IBR-Lehrgang Contract- und Claimmanager/innen

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bei Buchung bis zum
15.12.2026
Für Seminare in Mannheim sowie Online-Seminare | 1. Halbjahr 2027
Mit wachsenden Anforderungen an das Bau- und Projektmanagement sind Kenntnisse und Kompetenzen im Vertrags- und Nachtragsmanagement von nicht wegzudenkender Bedeutung und entscheiden über eine gute Abwicklung des Bauprojekts von Beginn an. