Die Baukosten im Architekten- und Ingenieurvertrag

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15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027

Geld gehört in der Regel zu den zentralen Themen eines Bauprojekts. Die Folgen ausufernder und nicht beherrschbarer Kostenentwicklungen rufen unterschiedliche Ansätze hervor, das Thema “Budget” vertraglich zu fassen und Budgetvorgaben als konkrete, verbindliche Planungsziele zu vereinbaren. Bei Planern wiederum führt dies, so verständlich es aus Sicht des Bauherrn auch ist, zu erheblichen Verunsicherungen: eine Verantwortung, vielleicht sogar Haftung mit Schadensersatzdrohungen übernehmen für ein verbindliches Bau-Budget zu einem Zeitpunkt eines erst beginnenden Planungsprozesses? Und was ist mit den vielen politischen und wirtschaftlichen externen Ursachen für Baukostenentwicklungen? Und kann der Architekt und Ingenieur nicht vielmehr bei gestiegenen Kosten vor allem ein höheres Honorar beanspruchen? Aus Verunsicherung entsteht wechselseitiges Misstrauen. Dies wird verstärkt durch verbreitete Missverständnisse und falsche Vorstellungen, was z.B. eine “Baukostenobergrenze” rechtlich überhaupt bedeutet. Und so entstehen schnell unnötige Auseinandersetzungen und vermeidbare Schärfen in der Kommunikation. Das Seminar will helfen, solche Missverständnisse zu vermeiden. Orientiert an der umfangreichen Rechtsprechung erhalten Auftraggeber wie Auftragnehmer Informationen und klare Handreichungen, die Leistungspflichten des Planers – und ihre Grenzen – besser zu verstehen und mit dem Thema in der Vertragsgestaltung und während der Projektrealisierung beiderseits angemessen und vielleicht auch ein wenig entspannter umzugehen.


  1. „Kosten“ als Planungsziel i.S.d. § 650p BGB
  2. Die rechtliche Bedeutung der DIN 276 für die Leistungspflichten beim Kostenmanagement
  3. Der (irrige) Mythos vom Toleranzrahmen bei den Kostenermittlungsarten
  4. Was tun bei Zielkonflikten: wenn Projektwünsche und Budget einfach nicht passen
  5. Formen der Kostenvereinbarung: vom Wunsch über die Obergrenze bis zur Garantie
  6. Beispiele für zulässige und unzulässige Kostenvereinbarungen in Formularverträgen
  7. Schwerpunkt: die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung
  8. Geplante Kosten – gebaute Kosten
  9. Die aktuelle Rechtsprechung zur Kostenplanung
  10. Kostenbedingte Umplanungen: Mängelbeseitigung oder Nachtragsleistung?
  11. Wann wirken sich Kostenveränderungen auf das (HOAI-)Honorar aus?


Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen.



Referent

Dr. Richard Althoff

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ist Gründungspartner der Kanzlei für Bau- und Planungsrecht Althoff Kierner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Dresden. Nach fünfjähriger Tätigkeit in der Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bundes wechselte Dr. Althoff Ende 1997 in den Anwaltsberuf mit Spezialisierung im Bau- und Planungsrecht. Seit 2009 ist Dr. Althoff nahezu ausschließlich im Recht der Architekten und Ingenieure tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vertrags- und honorarrechtlichen Beratung seiner Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie in der projektbegleitenden "Alltagsberatung". Er ist zugleich Kooperationsanwalt mehrerer namhafter Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure. Dr. Althoff leitet den regionalen Arbeitskreis Sachsen/Sachsen-Anhalt der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und ist im Organisationsteam der Jahresarbeitstagung der DGfBR verantwortlich für den Themenbereich "Architekten und Ingenieure". Er ist Mitherausgeber und Mitautor verschiedener HOAI-Werke und zeichnet sich durch eine langjährige ausgeprägte Schulungs- und Vortragstätigkeit aus, bei der vor allem seine klare Sprache, lebhafte Didaktik und Praxisnähe regelmäßig sehr gelobt wird.


