Das Seminar vermittelt zunächst, wie die Baubeteiligten und ihre Berater die terminlichen Besonderheiten ihres Projektes im Rahmen der Vertragsgestaltung bestmöglich regeln. Sodann wird der richtige Umgang mit Bauzeitstörungen in der Bauphase dargestellt. Dies betrifft Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen. Der Auftraggeber hat bei einer verzögerten Leistungserbringung des Auftragnehmers die formalen Anforderungen des BGB und der VOB/B ebenso zu beachten wie der Auftragnehmer bei Behinderungen und der Vorbereitung von Bauzeitverlängerungs- und Mehrkostenansprüchen. Dabei gelten für beide Seiten strenge Dokumentationsanforderungen, deren Missachtung in der weiteren Auseinandersetzung regelmäßig zu rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führt. Auch bei und nach Projektabschluss sind bestimmte Vorgaben zu beachten, um einen Rechtsverlust zu vermeiden. Baubetriebliche Fragestellungen werden nur am Rande diskutiert, vorrangig geht es in dem Seminar um den richtigen und praxisnahen Umgang mit Bauzeit und Bauzeitstörungen nach Maßgabe von Vertrag, BGB und VOB/B.
Projekt- und Bauleiter von Auftraggebern, Generalunternehmern und Nachunternehmern, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer und Baujuristen melden sich hier an.
ist Partner der auf Immobilien- und Baurecht spezialisierten Kanzlei ROTTHEGE, Düsseldorf. Herr Dr. Ludgen berät Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Planer bei der Realisierung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben. Er ist Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Peter Behrens School of Arts (Hochschule Düsseldorf), Dozent im Masterstudiengang Baurecht an der Fachhochschule Münster, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- und Baurecht sowie Mitautor des ibr-online-Kommentars VOB/B und des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner (6. Auflage 2019). Zudem ist Herr Dr. Ludgen stellvertretender Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Das Seminar vermittelt zunächst, wie die Baubeteiligten und ihre Berater die terminlichen Besonderheiten ihres Projektes im Rahmen der Vertragsgestaltung bestmöglich regeln. Sodann wird der richtige Umgang mit Bauzeitstörungen in der Bauphase dargestellt. Dies betrifft Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen. Der Auftraggeber hat bei einer verzögerten Leistungserbringung des Auftragnehmers die formalen Anforderungen des BGB und der VOB/B ebenso zu beachten wie der Auftragnehmer bei Behinderungen und der Vorbereitung von Bauzeitverlängerungs- und Mehrkostenansprüchen. Dabei gelten für beide Seiten strenge Dokumentationsanforderungen, deren Missachtung in der weiteren Auseinandersetzung regelmäßig zu rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führt. Auch bei und nach Projektabschluss sind bestimmte Vorgaben zu beachten, um einen Rechtsverlust zu vermeiden. Baubetriebliche Fragestellungen werden nur am Rande diskutiert, vorrangig geht es in dem Seminar um den richtigen und praxisnahen Umgang mit Bauzeit und Bauzeitstörungen nach Maßgabe von Vertrag, BGB und VOB/B.
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