Die Mängelhaftung des Architekten

Ein Expertenseminar

Die Mängelhaftung des Architekten unterscheidet sich erheblich von der Haftung des Bauunternehmers. Während der vom Bauunternehmer geschuldete Erfolg in der mangelfreien Herstellung des Bauwerks oder seines Gewerks besteht, besteht der Erfolg des Architektenwerks in den nach dem jeweiligen Stand der Ausführung des Bauwerks erforderlichen Planungs- und Überwachungsschritte. Nicht jeder Bauwerksmangel ist ein Mangel der Architektenleistung. Umgekehrt geht die Verantwortung des Architekten über die mangelfreie Erstellung des Bauwerks hinaus. Er schuldet als Teilerfolge Arbeitsschritte, die überwiegend nicht nachholbar sind. Diese Unterschiede haben erhebliche Auswirkungen auf die Haftung des Architekten und Ingenieurs und die Geltendmachung der Mängelrechte .
Das Seminar beleuchtet diese Unterschiede und zeigt die praktischen Konsequenzen für die Haftung des Architekten auf.


  • Die geschuldete Architekten- und Ingenieurleistung
  • Der Mangel der Architektenleistung
  • Die Haftung des Architekten für einen Bauwerksmangel
  • Die Haftung des Architekten im Kostenbereich
  • Nicht erbrachte Teilleistungen
  • Hinweispflichten des Architekten
  • Das Nacherfüllungsrecht des Architekten und Ingenieurs
  • Die Rechte des Bestellers bei einem Mangel der Architekten- und Ingenieurleistung
  • Verjährungsfragen
  • Die gesamtschuldnerische Haftung des Architekten: Voraussetzungen der Gesamtschuld und Regress im Innenverhältnis
  • Die Auswirkungen eines Mangels der Architektenleistung auf das Honorar
  • Prozessuale Fragen


Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, mit architektenrechtlichen Mandaten befasste Rechtsanwälte, für die rechtliche Abwicklung von Gewährleistungsfällen befasste Mitarbeiter von Architekturbüros, Unternehmen, Versicherungen und öffentlichen Verwaltungen.


Referent

Thomas Manteufel

Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.

war bis zum 31.03.2026 Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Glöckner/Manteufel/Rehbein, 7. Aufl. 2025, Verlag C.H. Beck, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.


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Die Mängelhaftung des Architekten unterscheidet sich erheblich von der Haftung des Bauunternehmers. Während der vom Bauunternehmer geschuldete Erfolg in der mangelfreien Herstellung des Bauwerks oder seines Gewerks besteht, besteht der Erfolg des Architektenwerks in den nach dem jeweiligen Stand der Ausführung des Bauwerks erforderlichen Planungs- und Überwachungsschritte. Nicht jeder Bauwerksmangel ist ein Mangel der Architektenleistung. Umgekehrt geht die Verantwortung des Architekten über die mangelfreie Erstellung des Bauwerks hinaus. Er schuldet als Teilerfolge Arbeitsschritte, die überwiegend nicht nachholbar sind. Diese Unterschiede haben erhebliche Auswirkungen auf die Haftung des Architekten und Ingenieurs und die Geltendmachung der Mängelrechte .
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  • Die Auswirkungen eines Mangels der Architektenleistung auf das Honorar
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Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.
war bis zum 31.03.2026 Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Glöckner/Manteufel/Rehbein, 7. Aufl. 2025, Verlag C.H. Beck, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.

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Ort
Referenten
Preis
16.11.2026
Mannheim oder Online
Thomas Manteufel

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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