Kommunen regeln Parkraum

Chancen und Möglichkeiten von Kommunen bei der Regulierung des ruhenden Verkehrs

In vielen Kommunen sind die öffentlichen Flächen knapp und die Nachfrage ist groß. Der fließende Verkehr im PKW, auf dem Fahrrad und zu Fuß beansprucht genauso Raum wie Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum. Zusätzlich wird oft ein beträchtlicher Teil des öffentlichen Raums durch parkende Fahrzeuge beansprucht. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Einblick in die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen, um Parkplätze im öffentlichen Raum zu bepreisen, die Parkdauer zu begrenzen und dadurch auch den Verkehrsfluss im Ganzen zu steuern. Neben der Darstellung der neuen Möglichkeiten zum Einsatz von Scancars gibt es auch Hinweise für die Umsetzung in der eigenen Kommune.

Dieses Seminar knüpft an zwei aktuelle Positionspapiere (ARL 153 und ARL 163) der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft an. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Kommunen ihre erweiterten Befugnisse verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam nutzen können. Das jüngste Positionspapier aus der ARL 163 erschien unter Mitwirkung des Referenten Marc Widemann.

  1. Bedeutung der Regulierung des ruhenden Verkehrs
  • Verteilung der knappen Ressource Fläche
  • Baustein bei der Lenkung des Verkehrs
  • Angemessene Bepreisung
  1. Die Bepreisung des öffentlichen Parkraums
  • Möglichkeiten der Bepreisung des öffentlichen Parkraums abseits des „Bewohnerparkens“
  • Mögliche (rechtliche) Herausforderungen und Umgang mit diesen, insb. rechtlicher Rahmen und Ausgleich sozialer Härten
  1. „Bewohnerparkzonen“
  • Rechtliche Einordnung als Ausnahme von der Regel
  • Voraussetzungen an die Anordnung von „Bewohnerparkgebieten“
  • Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Ausstellung von „Bewohnerparkausweisen“ für „Nicht-Bewohner“
  • Unter Berücksichtigung der aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Änderungen
  1. Kontrolle und Sanktionen bei Parkverstößen
  • Welche Bedeutung hat das Urteil des BVerwG zum aufgesetzten Parken?
  • Zur Videokontrolle des ruhenden Verkehrs nach § 63g StVG
  1. Vom Instrument zur Umsetzung
  • Erforderliche politische Beschlüsse
  • Politische Rückendeckung für die Verwaltung
  1. Exkurs: Quartiersgaragen
  • Was sind Quartiersgaragen?
  • Die passende Quartiersgarage für die jeweilige Herausforderung
  • Erforderliche Rahmenbedingungen


In der kommunalen Verwaltung werden Leiter und Mitarbeitende von Ordnungsämtern, der Verkehrsüberwachung und Bußgeldstellen, aber auch Leiter und Planer aus Stadtplanungs- und Verkehrsämtern (Mobilitätsmanagement, Parkraumkonzepte) sowie Kommunale Spitzenverbände und Behördenleitungen (Bürgermeister, Dezernenten für Recht und Ordnung) angesprochen. Für Geschäftsführer kommunaler Eigenbetriebe (z.B. Betreiber von städtischen Parkhäusern oder Stadtwerken) und Verkehrsplaner und Berater aus privaten Ingenieurs- und Planungsbüros, die Kommunen unterstützen, ist das Seminar gleichermaßen interessant. Es ist für Juristen und Nichtjuristen geeignet.

Referent

Marc Widemann

Rechtsanwalt

ist seit 2021 Rechtsanwalt in der Infrastrukturkanzlei BBG und Partner mbH in Bremen und dort im Bereich Mobilität tätig. Neben dem öffentlichen Personenverkehr und der Digitalisierung bildet der ruhende Verkehr einen Schwerpunkt seiner Arbeit. In dieser Funktion berät er Kommunen bei der Umsetzung von Parkraumbewirtschaftungs- und Strukturierungsmaßnahmen. Daneben publiziert und doziert er zu bestehenden Möglichkeiten und aktuellen Entwicklungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.


