Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB

5%
Frühbucherrabatt
bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen. 
 
Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind. 
 
Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.

1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet ?
  • Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u. a. Sortimentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungsänderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen)
2. Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne
  • Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfestsetzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss)
3. Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)
  • Ortsteil oder Splittersiedlung?
  • Zuordnung von „Randgrundstücken“
4. Eingrenzung der „näheren Umgebung
  • Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.)
  • Zäsur durch „Aneinandergrenzen homogener Bebauungsstrukturen“
  • Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, …)
5. Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB
  • Ausreißer/Fremdkörper
  • Nachprägende Wirkung bei Abriss
  • Nachprägende Wirkung bei Leerstand
  • Ungenehmigte bauliche Anlagen
6. Das Einfügensgebot
  • Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht
  • Überschreiten des zulässigen Rahmens
  • § 34 Abs. 3a BauGB8. Satzungen nach § 34 BauGB
7. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)

 

8. Satzungen nach § 34 BauGB

 

9. Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB
  • Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch
  • Doppelhausrechtsprechung
  • Gebot der Rücksichtnahme
    • Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen
    • Erdrückende Wirkung
    • Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a.
    • Zumauern von grenzständigen Fenstern
  • Kommunalnachbarklage
  • Verlust von Nachbarrechten


Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, die im öffentlichen Bau- und Nachbarrecht tätig sind und ihre Kenntnisse anhand aktueller Rechtsprechung vertiefen möchten. Ebenso angesprochen sind Juristen in Kommunalverwaltungen, insbesondere in Bau-, Planungs- und Rechtsämtern, die regelmäßig mit Genehmigungsverfahren oder Nachbarstreitigkeiten befasst sind. Darüber hinaus profitieren Mitarbeitende aus Bau- und Projektentwicklungsgesellschaften sowie aus Rechtsabteilungen von Unternehmen der Immobilien- und Bauwirtschaft, die mit bauplanungs- und nachbarrechtlichen Fragen konfrontiert sind. Auch Richterinnen und Richter sowie Referendarinnen und Referendare mit Interesse am öffentlichen Baurecht sind eingeladen, sich praxisnah über die aktuellen Mandatsklassiker zu informieren.


Referent

Dr. Markus Johlen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ist in der bundesweit auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Kanzlei Lenz und Johlen in Köln und Berlin tätig, sowie seit über 20 Jahren ausschließlich auf das öffentliche Baurecht spezialisiert. Er ist u.a. Kommentator zu § 34 BauGB im Berliner Kommentar und zum öffentlichen Baunachbarrechts im "Gädtke, Johlen, Wenzel, Hanne, Kaiser, Koch, Plum" 15. Auflage, sowie Dozent für das öffentliche Baurecht beim Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht.


Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen. 
 
Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind. 
 
Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.
1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet ?
  • Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u. a. Sortimentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungsänderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen)
2. Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne
  • Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfestsetzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss)
3. Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)
  • Ortsteil oder Splittersiedlung?
  • Zuordnung von „Randgrundstücken“
4. Eingrenzung der „näheren Umgebung
  • Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.)
  • Zäsur durch „Aneinandergrenzen homogener Bebauungsstrukturen“
  • Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, …)
5. Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB
  • Ausreißer/Fremdkörper
  • Nachprägende Wirkung bei Abriss
  • Nachprägende Wirkung bei Leerstand
  • Ungenehmigte bauliche Anlagen
6. Das Einfügensgebot
  • Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht
  • Überschreiten des zulässigen Rahmens
  • § 34 Abs. 3a BauGB8. Satzungen nach § 34 BauGB
7. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)

 

8. Satzungen nach § 34 BauGB

 

9. Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB
  • Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch
  • Doppelhausrechtsprechung
  • Gebot der Rücksichtnahme
    • Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen
    • Erdrückende Wirkung
    • Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a.
    • Zumauern von grenzständigen Fenstern
  • Kommunalnachbarklage
  • Verlust von Nachbarrechten

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, die im öffentlichen Bau- und Nachbarrecht tätig sind und ihre Kenntnisse anhand aktueller Rechtsprechung vertiefen möchten. Ebenso angesprochen sind Juristen in Kommunalverwaltungen, insbesondere in Bau-, Planungs- und Rechtsämtern, die regelmäßig mit Genehmigungsverfahren oder Nachbarstreitigkeiten befasst sind. Darüber hinaus profitieren Mitarbeitende aus Bau- und Projektentwicklungsgesellschaften sowie aus Rechtsabteilungen von Unternehmen der Immobilien- und Bauwirtschaft, die mit bauplanungs- und nachbarrechtlichen Fragen konfrontiert sind. Auch Richterinnen und Richter sowie Referendarinnen und Referendare mit Interesse am öffentlichen Baurecht sind eingeladen, sich praxisnah über die aktuellen Mandatsklassiker zu informieren.

Referent

Dr. Markus Johlen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ist in der bundesweit auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Kanzlei Lenz und Johlen in Köln und Berlin tätig, sowie seit über 20 Jahren ausschließlich auf das öffentliche Baurecht spezialisiert. Er ist u.a. Kommentator zu § 34 BauGB im Berliner Kommentar und zum öffentlichen Baunachbarrechts im "Gädtke, Johlen, Wenzel, Hanne, Kaiser, Koch, Plum" 15. Auflage, sowie Dozent für das öffentliche Baurecht beim Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht.

Noch keine Bewertungen vorhanden

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
13.04.2027
Online
Dr. Markus Johlen

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
Microsoft Teams

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit Microsoft Teams durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 30.03.2027
Plätze frei
Noch weniger als die Hälfte der Plätze frei
Nur noch wenige Plätze frei

Teilnehmende buchten auch

  • img
ab 439.00 € (zzgl. MwSt)

Datum
Ort
Referenten
13.04.2027
Online
Dr. Markus Johlen
Weitere Informationen

Warteliste

Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir informieren Sie, sobald ein neuer Termin verfügbar ist:

Inhouse-Schulungen

Gerne führen wir für Sie alle unsere Seminare in angepasster Form auch als Inhouse-Schulung durch

Inhouse-Schulung anfragen