11. IBR-Bauleitertage - Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Nach § 650c BGB sind die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ der  Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Änderungs- oder Zusatzleistungen (Nachträgen). Das  gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IBR 2019, 535)  ebenso im VOB/B-Vertrag für die Vergütungsanpassung bei Mengenmehrungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) und wohl auch für die Berechnung der Nachtragshöhe von geänderten und zusätzlichen Leistungen (§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B). Gleichwohl hat diese Art der Nachtragsberechnung ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.

Der 11. IBR-Bauleitertag zeigt praxistaugliche Strategien zur Aufstellung, Prüfung und Verhandlung von Nachträgen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Rechtsprechung und Literatur auf.
  1. Einführung
    • „Verträge sind einzuhalten“ als schuldrechtlicher Regelfall
    • Einseitige Anordnungsrechte als Ausnahme
    • Aufrechterhaltung des Äquivalenzverhältnisses
    • Bedeutung der „üblichen Vergütung“ nach § 632 BGB
  2. Zusammenspiel von Änderungsrecht und Vergütungsanpassung
    • Kooperationsprinzip des § 650b BGBA
    • Anforderungen an das Angebot des Unternehmers
    • Umfang der Planungspflicht des Auftraggebers
    • Anordnungsrecht des Auftraggebers
    • 80%-Regelung des § 650c Abs. 3 BGB
  3. Tatsächlich erforderliche Kosten – rechtliche Einordnung
    • Begriffsabgrenzung Kosten und Aufwendungen
    • Kausalität von Aufwand und Aufwendungen
    • Bauzeitfolgen von Änderungen
    • Erforderlichkeit
    • Tatsächlichkeit
    • Grenzen der Berücksichtigung
  4. Tatsächlich erforderliche Kosten – baubetriebliche Umsetzung
    • Umsetzung bei geänderten Leistungen und ihre Grenzen
      1. Tatsächlich erforderliche Kosten vs. hypothetisch tatsächlich erforderliche Kosten
      2. Tatsächlich erforderliche Kosten bei zusätzlichen Leistungen
    • Dokumentation- und Nachweisproblematik
    • Anwendungsbeispiele
  5. Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
    • Angemessenheitsbegriff
    • Ermittlungsansätze
  6. Fortschreibung der Urkalkulation
    • Nachtrag
    • Kalkulationsarten
    • Vereinbarungsgemäß hinterlegte oder offengelegte Kalkulation
    • Fortschreibung der Vertragspreise durch Übernahme oder Übertragung von Kalkulationsansätzen
    • Gesetzliche Vermutung und Widerlegung
  7. VOB/B-Verträge
    • BGH-Rechtsprechung zur Mengenmehrung
    • Neueste BGH-Rechtsprechung zu § 2 VOB/B
    • Übertragbarkeit auf weitere Tatbestände zur Vergütungsanpassung
    • Verhältnis VOB/B zum BGB
    • Ausblick auf Novelle der VOB/B


Die IBR-Bauleitertage richten sich an Projekt- und Bauleiter, Oberbauleiter, bauleitende Architekten und Ingenieure sowie Vertrags- und Nachtragsmanager.


Referent

Dr. Stephan Bolz

Rechtsanwalt

ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

Referent

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch

ö.b.u.v. Sachverständiger

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus/Bartsch/Kattenbusch: "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Prof. Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.

Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.


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Nach § 650c BGB sind die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ der  Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Änderungs- oder Zusatzleistungen (Nachträgen). Das  gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IBR 2019, 535)  ebenso im VOB/B-Vertrag für die Vergütungsanpassung bei Mengenmehrungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) und wohl auch für die Berechnung der Nachtragshöhe von geänderten und zusätzlichen Leistungen (§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B). Gleichwohl hat diese Art der Nachtragsberechnung ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.

Der 11. IBR-Bauleitertag zeigt praxistaugliche Strategien zur Aufstellung, Prüfung und Verhandlung von Nachträgen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Rechtsprechung und Literatur auf.
  1. Einführung
    • „Verträge sind einzuhalten“ als schuldrechtlicher Regelfall
    • Einseitige Anordnungsrechte als Ausnahme
    • Aufrechterhaltung des Äquivalenzverhältnisses
    • Bedeutung der „üblichen Vergütung“ nach § 632 BGB
  2. Zusammenspiel von Änderungsrecht und Vergütungsanpassung
    • Kooperationsprinzip des § 650b BGBA
    • Anforderungen an das Angebot des Unternehmers
    • Umfang der Planungspflicht des Auftraggebers
    • Anordnungsrecht des Auftraggebers
    • 80%-Regelung des § 650c Abs. 3 BGB
  3. Tatsächlich erforderliche Kosten – rechtliche Einordnung
    • Begriffsabgrenzung Kosten und Aufwendungen
    • Kausalität von Aufwand und Aufwendungen
    • Bauzeitfolgen von Änderungen
    • Erforderlichkeit
    • Tatsächlichkeit
    • Grenzen der Berücksichtigung
  4. Tatsächlich erforderliche Kosten – baubetriebliche Umsetzung
    • Umsetzung bei geänderten Leistungen und ihre Grenzen
      1. Tatsächlich erforderliche Kosten vs. hypothetisch tatsächlich erforderliche Kosten
      2. Tatsächlich erforderliche Kosten bei zusätzlichen Leistungen
    • Dokumentation- und Nachweisproblematik
    • Anwendungsbeispiele
  5. Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
    • Angemessenheitsbegriff
    • Ermittlungsansätze
  6. Fortschreibung der Urkalkulation
    • Nachtrag
    • Kalkulationsarten
    • Vereinbarungsgemäß hinterlegte oder offengelegte Kalkulation
    • Fortschreibung der Vertragspreise durch Übernahme oder Übertragung von Kalkulationsansätzen
    • Gesetzliche Vermutung und Widerlegung
  7. VOB/B-Verträge
    • BGH-Rechtsprechung zur Mengenmehrung
    • Neueste BGH-Rechtsprechung zu § 2 VOB/B
    • Übertragbarkeit auf weitere Tatbestände zur Vergütungsanpassung
    • Verhältnis VOB/B zum BGB
    • Ausblick auf Novelle der VOB/B

Die IBR-Bauleitertage richten sich an Projekt- und Bauleiter, Oberbauleiter, bauleitende Architekten und Ingenieure sowie Vertrags- und Nachtragsmanager.

Referent

Dr. Stephan Bolz

Rechtsanwalt
ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
Referent

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch

ö.b.u.v. Sachverständiger
ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus/Bartsch/Kattenbusch: "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Prof. Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.
Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
03.11.2026
Düsseldorf
Dr. Stephan Bolz
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Prof. Dr. Heiko Fuchs

949.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Präsenz
Adresse:
Radisson Blu Conference Hotel Düsseldorf
Karl-Arnold-Platz 5
40474 Düsseldorf
Zeitraum:
03.11 - 04.11.2026

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 20.10.2026
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