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In vielen Kommunen sind die öffentlichen Flächen knapp und die Nachfrage ist groß. Der fließende Verkehr im PKW, auf dem Fahrrad und zu Fuß beansprucht genauso Raum wie Aufenthaltsorte im öffentlichen Raum. Zusätzlich wird oft ein beträchtlicher Teil des öffentlichen Raums durch parkende Fahrzeuge beansprucht. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Einblick in die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen, um Parkplätze im öffentlichen Raum zu bepreisen, die Parkdauer zu begrenzen und dadurch auch den Verkehrsfluss im Ganzen zu steuern. Neben der Darstellung der neuen Möglichkeiten zum Einsatz von Scancars gibt es auch Hinweise für die Umsetzung in der eigenen Kommune.

Dieses Seminar knüpft an zwei aktuelle Positionspapiere (ARL 153 und ARL 163) der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft an. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Kommunen ihre erweiterten Befugnisse verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam nutzen können. Das jüngste Positionspapier aus der ARL 163 erschien unter Mitwirkung des Referenten Marc Widemann.
  1. Bedeutung der Regulierung des ruhenden Verkehrs
  • Verteilung der knappen Ressource Fläche
  • Baustein bei der Lenkung des Verkehrs
  • Angemessene Bepreisung
  1. Die Bepreisung des öffentlichen Parkraums
  • Möglichkeiten der Bepreisung des öffentlichen Parkraums abseits des „Bewohnerparkens“
  • Mögliche (rechtliche) Herausforderungen und Umgang mit diesen, insb. rechtlicher Rahmen und Ausgleich sozialer Härten
  1. „Bewohnerparkzonen“
  • Rechtliche Einordnung als Ausnahme von der Regel
  • Voraussetzungen an die Anordnung von „Bewohnerparkgebieten“
  • Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Ausstellung von „Bewohnerparkausweisen“ für „Nicht-Bewohner“
  • Unter Berücksichtigung der aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Änderungen
  1. Kontrolle und Sanktionen bei Parkverstößen
  • Welche Bedeutung hat das Urteil des BVerwG zum aufgesetzten Parken?
  • Zur Videokontrolle des ruhenden Verkehrs nach § 63g StVG
  1. Vom Instrument zur Umsetzung
  • Erforderliche politische Beschlüsse
  • Politische Rückendeckung für die Verwaltung
  1. Exkurs: Quartiersgaragen
  • Was sind Quartiersgaragen?
  • Die passende Quartiersgarage für die jeweilige Herausforderung
  • Erforderliche Rahmenbedingungen

In der kommunalen Verwaltung werden Leiter und Mitarbeitende von Ordnungsämtern, der Verkehrsüberwachung und Bußgeldstellen, aber auch Leiter und Planer aus Stadtplanungs- und Verkehrsämtern (Mobilitätsmanagement, Parkraumkonzepte) sowie Kommunale Spitzenverbände und Behördenleitungen (Bürgermeister, Dezernenten für Recht und Ordnung) angesprochen. Für Geschäftsführer kommunaler Eigenbetriebe (z.B. Betreiber von städtischen Parkhäusern oder Stadtwerken) und Verkehrsplaner und Berater aus privaten Ingenieurs- und Planungsbüros, die Kommunen unterstützen, ist das Seminar gleichermaßen interessant. Es ist für Juristen und Nichtjuristen geeignet.

Referent

Marc Widemann

Rechtsanwalt
ist seit 2021 Rechtsanwalt in der Infrastrukturkanzlei BBG und Partner mbH in Bremen und dort im Bereich Mobilität tätig. Neben dem öffentlichen Personenverkehr und der Digitalisierung bildet der ruhende Verkehr einen Schwerpunkt seiner Arbeit. In dieser Funktion berät er Kommunen bei der Umsetzung von Parkraumbewirtschaftungs- und Strukturierungsmaßnahmen. Daneben publiziert und doziert er zu bestehenden Möglichkeiten und aktuellen Entwicklungen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
24.09.2026
Online
Marc Widemann

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 10.09.2026
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