Das Baugrundrisiko

Auftraggeber- oder Auftragnehmerproblem?

Aufgrund der im Vorfeld einer Baumaßnahme nur begrenzt möglichen Erkundung der geologischen Beschaffenheit des Baugrunds treten im Rahmen der Bauausführung immer wieder Abweichungen zwischen den dem Vertrag zu Grunde liegenden bzw. erwarteten und den tatsächlichen Baugrundverhältnissen auf, z.B. in Gestalt von Kontaminationen. Es kann aber auch zu unerwarteten Setzungen, Schäden an Baugeräten oder einer Überflutung des Bauwerks aufgrund der fehlenden Eignung des ausgehobenen Erdreichs für die vorgesehene Wiederverwendung kommen. Das wirft die Frage auf, wer den damit verbundenen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand zu tragen hat. Vielfach wird dem Auftraggeber als Veranlasser der Baumaßnahme (pauschal) das sog. Baugrundrisiko zugewiesen. Da der Baugrund jedoch verschiedene Risiken birgt, ist es verkürzt, diese – praktisch schlagwortartig – einer einheitlichen Lösung zuführen zu wollen. Vielmehr bedürfen unterschiedliche Baugrundprobleme unter Berücksichtigung der einschlägigen vergabe- und vertragsrechtlichen Regelungen, der gesetzlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Rechtsprechung einer differenzierten Betrachtung und Bewertung.

I. Begriff des Baugrundrisikos 
II. Zuweisung des Baugrundrisikos 
  1. Abweichende Baugrundverhältnisse
  a. Anforderungen an die Beschreibung der Baugrundverhältnisse 
  b. Ansprüche des Auftragnehmers auf Mehrvergütung
            c. Ansprüche des Auftragnehmers auf Bauzeitverlängerung 

2. Unvorhergesehene Wechselwirkung zwischen Bauwerk und Baugrund 

 a. Rechtslage vor der Abnahme 
 b. Rechtslage nach der Abnahme

3. Fehlende Tragfähigkeit des Baugrunds z.B. aufgrund von Hohlräumen 
4. Versunkene Baugeräte und verhakte Schlitzwandgreifer 
5. Wiederverwendung des Baugrubenaushubs



Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Projektsteuerer, Architekten und Ingenieure, Bau- und Projektleiter von Hoch-, Tief- und Ingenieurbauvorhaben, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungsjuristen sowie Rechtsanwälte.


Referent

Dr. Stephan Bolz

Rechtsanwalt

ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.


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Aufgrund der im Vorfeld einer Baumaßnahme nur begrenzt möglichen Erkundung der geologischen Beschaffenheit des Baugrunds treten im Rahmen der Bauausführung immer wieder Abweichungen zwischen den dem Vertrag zu Grunde liegenden bzw. erwarteten und den tatsächlichen Baugrundverhältnissen auf, z.B. in Gestalt von Kontaminationen. Es kann aber auch zu unerwarteten Setzungen, Schäden an Baugeräten oder einer Überflutung des Bauwerks aufgrund der fehlenden Eignung des ausgehobenen Erdreichs für die vorgesehene Wiederverwendung kommen. Das wirft die Frage auf, wer den damit verbundenen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand zu tragen hat. Vielfach wird dem Auftraggeber als Veranlasser der Baumaßnahme (pauschal) das sog. Baugrundrisiko zugewiesen. Da der Baugrund jedoch verschiedene Risiken birgt, ist es verkürzt, diese – praktisch schlagwortartig – einer einheitlichen Lösung zuführen zu wollen. Vielmehr bedürfen unterschiedliche Baugrundprobleme unter Berücksichtigung der einschlägigen vergabe- und vertragsrechtlichen Regelungen, der gesetzlichen Vorschriften und der hierzu ergangenen Rechtsprechung einer differenzierten Betrachtung und Bewertung.
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  1. Abweichende Baugrundverhältnisse
  a. Anforderungen an die Beschreibung der Baugrundverhältnisse 
  b. Ansprüche des Auftragnehmers auf Mehrvergütung
            c. Ansprüche des Auftragnehmers auf Bauzeitverlängerung 

2. Unvorhergesehene Wechselwirkung zwischen Bauwerk und Baugrund 

 a. Rechtslage vor der Abnahme 
 b. Rechtslage nach der Abnahme

3. Fehlende Tragfähigkeit des Baugrunds z.B. aufgrund von Hohlräumen 
4. Versunkene Baugeräte und verhakte Schlitzwandgreifer 
5. Wiederverwendung des Baugrubenaushubs

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ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

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20.10.2026
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Dr. Stephan Bolz

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11:00 - 11:15 Uhr
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  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 06.10.2026
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