Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/B- und BGB-Vertrag ab dem 01.01.2018 geltenden Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den tatsächlich erforderlichen Kosten nach § 650c Abs. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich erforderlichen Kosten gem. § 650c Abs. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Probleme gestellt.
Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechts nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderungen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und -prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauvertragsrecht nach § 650c BGB gegenübergestellt und erläutert.
Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können.
ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Zu seinem Lehrgebiet gehört u.a. das Thema Kalkulation, Nachtragsmanagement sowie Risikomanagement und Controlling. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Bartsch ist seit über 25 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer und Architektur- und Ingenieurbüros operativ und beratend, u.a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Herausgeber und Autor verschiedener VOB-Kommentare sowie weiterer Fachliteratur. Herr Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare zu baubetrieblichen Themen.
Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/B- und BGB-Vertrag ab dem 01.01.2018 geltenden Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den tatsächlich erforderlichen Kosten nach § 650c Abs. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich erforderlichen Kosten gem. § 650c Abs. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Probleme gestellt.
Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechts nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderungen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und -prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauvertragsrecht nach § 650c BGB gegenübergestellt und erläutert.
Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können.
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