Der Nachunternehmervertrag

Typische Probleme und rechtssichere Vertragsgestaltung

Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner kämpfen an zwei Fronten: Auf der einen Seite müssen sie für ihren Auftraggeber Bau- bzw. Planungsleistungen nach den vertraglichen Qualitäts-, Kosten- und Zeitvorgaben erbringen. Auf der anderen Seite lassen sie diese Leistungen ganz oder teilweise von Nachunternehmern ausführen und müssen sicherstellen, dass dies zur Zufriedenheit ihres Auftraggebers geschieht. Etwaige Ansprüche ihrer Vertragspartner müssen sie deshalb möglichst an den jeweils anderen Partner durchstellen, damit bei ihnen nichts hängen bleibt. Der Grundstein für eine erfolgreiche Projektabwicklung in solchen Leistungsketten wird bei Abschluss der Verträge gelegt. 
 
Das Seminar vermittelt, wie die Projektbeteiligten die Risiken, die mit ihrer Stellung als Zwischenglied in der Leistungskette verbunden sind, durch eine vorausschauende und geschickte Vertragsgestaltung und -abwicklung auf ein Mindestmaß reduzieren können.

 
  1. Vorbereitung der Projektes
    • Überblick: Welche Regelungen gehören in welche Verträge? 
      • BGB - Werkvertrag/Bauvertrag/Architekten- und Ingenieurvertrag
      • VOB/B und VOB/C
      • HOAI
    • Welche Vertragsstrategie ist die richtige?
      • Umfassendes Vertragswerk
      • Kurzauftrag
      • Verhandlungsprotokoll
      • Vor- und Nachteile der jeweiligen Strategie
      • Besonderheiten von Bindefristen des Nachunternehmers
    • Vertragsinhalt: Was gehört alles in einen Nachunternehmervertrag?
    • Abstimmung zwischen Haupt- und Nachunternehmerverträgen
      • Qualität, Termine, Kosten: Welche Regelungen müssen an den Nachunternehmer durchgestellt werden?
      • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Welche Einschränkungen sind bei der Synchronisierung zu beachten?
  2. Abwicklung des Projekts
    • Wie kann der Nachunternehmer bestmöglich in die Abwicklung des Hauptauftrags eingebunden werden?
    • Qualitätssicherung: Richtige Dokumentation, Mängelrügen, Fristsetzungen etc.
      • Welche formalen Fallstricke sind beim Durchstellen von Erklärungen des Auftraggebers/Bauherrn zu beachten?
    • Nachtrags- und Behinderungsmanagement
      • Wie werden Erklärungen des Nachunternehmers richtig an den Auftraggeber/Bauherrn durchgestellt?
  3. Abschluss des Projektes
    • Abnahmen
      • Wie können Nachunternehmer bestmöglich in das mit dem Auftraggeber/Bauherrn vereinbare Abnahmeprozedere eingebunden werden?
    • Vergütungsmanagement aus Hauptunternehmer- und Nachunternehmersicht
      • Wann wird die Vergütung des Nachunternehmers fällig? Wie wirken sich Zahlungen oder Zahlungsverweigerungen des Auftraggebers/Bauherrn aus?
    • Mängelmanagement
      • Wie muss mit Mängelrügen des Auftraggebers/Bauherrn umgegangen werden?
    • Welche Vorgänge aus dem Hauptvertrag kann sich der Nachunternehmer zu Nutze machen (Vergleich, Verjährung usw.)
 


Alle Personen, die Verträge mit Nachunternehmern erstellen, abschließen oder deren Durchführung überwachen, wie z.B. Geschäftsführer, Projektleiter oder Bauleiter, Baujuristen, Architekten und Ingenieure sind angesprochen.


Referent

Sebastian Eufinger

Rechtsanwalt

ist bei Jahn Hettler Rechtsanwälte in Frankfurt a. M tätig. Die Kanzlei berät bundesweit mit 10 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München, Stuttgart und Freiburg (i. K.) in den Bereichen Projektentwicklung / Bauträgervorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Eufinger berät Auftraggeber und Auftragnehmer und insbesondere Bauträger und Woh-nungseigentümergemeinschaften in allen Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts und in allen rechtlichen Fragen des WEG und der MaBV. Dies umfasst auch die projekt- und baubegleitende Beratung im Team (Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement) und die gerichtliche Vertre-tung, insbesondere im einstweiligem Verfügungsverfahren nach § 650d BGB. Herr Eufinger tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung.


Gesamteindruck

(4,3 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,0 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,3 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,7 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)
Basierend auf 3 Bewertungen

Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner kämpfen an zwei Fronten: Auf der einen Seite müssen sie für ihren Auftraggeber Bau- bzw. Planungsleistungen nach den vertraglichen Qualitäts-, Kosten- und Zeitvorgaben erbringen. Auf der anderen Seite lassen sie diese Leistungen ganz oder teilweise von Nachunternehmern ausführen und müssen sicherstellen, dass dies zur Zufriedenheit ihres Auftraggebers geschieht. Etwaige Ansprüche ihrer Vertragspartner müssen sie deshalb möglichst an den jeweils anderen Partner durchstellen, damit bei ihnen nichts hängen bleibt. Der Grundstein für eine erfolgreiche Projektabwicklung in solchen Leistungsketten wird bei Abschluss der Verträge gelegt. 
 
