Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle dafür zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Ausschreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkulationsannahmen verursachen Mehrkosten auf Seiten des Auftragnehmers.
Auch Pauschalpreisverträge schützen nicht vor Mehrkosten, denn auch bei dieser Vertragsform sind nicht immer alle für den Erfolg erforderlichen Leistungen für den Auftraggeber kostenlos.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen die typischen Fehler der Parteien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden
Typische Ausschreibungsfehler und ihre Folgen mit aktueller Rechtsprechung
Fehlende Positionen beim Einheitspreisvertrag
Fehlende Positionen beim Pauschalpreisvertrag
Fehlerhafte Mengenangaben beim Einheitspreisvertrag
Fehlerhafte Mengenangaben bei nachträglich pauschalierter EP- Ausschreibung
Eventual- bzw. Bedarfspositionen ohne Kenntlichmachung der Besonderheit
Alternativposition ausgeschrieben, aber Eventualposition gemeint
Technisch fehlerhafte Beschreibungen
Unklare Leistungsbeschreibung beim Einheitspreisvertrag
Widersprüche zwischen Ausschreibungsinhalten
Typische Bieterirrtümer und ihre Folgen mit aktueller Rechtsprechung
Mischkalkulation
Mengenspekulation
"Guter/schlechter Preis = guter/schlechter Nachtrag"?
Annahmen zur Ausführung und Rahmenbedingungen
Umgang mit kalkulierten Verkaufserlösen vorhandener Materialien
Interne „Baustoffbörsen“
"Echte" Kalkulationsirrtümer
Anfechtungsmöglichkeiten bei Kalkulationsirrtümern
Praxisbeispiele und Nachweis-Anforderungen
Formblätter Preisermittlung als Grundlage für Nachtragsberechnungen?
Wann sind Stundenlohnarbeiten nicht mehr wirtschaftlich
Lieferantennachlässe und Mengenänderungen
Völlig neuer Preis bei geänderten Leistungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B?
Umgang mit Nachunternehmer-Nachträgen
angenommene Bauzeitverkürzung und kalkulierte Baustellengemeinkosten