Die Baubeteiligten auf Auftraggeber- wie auf Auftragnehmerseite genauso wie Architekten/ Ingenieure und Projektsteuerer benötigen bei der Bewältigung eines Bauvorhabens nicht nur technisches Knowhow und kaufmännisches Verhandlungsgeschick. Es zeigt sich immer wieder, dass das Gelingen eines Bauvorhabens auch vom juristischen Fingerspitzengefühl auf allen Seiten abhängt. Dies beginnt bei den Vertragsabschlüssen, setzt sich fort bei der Umsetzung bzw. Beratung des Bauherrn im Rahmen der Ausschreibung und mündet letztlich in der streitkritischen Bau- nebst anschließender Gewährleistungsphase. Nur wer solide Grundkenntnisse der hierfür relevanten Themen – Grundzüge im Vertragsrecht einschließlich VOB/A und VOB/B, Nachtragsmanagement, Umgang mit Bauverzögerungen, drohende Leistungseinstellung, Kündigungsszenarien, Abnahme, Vergütung, Gewährleistungsmanagement – hat, navigiert rechtssicher durch die im Laufe eines Bauvorhabens lauernden Untiefen.
In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, dass derartige Grundkenntnisse bei den Baubeteiligten mitunter nur rudimentär vorhanden, in jedem Fall aber ausbaufähig sind. Insbesondere die Neuerungen, welche das sog. Neue Bauvertragsrecht ab 2018 mit sich gebracht hat, sind in den Köpfen bisher nur ansatzweise angekommen, auch wenn die verwendeten Vertragsmuster etwas anderes sagen. Es empfiehlt sich zudem, vorhandene Kenntnisse – angesichts stetig fortschreitender Rechtsprechung und gesetzlicher Neuerungen – immer wieder aufzufrischen.
Das Seminar richtet sich daher an diejenigen, die das Gelingen eines Bauvorhabens auf eine (rechts)sichere Basis stellen wollen, insbesondere Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer sowie Projektleiter.
- Grundzüge im Vertragsrecht einschließlich VOB/A und VOB/B
- Nachtragsforderungen
- Umgang mit Bauverzögerungen und drohender Leistungseinstellung
- Kündigungsszenarien
- Abnahme
- Vergütung
- Gewährleistungsmanagement