e-Forms und e-Vergabe

Digitale Vergabeverfahren und öffentliche Ausschreibungen optimieren

Der Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist der gesetzliche Regelfall, ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig. So sind zahlreiche neue Rechtsfragen entstanden, z.B. welche Unterlagen müssen online bereitgestellt werden; wie ist mit Wartungsfenstern und technischen Problemen des Vergabeportals, mit Bedienfehlern sowie mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?
 
Hinzu kommt nun noch, dass neue EU-Standartformulare im Oberschwellenbereich verwendet werden müssen, um die Bekanntmachungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu veröffentlichen. 

  1. e-Forms: Was ist das und welchen Zweck erfüllen e-Forms?
  2. e-Forms: Rechtsgrundlage und Umsetzung in Deutschland
    • Oberhalb der Schwellenwerte
    • Verpflichtung? Für wen und für wen nicht? Ausnahmen?
    • Unterhalb der Schwellenwerte
  3. Was bedeutet das für die Nutzer? 
  4. Was ändert sich durch die Einführung von e-Forms? 
  5. Wie läuft e-Vergabe praktisch? 
    • Welche Ausnahmen von der Pflicht zur e-Vergabe bestehen? 
    • Darf ein Entgelt oder eine Registrierung gefordert werden? 
    • Wie sind Informationen an nicht registrierte Unternehmen zu übermitteln?
  6. Datensicherheit 
    • Welche gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit gibt es (EU-DSGVO, BDSG, LDSG)? 
    • Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Wie sind die Textform, die elektronische Signatur, eID des neuen Personalausweises, De-Mail und E-Postbrief einzuordnen? 
  7. Neue und bekannte Fehlerquellen im Vergabeverfahren 
    • Wartungsfenstern und technischen Problemen des Vergabeportals
    • Bedienfehler des Bieters (z.B. Fehler in der Verschlüsselung, falscher Kommunikationskanal) 
    • Wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?
    • Darlegungs- und Beweislast im Streitfall


Ab 25.10.2023 wurden die neuen EU-Standardformulare für oberschwellige Verfahren (e-Forms) verpflichtend. Diese Verpflichtung bringt zahlreiche Änderungen in der e-Vergabe mit sich. Welche das sind, werden in diesem Seminar aufgezeigt.
 
Das Thema ist daher für alle Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen wichtig! Es sollten sich alle Personen angesprochen fühlen, die am Beschaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaffungsstellen auf der Auftraggeberseite und am Vertrieb auf der Bieterseite beteiligt sind (z.B. Fachbereichs-, Abteilungs-, Amts- und Referatsleiter, Mitarbeiter der Beschaffungsstellen, des Vertriebs und der Rechtsabteilungen).


Referent

Martin Conrads

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist Partner der Kanzlei Bird & Bird LLP in Hamburg. Als Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht ist seit über 15 Jahren die umfassende vergabe- und vertragsrechtliche Beratung von öffentlichen Auftraggebern, sowie privater Unternehmen in den Bereichen Sicherheit & Verteidigung, Transport und Gesundheit Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Vor seinem Wiedereintritt bei Bird & Bird im Jahr 2013 war Martin Conrads drei Jahre lang angestellter Rechtsanwalt und stellvertretender Leiter der Vergabestelle in einem bundesweit tätigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Martin Conrads ist Fregattenkapitän der Reserve und beordert als Stabsoffizier Recht beim Marinekommando.


Gesamteindruck

(5,0 von 5 Sternen)

Inhalt

(5,0 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(5,0 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(5,0 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,5 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,5 von 5 Sternen)
Basierend auf 2 Bewertungen

Der Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist der gesetzliche Regelfall, ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig. So sind zahlreiche neue Rechtsfragen entstanden, z.B. welche Unterlagen müssen online bereitgestellt werden; wie ist mit Wartungsfenstern und technischen Problemen des Vergabeportals, mit Bedienfehlern sowie mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?
 
Hinzu kommt nun noch, dass neue EU-Standartformulare im Oberschwellenbereich verwendet werden müssen, um die Bekanntmachungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu veröffentlichen. 
  1. e-Forms: Was ist das und welchen Zweck erfüllen e-Forms?
  2. e-Forms: Rechtsgrundlage und Umsetzung in Deutschland
    • Oberhalb der Schwellenwerte
    • Verpflichtung? Für wen und für wen nicht? Ausnahmen?
    • Unterhalb der Schwellenwerte
  3. Was bedeutet das für die Nutzer? 
  4. Was ändert sich durch die Einführung von e-Forms? 
  5. Wie läuft e-Vergabe praktisch? 
    • Welche Ausnahmen von der Pflicht zur e-Vergabe bestehen? 
    • Darf ein Entgelt oder eine Registrierung gefordert werden? 
    • Wie sind Informationen an nicht registrierte Unternehmen zu übermitteln?
  6. Datensicherheit 
    • Welche gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit gibt es (EU-DSGVO, BDSG, LDSG)? 
    • Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Wie sind die Textform, die elektronische Signatur, eID des neuen Personalausweises, De-Mail und E-Postbrief einzuordnen? 
  7. Neue und bekannte Fehlerquellen im Vergabeverfahren 
    • Wartungsfenstern und technischen Problemen des Vergabeportals
    • Bedienfehler des Bieters (z.B. Fehler in der Verschlüsselung, falscher Kommunikationskanal) 
    • Wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?
    • Darlegungs- und Beweislast im Streitfall

Ab 25.10.2023 wurden die neuen EU-Standardformulare für oberschwellige Verfahren (e-Forms) verpflichtend. Diese Verpflichtung bringt zahlreiche Änderungen in der e-Vergabe mit sich. Welche das sind, werden in diesem Seminar aufgezeigt.
 
Das Thema ist daher für alle Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen wichtig! Es sollten sich alle Personen angesprochen fühlen, die am Beschaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaffungsstellen auf der Auftraggeberseite und am Vertrieb auf der Bieterseite beteiligt sind (z.B. Fachbereichs-, Abteilungs-, Amts- und Referatsleiter, Mitarbeiter der Beschaffungsstellen, des Vertriebs und der Rechtsabteilungen).

Referent

Martin Conrads

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
ist Partner der Kanzlei Bird & Bird LLP in Hamburg. Als Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht ist seit über 15 Jahren die umfassende vergabe- und vertragsrechtliche Beratung von öffentlichen Auftraggebern, sowie privater Unternehmen in den Bereichen Sicherheit & Verteidigung, Transport und Gesundheit Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Vor seinem Wiedereintritt bei Bird & Bird im Jahr 2013 war Martin Conrads drei Jahre lang angestellter Rechtsanwalt und stellvertretender Leiter der Vergabestelle in einem bundesweit tätigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Martin Conrads ist Fregattenkapitän der Reserve und beordert als Stabsoffizier Recht beim Marinekommando.

Gesamteindruck

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Inhalt

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Art der Präsentation

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Betreuung durch IBR-Seminare

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
09.11.2026
Online
Martin Conrads

259.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 26.10.2026
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