Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen.
Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind.
Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.
1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet ?
- Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u. a. Sortimentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungsänderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen)
2. Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne
- Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfestsetzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss)
3. Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)
- Ortsteil oder Splittersiedlung?
- Zuordnung von „Randgrundstücken“
4. Eingrenzung der „näheren Umgebung
- Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.)
- Zäsur durch „Aneinandergrenzen homogener Bebauungsstrukturen“
- Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, …)
5. Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB
- Ausreißer/Fremdkörper
- Nachprägende Wirkung bei Abriss
- Nachprägende Wirkung bei Leerstand
- Ungenehmigte bauliche Anlagen
6. Das Einfügensgebot
- Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht
- Überschreiten des zulässigen Rahmens
- § 34 Abs. 3a BauGB8. Satzungen nach § 34 BauGB
7. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)
8. Satzungen nach § 34 BauGB
9. Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB
- Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch
- Doppelhausrechtsprechung
- Gebot der Rücksichtnahme
- Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen
- Erdrückende Wirkung
- Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a.
- Zumauern von grenzständigen Fenstern
- Kommunalnachbarklage
- Verlust von Nachbarrechten