand
    • Objektabgrenzung
    • Honorarminderungsvorschriften
  5. Anrechenbare Kosten
    • Kostenberechnung nach DIN 276
    • Kostenberechnung und Ermittlung der anrechenbare Kosten
    • keine Fortschreibung der Kostenberechnung
    • Erhöhung der anrechenbare Kosten
    • anrechenbare Kosten aus vorhandenen Baustoffen und Bauteilen
    • anrechenbare Kosten aus mitzuverarbeitender Bausubstanz
  6. Honorarzone
    • Zum System der Honorarzoneneinordnung
    • Objektliste
    • Bewertungsmerkmale
    • Punktebewertung
  7. Leistungsumfang
    • Abgrenzung Grundleistungen / Besondere Leistungen
    • Honorar bei nicht erbrachten Grundleistungen
    • Leistungsbewertung


Wir sprechen hier vornehmlich Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Auftraggeber mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen an.


Referent

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert

Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.


Wann  ist eine Honorarrechnung nicht prüffähig und wann ist sie nur sachlich nicht richtig, wie ist damit umzugehen und welche Folgen ergeben sich daraus, auch im Hinblick auf Verzugszinsen?
Eine prüffähige Honorarschlussrechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. Für eine prüfbare Honorarrechnung kommt es primär darauf an, was vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dir Prüffähigkeit kein Selbstzweck. Sie richtet sich nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Insofern können die Anforderungen im Einzelfall sehr gering ggf. aber auch sehr hoch sein. Zu diskutieren ist auch, ob Abschlagsrechnungen prüffähig aufgestellt sein müssen.
Bei Verträgen auf der Grundlage der HOAI sind gravierende preisrechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Fassungen der HOAI zu beachten. Sogenannte "Aufstockungsrechnungen", mit denen, abweichend vom Vertrag, ein höheres Mindesthonorar verlangt wird, sind bei Anwendung der früheren Fassungen der HOAI nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einem vereinbarten Berechnungshonorar bestimmen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen nach der HOAI das Honorar. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften der HOAI ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung und ggf. anzuwendende Minderungsvorschriften zu beachten. Auf dieser Grundlage sind anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang (z.B. auch bei gekündigten Verträgen) überprüfbar ermittelt und aufgestellt werden. Gerade im Bereich der anrechenbaren Kosten sind Honorarrechnungen vielfach nicht prüffähig, wenn von fortgeschriebenen Kostenberechnungen ausgegangen wird.
Schließlich wird auf dem Reformprozess zur Neufassung der HOAI und auf vorgeschlagene Neufassungen in den verschiedenen Regelungen hingewiesen.
  1. Ausgangsfragen und Rechtsprechung
  2. Grundsätze des Preisrechts der HOAI (§ 7)
    • Zu den Altfassungen der HOAI
    • Zur HOAI 2021
  3. Zum System der HOAI (§ 6)
    • Berechnungsgrundlagen
    • Honorierung von Beratungsleistungen nach den verschiedenen Fassungen der HOAI
    • In § 6 nicht geregelte Berechnungsgrundlagen
  4. Objekte
    • Objekttypen
    • Leistungen am Objekt
    • Begrenzung durch den Vertragsgegenstand
    • Objektabgrenzung
    • Honorarminderungsvorschriften
  5. Anrechenbare Kosten
    • Kostenberechnung nach DIN 276
    • Kostenberechnung und Ermittlung der anrechenbare Kosten
    • keine Fortschreibung der Kostenberechnung
    • Erhöhung der anrechenbare Kosten
    • anrechenbare Kosten aus vorhandenen Baustoffen und Bauteilen
    • anrechenbare Kosten aus mitzuverarbeitender Bausubstanz
  6. Honorarzone
    • Zum System der Honorarzoneneinordnung
    • Objektliste
    • Bewertungsmerkmale
    • Punktebewertung
  7. Leistungsumfang
    • Abgrenzung Grundleistungen / Besondere Leistungen
    • Honorar bei nicht erbrachten Grundleistungen
    • Leistungsbewertung

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ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.

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Ort
Referenten
Preis
09.06.2027
Mannheim oder Online
Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit Microsoft Teams durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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