Geld gehört in der Regel zu den zentralen Themen eines Bauprojekts. Die Folgen ausufernder und nicht beherrschbarer Kostenentwicklungen rufen unterschiedliche Ansätze hervor, das Thema “Budget” vertraglich zu fassen und Budgetvorgaben als konkrete, verbindliche Planungsziele zu vereinbaren. Bei Planern wiederum führt dies, so verständlich es aus Sicht des Bauherrn auch ist, zu erheblichen Verunsicherungen: eine Verantwortung, vielleicht sogar Haftung mit Schadensersatzdrohungen übernehmen für ein verbindliches Bau-Budget zu einem Zeitpunkt eines erst beginnenden Planungsprozesses? Und was ist mit den vielen politischen und wirtschaftlichen externen Ursachen für Baukostenentwicklungen? Und kann der Architekt und Ingenieur nicht vielmehr bei gestiegenen Kosten vor allem ein höheres Honorar beanspruchen? Aus Verunsicherung entsteht wechselseitiges Misstrauen. Dies wird verstärkt durch verbreitete Missverständnisse und falsche Vorstellungen, was z.B. eine “Baukostenobergrenze” rechtlich überhaupt bedeutet. Und so entstehen schnell unnötige Auseinandersetzungen und vermeidbare Schärfen in der Kommunikation. Das Seminar will helfen, solche Missverständnisse zu vermeiden. Orientiert an der umfangreichen Rechtsprechung erhalten Auftraggeber wie Auftragnehmer Informationen und klare Handreichungen, die Leistungspflichten des Planers – und ihre Grenzen – besser zu verstehen und mit dem Thema in der Vertragsgestaltung und während der Projektrealisierung beiderseits angemessen und vielleicht auch ein wenig entspannter umzugehen.

  1. „Kosten“ als Planungsziel i.S.d. § 650p BGB
  2. Die rechtliche Bedeutung der DIN 276 für die Leistungspflichten beim Kostenmanagement
  3. Der (irrige) Mythos vom Toleranzrahmen bei den Kostenermittlungsarten
  4. Was tun bei Zielkonflikten: wenn Projektwünsche und Budget einfach nicht passen
  5. Formen der Kostenvereinbarung: vom Wunsch über die Obergrenze bis zur Garantie
  6. Beispiele für zulässige und unzulässige Kostenvereinbarungen in Formularverträgen
  7. Schwerpunkt: die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung
  8. Geplante Kosten – gebaute Kosten
  9. Die aktuelle Rechtsprechung zur Kostenplanung
  10. Kostenbedingte Umplanungen: Mängelbeseitigung oder Nachtragsleistung?
  11. Wann wirken sich Kostenveränderungen auf das (HOAI-)Honorar aus?

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ist Gründungspartner der Kanzlei für Bau- und Planungsrecht Althoff Kierner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB in Dresden. Nach fünfjähriger Tätigkeit in der Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bundes wechselte Dr. Althoff Ende 1997 in den Anwaltsberuf mit Spezialisierung im Bau- und Planungsrecht. Seit 2009 ist Dr. Althoff nahezu ausschließlich im Recht der Architekten und Ingenieure tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vertrags- und honorarrechtlichen Beratung seiner Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie in der projektbegleitenden "Alltagsberatung". Er ist zugleich Kooperationsanwalt mehrerer namhafter Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure. Dr. Althoff leitet den regionalen Arbeitskreis Sachsen/Sachsen-Anhalt der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und ist im Organisationsteam der Jahresarbeitstagung der DGfBR verantwortlich für den Themenbereich "Architekten und Ingenieure". Er ist Mitherausgeber und Mitautor verschiedener HOAI-Werke und zeichnet sich durch eine langjährige ausgeprägte Schulungs- und Vortragstätigkeit aus, bei der vor allem seine klare Sprache, lebhafte Didaktik und Praxisnähe regelmäßig sehr gelobt wird.

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19.03.2027
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