EU-Beihilfenrecht für Wirtschaftsförderer und Fördermittelempfänger

Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art. Allerdings sind derartige „Beihilfen“ nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beihilfen gestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.
 
Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfällen werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt. 

  • Begriff der „Beihilfe“ und Anwendung auf Beispielsfälle
  • „begünstigende Wirkung“: Von „Altmark-Trans“ bis zum „Private-Investor“-Test
  • Notifizierungspflicht und Durchführungsverbot in der Praxis
  • Ablauf der Notifizierung 
  • Rückzahlungspflichten und seltene Ausnahmen davon
  • Binnenmarktrelevanz bei Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • „De-Minimis“-Regelungen 
  • Bedeutung von EU-Sekundärrecht 
  • Freistellungen und Ausnahmen (z.B. AGVO und DAWI) 
  • Vermeidung von Überkompensationen: Wettbewerbliche Verfahren/Ausschreibung und „Altmark-Trans“
  • Transparenzerfordernisse aus AGVO & Co.
  • Gestaltung eines Betrauungsaktes


Entscheider und Wirtschaftsförderer in Kommunen und Verwaltung, Fördermittelempfänger in Wirtschaft, Kultur und Sport, Rechtsanwälte und Berater im Bereich von Wirtschaftsförderung, Fördermitteln und EU-Beihilfenrecht, Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Vergaberecht sind herzlich eingeladen, sich für das Webinar anzumelden.


ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. - u.a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte) und Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht.


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Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art. Allerdings sind derartige „Beihilfen“ nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beihilfen gestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.
 
Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfällen werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt. 
  • Begriff der „Beihilfe“ und Anwendung auf Beispielsfälle
  • „begünstigende Wirkung“: Von „Altmark-Trans“ bis zum „Private-Investor“-Test
  • Notifizierungspflicht und Durchführungsverbot in der Praxis
  • Ablauf der Notifizierung 
  • Rückzahlungspflichten und seltene Ausnahmen davon
  • Binnenmarktrelevanz bei Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • „De-Minimis“-Regelungen 
  • Bedeutung von EU-Sekundärrecht 
  • Freistellungen und Ausnahmen (z.B. AGVO und DAWI) 
  • Vermeidung von Überkompensationen: Wettbewerbliche Verfahren/Ausschreibung und „Altmark-Trans“
  • Transparenzerfordernisse aus AGVO & Co.
  • Gestaltung eines Betrauungsaktes

Entscheider und Wirtschaftsförderer in Kommunen und Verwaltung, Fördermittelempfänger in Wirtschaft, Kultur und Sport, Rechtsanwälte und Berater im Bereich von Wirtschaftsförderung, Fördermitteln und EU-Beihilfenrecht, Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Vergaberecht sind herzlich eingeladen, sich für das Webinar anzumelden.

Referent

Prof. Dr. Christopher Zeiss

ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. - u.a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte) und Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht.

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Referenten
Preis
13.11.2026
Online
Prof. Dr. Christopher Zeiss

259.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
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09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 30.10.2026
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