Die Mängelhaftung des Bauträgers

Ein Expertenseminar

Der Bauträgervertrag weist besondere Probleme und Haftungsfallen auf, insbesondere bei der Errichtung von Wohnungs- und Teileigentum. Der Bauträger verspricht einer Vielzahl von Erwerbern die Errichtung desselben Gemeinschaftseigentums. Vertragspartner ist aber jeweils der einzelne Erwerber. Das führt zu Problemen bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums, aber auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten. Im Interesse der Erwerber, aber auch des Bauträgers, können die Mängelrechte nur einheitlich ausgeübt werden. Überlagert wird dies von den Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, welches dem Verwalter eine besondere Rolle bei der Sanierung des Gemeinschaftseigentums zuweist. Anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung werden die typischen Probleme im Verhältnis zwischen Erwerbern und Bauträger, aber auch innerhalb der WEG und in ihrem Verhältnis zum Verwalter aufgezeigt und Lösungsansätze entwickelt.

 
  • Die Besonderheiten des Bauträgervertrags
  • Der Bauträgervertrag über die Errichtung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Die Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum
  • Verjährungsfragen
  • Der Einfluss von Mängeln am Gemeinschaftseigentum auf die Vergütung des Bauträgers
  • Eintragung ins Grundbuch trotz Mängeleinbehalten?
  • Das An-Sich-Ziehen der Mängelrechte durch die WEG
  • Die Haftung der WEG und des Verwalters bei fehlerhafter Sanierung


Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, für die rechtliche Abwicklung von Gewährleistungsfällen befasste Mitarbeiter von Bauträgern, WEG-Verwalter.


Referent

Thomas Manteufel

Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.

war bis zum 31.03.2026 Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Glöckner/Manteufel/Rehbein, 7. Aufl. 2025, Verlag C.H. Beck, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.


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Der Bauträgervertrag weist besondere Probleme und Haftungsfallen auf, insbesondere bei der Errichtung von Wohnungs- und Teileigentum. Der Bauträger verspricht einer Vielzahl von Erwerbern die Errichtung desselben Gemeinschaftseigentums. Vertragspartner ist aber jeweils der einzelne Erwerber. Das führt zu Problemen bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums, aber auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten. Im Interesse der Erwerber, aber auch des Bauträgers, können die Mängelrechte nur einheitlich ausgeübt werden. Überlagert wird dies von den Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, welches dem Verwalter eine besondere Rolle bei der Sanierung des Gemeinschaftseigentums zuweist. Anhand von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung werden die typischen Probleme im Verhältnis zwischen Erwerbern und Bauträger, aber auch innerhalb der WEG und in ihrem Verhältnis zum Verwalter aufgezeigt und Lösungsansätze entwickelt.
 
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  • Eintragung ins Grundbuch trotz Mängeleinbehalten?
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Preis
17.11.2026
Mannheim oder Online
Thomas Manteufel

439.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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