Das Seminar vermittelt, wie die Projektbeteiligten die Risiken, die mit ihrer Stellung als Zwischenglied in der Leistungskette verbunden sind, durch eine vorausschauende und geschickte Vertragsgestaltung und -abwicklung auf ein Mindestmaß reduzieren können.
 
  1. Vorbereitung der Projektes
    • Überblick: Welche Regelungen gehören in welche Verträge? 
      • BGB - Werkvertrag/Bauvertrag/Architekten- und Ingenieurvertrag
      • VOB/B und VOB/C
      • HOAI
    • Welche Vertragsstrategie ist die richtige?
      • Umfassendes Vertragswerk
      • Kurzauftrag
      • Verhandlungsprotokoll
      • Vor- und Nachteile der jeweiligen Strategie
      • Besonderheiten von Bindefristen des Nachunternehmers
    • Vertragsinhalt: Was gehört alles in einen Nachunternehmervertrag?
    • Abstimmung zwischen Haupt- und Nachunternehmerverträgen
      • Qualität, Termine, Kosten: Welche Regelungen müssen an den Nachunternehmer durchgestellt werden?
      • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Welche Einschränkungen sind bei der Synchronisierung zu beachten?
  2. Abwicklung des Projekts
    • Wie kann der Nachunternehmer bestmöglich in die Abwicklung des Hauptauftrags eingebunden werden?
    • Qualitätssicherung: Richtige Dokumentation, Mängelrügen, Fristsetzungen etc.
      • Welche formalen Fallstricke sind beim Durchstellen von Erklärungen des Auftraggebers/Bauherrn zu beachten?
    • Nachtrags- und Behinderungsmanagement
      • Wie werden Erklärungen des Nachunternehmers richtig an den Auftraggeber/Bauherrn durchgestellt?
  3. Abschluss des Projektes
    • Abnahmen
      • Wie können Nachunternehmer bestmöglich in das mit dem Auftraggeber/Bauherrn vereinbare Abnahmeprozedere eingebunden werden?
    • Vergütungsmanagement aus Hauptunternehmer- und Nachunternehmersicht
      • Wann wird die Vergütung des Nachunternehmers fällig? Wie wirken sich Zahlungen oder Zahlungsverweigerungen des Auftraggebers/Bauherrn aus?
    • Mängelmanagement
      • Wie muss mit Mängelrügen des Auftraggebers/Bauherrn umgegangen werden?
    • Welche Vorgänge aus dem Hauptvertrag kann sich der Nachunternehmer zu Nutze machen (Vergleich, Verjährung usw.)
 

Alle Personen, die Verträge mit Nachunternehmern erstellen, abschließen oder deren Durchführung überwachen, wie z.B. Geschäftsführer, Projektleiter oder Bauleiter, Baujuristen, Architekten und Ingenieure sind angesprochen.

Referent

Sebastian Eufinger

Rechtsanwalt
ist bei Jahn Hettler Rechtsanwälte in Frankfurt a. M tätig. Die Kanzlei berät bundesweit mit 10 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München, Stuttgart und Freiburg (i. K.) in den Bereichen Projektentwicklung / Bauträgervorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Eufinger berät Auftraggeber und Auftragnehmer und insbesondere Bauträger und Woh-nungseigentümergemeinschaften in allen Fragen des Bau- und Werkvertragsrechts und in allen rechtlichen Fragen des WEG und der MaBV. Dies umfasst auch die projekt- und baubegleitende Beratung im Team (Claim-, Anti-Claim- und Nachtragsmanagement) und die gerichtliche Vertre-tung, insbesondere im einstweiligem Verfügungsverfahren nach § 650d BGB. Herr Eufinger tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung.

Gesamteindruck

(4,3 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,7 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,0 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,3 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,7 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,7 von 5 Sternen)
Basierend auf 3 Bewertungen

Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
08.10.2026
Mannheim oder Online
Sebastian Eufinger

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 24.09.2026
Plätze frei
Noch weniger als die Hälfte der Plätze frei
Nur noch wenige Plätze frei

Teilnehmende buchten auch

  • img
ab 439.00 € (zzgl. MwSt)

(4,5 von 5 Sternen)

Datum
Ort
Referenten
08.10.2026
Mannheim oder Online
Sebastian Eufinger
Weitere Informationen

Warteliste

Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir informieren Sie, sobald ein neuer Termin verfügbar ist:

Inhouse-Schulungen

Gerne führen wir für Sie alle unsere Seminare in angepasster Form auch als Inhouse-Schulung durch

Inhouse-Schulung anfragen