Bauliche Veränderungen & privilegierte Maßnahmen im WEG

Rechtssichere Umsetzung, Beschlussfassung und Praxiswissen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Das Recht der baulichen Veränderungen hat sich, vor allem durch die Triebfeder der WEG-Reform, der E-Mobilität, komplett geändert. Hier ist buchstäblich kein Stein auf dem anderen geblieben. 
Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen beschäftigen nahezu jede Wohnungseigentümergemeinschaft und sorgen für einen hohen Beratungsbedarf. 
Fahrt nehmen auch Ansprüche auf behindertengerechten Umbau auf. Der Bundesgerichtshof hat mit aktuellen Urteilen für Furore gesorgt. Löcher in der Außenwand sind nun kein Nachteil mehr iSv § 20 Abs. 3 WEG (BGH V ZR 86/24). 
Zudem sind bei Klimaanlagen Nachteile nicht die mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängenden Störungen (BGH V ZR 105/24).
Das Seminar erläutert die Möglichkeiten und Risiken, die das neue Recht bietet. Analysiert werden Fallstricke, die im Kostenwesen lauern. Aktuelle Urteile werden tagesaktuell eingearbeitet.  

  • Kann jetzt alles ohne Begrenzungen gebaut werden?
  • BGH zu grundlegender Umgestaltung und Nachteil – alles nicht einfach
  • Baubeschluss trotz vereinbarter Nutzung?
  • Kann jetzt das alte Schwimmbad wegbeschlossen werden?
  • Behindertengerechter Umbau – Fahrstuhleinbau wie geht das praktisch?
  • Trittbrettfahrer: Anspruch auf die Terrassentür als Maßnahme der Barrierereduzierung?
  • Klimaanlagen – besteht jetzt doch ein Anspruch?
  • Wallbox und Balkonkraftwerk in der vermieteten Eigentumswohnung – wie geht das?




Referent

VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack

Vorsitzender Richter am LG

ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt/Main. Er veröffentlicht kontinuierlich zu Fragen des WEG-Rechts und ist Mitherausgeber der NZM und Redaktionsbeirat der ZMR. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte, Verwalter sowie der Deutschen Richterakademie tätig. Er ist Mitautor eines ersten Handbuchs zur GEG-Reform und kommentiert das WEG u. a. im MüKoBGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck und im Jennißen.


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Das Recht der baulichen Veränderungen hat sich, vor allem durch die Triebfeder der WEG-Reform, der E-Mobilität, komplett geändert. Hier ist buchstäblich kein Stein auf dem anderen geblieben. 
Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen beschäftigen nahezu jede Wohnungseigentümergemeinschaft und sorgen für einen hohen Beratungsbedarf. 
Fahrt nehmen auch Ansprüche auf behindertengerechten Umbau auf. Der Bundesgerichtshof hat mit aktuellen Urteilen für Furore gesorgt. Löcher in der Außenwand sind nun kein Nachteil mehr iSv § 20 Abs. 3 WEG (BGH V ZR 86/24). 
Zudem sind bei Klimaanlagen Nachteile nicht die mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängenden Störungen (BGH V ZR 105/24).
Das Seminar erläutert die Möglichkeiten und Risiken, die das neue Recht bietet. Analysiert werden Fallstricke, die im Kostenwesen lauern. Aktuelle Urteile werden tagesaktuell eingearbeitet.  
  • Kann jetzt alles ohne Begrenzungen gebaut werden?
  • BGH zu grundlegender Umgestaltung und Nachteil – alles nicht einfach
  • Baubeschluss trotz vereinbarter Nutzung?
  • Kann jetzt das alte Schwimmbad wegbeschlossen werden?
  • Behindertengerechter Umbau – Fahrstuhleinbau wie geht das praktisch?
  • Trittbrettfahrer: Anspruch auf die Terrassentür als Maßnahme der Barrierereduzierung?
  • Klimaanlagen – besteht jetzt doch ein Anspruch?
  • Wallbox und Balkonkraftwerk in der vermieteten Eigentumswohnung – wie geht das?

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Vorsitzender Richter am LG
ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt/Main. Er veröffentlicht kontinuierlich zu Fragen des WEG-Rechts und ist Mitherausgeber der NZM und Redaktionsbeirat der ZMR. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent für Rechtsanwälte, Verwalter sowie der Deutschen Richterakademie tätig. Er ist Mitautor eines ersten Handbuchs zur GEG-Reform und kommentiert das WEG u. a. im MüKoBGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck und im Jennißen.

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Ort
Referenten
Preis
14.09.2026
Online
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack

259.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
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11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 31.08.2026
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