Projektentwickler und Investoren erleben, dass gewerbliche Bauvorhaben kaum noch zu verwirklichen sind, ohne dass zuvor Verträge mit der öffentlichen Hand über die Erstellung der Bauleitplanung, die Realisierung des Vorhabens, den Bau von Erschließungseinrichtungen, die Übernahme diverser Folgekosten usw. abgeschlossen werden. Dabei operieren Behörden in der Regel mit Vertragsmustern, die sämtliche Risiken und Kosten auf die privaten Vorhabenträger abwälzen sollen. Auf deren Seite herrscht oft Unsicherheit über Gestaltungsgrenzen und -alternativen. Die Folge ist, dass Verhandlungsspielräume nicht ausreichend genutzt werden.
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick über unterschiedliche Formen städtebaulicher Verträge geben und ihnen ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen anhand von praktischen Beispielen nahebringen, damit sie Verhandlungen sicherer führen können.
1. Einführung
2. Städtebauliche Verträge und ihre Ausprägungsformen
3. Rechtliche Grenzen und Folgen
4. Besondere Herausforderungen und Lösungen
5. Ausblick
Projektentwickler, Architekten, Ingenieure, technisches und kaufmännisches Personal von Projektentwicklungsunternehmen und gewerblichen Investoren sind hier angesprochen. Vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsrechts werden nicht vorausgesetzt.
ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2010 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nach einer Tätigkeit als Justitiar eines Unternehmerverbands in Berlin wechselte er 2004 in den Düsseldorfer Standort der Kanzlei Bornheim und Partner. Dort schied er Anfang 2016 als Mitgesellschafter aus und gründete die Kanzlei rechtplanbar Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Düsseldorf. Herr Dr. Klepper ist deutschlandweit tätig und verfügt über große Erfahrung in der juristischen Betreuung von Großbauvorhaben wie Einkaufszentren, Sportstadien, Logistikzentren und Wohnparks. Einen Beratungsschwerpunkt bilden dabei Fragen der Baurechtschaffung. Herr Dr. Klepper ist Autor einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“.
Projektentwickler und Investoren erleben, dass gewerbliche Bauvorhaben kaum noch zu verwirklichen sind, ohne dass zuvor Verträge mit der öffentlichen Hand über die Erstellung der Bauleitplanung, die Realisierung des Vorhabens, den Bau von Erschließungseinrichtungen, die Übernahme diverser Folgekosten usw. abgeschlossen werden. Dabei operieren Behörden in der Regel mit Vertragsmustern, die sämtliche Risiken und Kosten auf die privaten Vorhabenträger abwälzen sollen. Auf deren Seite herrscht oft Unsicherheit über Gestaltungsgrenzen und -alternativen. Die Folge ist, dass Verhandlungsspielräume nicht ausreichend genutzt werden.
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick über unterschiedliche Formen städtebaulicher Verträge geben und ihnen ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen anhand von praktischen Beispielen nahebringen, damit sie Verhandlungen sicherer führen können.
1. Einführung
2. Städtebauliche Verträge und ihre Ausprägungsformen
3. Rechtliche Grenzen und Folgen
4. Besondere Herausforderungen und Lösungen
5. Ausblick
Projektentwickler, Architekten, Ingenieure, technisches und kaufmännisches Personal von Projektentwicklungsunternehmen und gewerblichen Investoren sind hier angesprochen. Vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsrechts werden nicht vorausgesetzt.
ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2010 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nach einer Tätigkeit als Justitiar eines Unternehmerverbands in Berlin wechselte er 2004 in den Düsseldorfer Standort der Kanzlei Bornheim und Partner. Dort schied er Anfang 2016 als Mitgesellschafter aus und gründete die Kanzlei rechtplanbar Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Düsseldorf. Herr Dr. Klepper ist deutschlandweit tätig und verfügt über große Erfahrung in der juristischen Betreuung von Großbauvorhaben wie Einkaufszentren, Sportstadien, Logistikzentren und Wohnparks. Einen Beratungsschwerpunkt bilden dabei Fragen der Baurechtschaffung. Herr Dr. Klepper ist Autor einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“.
(4,2 von 5 Sternen)
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