Nationale (Bau-)Vergaben, also im Unterschwellenbereich, nehmen den Großteil der (Bau-)Einkaufspraxis ein und werden damit zum „Massengeschäft“. Das Seminar soll Sicherheit geben bei der Frage, wann die Voraussetzungen für die Freihändige Vergabe von Bauleistungen vorliegen und wie dieses Verfahren in der Praxis rechtssicher und effizient durchgeführt wird. Verschaffen Sie sich zudem einen Überblick über die Dokumentationspflichten und erkennen Sie die Vorteile des Vergabeverfahrens für die Praxis.
- Kurze Einführung
- Zahlen/Daten/Fakten zur Unterschwellenvergabe von Bauleistungen
- Wahl der Verfahrensart „Freihändige Vergabe“
- Problem: Freihändige Vergabe als Verhandlungsmöglichkeit vs Einholen von drei Angeboten (wie eine beschränkte Ausschreibung)
- Überblick über die Verfahrensarten und Einordnung der Verfahrensart „Freihändige Vergabe“
- charakteristische Merkmale einer Freihändigen Vergabe im Vergleich zu den anderen Verfahrensarten öffentliche und beschränkte Ausschreibung
- Voraussetzungen für die Freihändige Vergabe § 3a Abs. 3 VOB/A
- Grundsätzliches: abschließender Charakter der Auflistung der Ausnahmetatbestände in § 3a Abs. 3 VOB/A
- Rechtsprechung zur restriktiven Auslegung und Anwendung der Ausnahmetatbestände
- Erläuterung der Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände
- Die einzelnen Ausnahmetatbestände in § 3a Abs. 3 Nr. 1 bis 6 VOB/A
- Bedeutung des Schwellenwertes in § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A
- Überblick über die Wertgrenzenregelungen im Landesrecht der einzelnen Bundesländer für die Freihändige Vergabe von Bauleistungen
- Durchführung einer Freihändigen Vergabe für Bauleistungen
- Mindeststandards bei Freihändiger Vergabe (Freihändige Vergabe ist kein „rechtsfreier“ Raum)
- Freihändige Vergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb
- Nutzen und Vorteile des Teilnahmewettbewerbs, insbesondere bei geförderten Bauprojekten
- Eignungsprüfung bei Freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
- Rechtssichere Abwicklung der Angebots- und Verhandlungsphase
- Dokumentations- und Informationspflichten bei Freihändiger Vergabe (§ 20 VOB/A; landesrechtliche Vorgaben z.B. § 16 NTVergG)