Baurecht schaffen für Investitionsvorhaben

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bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
In diesem Seminar werden für Investoren und Projektsteuerer alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um entweder in Verhandlungen mit Bau- und Umweltbehörden oder vor Gericht für größere Investitionsvorhaben Baurecht zu erhalten. Außerdem werden Tipps und Kniffe zum richtigen Umgang mit „widerspenstigen“ Baubehörden besprochen. Sowohl Neueinsteiger als auch „alte Hasen“ erhalten fundiert und praxisnah einen Einstieg in die Grundzüge des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Anhand von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Mustern von Erschließungsverträgen und anderen städtebaulichen Verträgen, Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden sowie Befreiungsbescheiden werden die Teilnehmer mit den wichtigsten Instrumentarien des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vertraut gemacht.

  1. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Investitionsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich
  2. Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans
  3. Überblick bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten, falls das Vorhaben nicht den Voraussetzungen der §§ 30, 34 oder 35 BauGB entspricht
  4. Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
  5. Vorteile von Bebauungsplänen der Innenentwicklung zu „normalen“ Bebauungsplänen
  6. Der vorhaben bezogene Bebauungsplan, Abgrenzung zum Angebotsbebauungsplan, Verfahrensschritte, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag
  7. Ohne Erschließungsverträge kein Bauland – Kernelemente eines Erschließungsvertrags
  8. Richtiger Umgang mit Baubehörden – So erhält man ohne Gerichtsverfahren die gewünschte Baugenehmigung
  9. Rechtsschutz im Falle der Ablehnung von Investitionsvorhaben durch Baubehörden
  10. Was tun bei Nachbarwidersprüchen und -klagen? Rechtssichere Verwirklichung des Investitionsvorhabens 


Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Leiter Liegenschaften und Bauleiter von Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Bauträgern und Immobilienunternehmen, kommunale sowie private Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine etc., Architekten und Ingenieure, Baujuristen.


Referent

Dr. Michael Terwiesche LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht. Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Vergaben freiberuflicher Leistungen, Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie die Vergabe von Bauaufträgen. Herr Terwiesche berät und vertritt dabei die an einem Vergabeverfahren Beteiligten umfassend in jedem Stadium des Verfahrens. Außerdem berät Herr Dr. Terwiesche Städte und kommunale Unternehmen beim Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2025; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).


In diesem Seminar werden für Investoren und Projektsteuerer alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um entweder in Verhandlungen mit Bau- und Umweltbehörden oder vor Gericht für größere Investitionsvorhaben Baurecht zu erhalten. Außerdem werden Tipps und Kniffe zum richtigen Umgang mit „widerspenstigen“ Baubehörden besprochen. Sowohl Neueinsteiger als auch „alte Hasen“ erhalten fundiert und praxisnah einen Einstieg in die Grundzüge des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Anhand von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Mustern von Erschließungsverträgen und anderen städtebaulichen Verträgen, Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden sowie Befreiungsbescheiden werden die Teilnehmer mit den wichtigsten Instrumentarien des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vertraut gemacht.
  1. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Investitionsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich
  2. Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans
  3. Überblick bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten, falls das Vorhaben nicht den Voraussetzungen der §§ 30, 34 oder 35 BauGB entspricht
  4. Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
  5. Vorteile von Bebauungsplänen der Innenentwicklung zu „normalen“ Bebauungsplänen
  6. Der vorhaben bezogene Bebauungsplan, Abgrenzung zum Angebotsbebauungsplan, Verfahrensschritte, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag
  7. Ohne Erschließungsverträge kein Bauland – Kernelemente eines Erschließungsvertrags
  8. Richtiger Umgang mit Baubehörden – So erhält man ohne Gerichtsverfahren die gewünschte Baugenehmigung
  9. Rechtsschutz im Falle der Ablehnung von Investitionsvorhaben durch Baubehörden
  10. Was tun bei Nachbarwidersprüchen und -klagen? Rechtssichere Verwirklichung des Investitionsvorhabens 

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Leiter Liegenschaften und Bauleiter von Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Bauträgern und Immobilienunternehmen, kommunale sowie private Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine etc., Architekten und Ingenieure, Baujuristen.

Referent

Dr. Michael Terwiesche LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht. Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Vergaben freiberuflicher Leistungen, Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie die Vergabe von Bauaufträgen. Herr Terwiesche berät und vertritt dabei die an einem Vergabeverfahren Beteiligten umfassend in jedem Stadium des Verfahrens. Außerdem berät Herr Dr. Terwiesche Städte und kommunale Unternehmen beim Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2025; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).

Gesamteindruck

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Inhalt

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Art der Präsentation

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Stoffumfang

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Seminarunterlagen

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Betreuung durch IBR-Seminare

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
14.06.2027
Mannheim
Dr. Michael Terwiesche LL.M.

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Präsenz
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 31.05.2027
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