Beschleunigter Wohnungsbau 2026

Die neuen Spielräume im BauGB

Zum 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in den §§ 246e, 30 ff. BauGB sollen weitreichende Befreiungen zu Gunsten von Wohnungsbauvorhaben auch dann zulassen, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Referent untersucht die tatbestandlichen Voraussetzungen der einzelnen Befreiungstatbestände, liefert erste Erfahrungsberichte darüber, ob die Gesetzesänderung in der bisherigen Genehmigungspraxis tatsächlich zu Erleichterungen führt und gibt Praxistipps zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren. Außerdem behandelt das Seminar aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen, die in den Genehmigungsprozessen immer wieder zu Problemen und Zeitverlust führen.


  • Überblick über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (in Kraft seit 30.10.2025)
  • Neue Befreiungsmöglichkeiten nach § 246e BauGB sowie §§ 30 ff. BauGB
    • Voraussetzungen und Prüfung der einzelnen Befreiungstatbestände
    • Bedeutung für Vorhaben, die Grundzüge der Planung berühren
  • Erste Erfahrungen aus der Genehmigungspraxis
    • Wo ergeben sich echte Erleichterungen?
    • Typische Herausforderungen und Fehlanwendungen
  • Praxistipps zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren
    • Optimierung der Antragsunterlagen
    • Kommunikationsstrategien mit Genehmigungsbehörden
    • Umgang mit Konflikten zwischen Planungshoheit und Beschleunigungszielen
  • Aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
    • Bauplanungsrechtliche Entscheidungen mit Relevanz für Wohnungsbauvorhaben
    • Bauordnungsrechtliche Problemfelder, die regelmäßig zu Verzögerungen führen
  • Zukunftsausblick: Welche weiteren Beschleunigungspotenziale bestehen?


Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende kommunaler Bauämter und Genehmigungsbehörden, an Architekten, Stadtplaner und Ingenieure sowie an Projektentwickler, Wohnungsbaugesellschaften und juristische Fachkräfte, die die neuen Befreiungsmöglichkeiten im BauGB sicher anwenden und Genehmigungsverfahren effizienter gestalten möchten.


Referent

Bjarne Brummund

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

wurde 1986 in Hamburg geboren. Nach dem Schulabschluss nahm er 2005 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Trier auf, das er 2013 an der Christian-Albrechts-Universität Kiel erfolgreich abschloss. Während des Studiums arbeitete Bjarne Brummund als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Zivilrichterin am Amtsgericht Hamburg-Mitte mit dem Schwerpunkt Mediation. Nach dem Studium folgte von 2013 bis 2015 das Rechtsreferendariat in Kiel. Seit 2016 ist Bjarne Brummund als Rechtsanwalt tätig und trägt seit 2020 den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Das öffentliche Baurecht ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit.


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Zum 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in den §§ 246e, 30 ff. BauGB sollen weitreichende Befreiungen zu Gunsten von Wohnungsbauvorhaben auch dann zulassen, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Referent untersucht die tatbestandlichen Voraussetzungen der einzelnen Befreiungstatbestände, liefert erste Erfahrungsberichte darüber, ob die Gesetzesänderung in der bisherigen Genehmigungspraxis tatsächlich zu Erleichterungen führt und gibt Praxistipps zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren. Außerdem behandelt das Seminar aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen, die in den Genehmigungsprozessen immer wieder zu Problemen und Zeitverlust führen.

  • Überblick über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (in Kraft seit 30.10.2025)
  • Neue Befreiungsmöglichkeiten nach § 246e BauGB sowie §§ 30 ff. BauGB
    • Voraussetzungen und Prüfung der einzelnen Befreiungstatbestände
    • Bedeutung für Vorhaben, die Grundzüge der Planung berühren
  • Erste Erfahrungen aus der Genehmigungspraxis
    • Wo ergeben sich echte Erleichterungen?
    • Typische Herausforderungen und Fehlanwendungen
  • Praxistipps zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren
    • Optimierung der Antragsunterlagen
    • Kommunikationsstrategien mit Genehmigungsbehörden
    • Umgang mit Konflikten zwischen Planungshoheit und Beschleunigungszielen
  • Aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
    • Bauplanungsrechtliche Entscheidungen mit Relevanz für Wohnungsbauvorhaben
    • Bauordnungsrechtliche Problemfelder, die regelmäßig zu Verzögerungen führen
  • Zukunftsausblick: Welche weiteren Beschleunigungspotenziale bestehen?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende kommunaler Bauämter und Genehmigungsbehörden, an Architekten, Stadtplaner und Ingenieure sowie an Projektentwickler, Wohnungsbaugesellschaften und juristische Fachkräfte, die die neuen Befreiungsmöglichkeiten im BauGB sicher anwenden und Genehmigungsverfahren effizienter gestalten möchten.

Referent

Bjarne Brummund

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
wurde 1986 in Hamburg geboren. Nach dem Schulabschluss nahm er 2005 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Trier auf, das er 2013 an der Christian-Albrechts-Universität Kiel erfolgreich abschloss. Während des Studiums arbeitete Bjarne Brummund als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Zivilrichterin am Amtsgericht Hamburg-Mitte mit dem Schwerpunkt Mediation. Nach dem Studium folgte von 2013 bis 2015 das Rechtsreferendariat in Kiel. Seit 2016 ist Bjarne Brummund als Rechtsanwalt tätig und trägt seit 2020 den Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Das öffentliche Baurecht ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

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23.09.2026
Online
Bjarne Brummund

179.00 € (zzgl. MwSt)

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  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
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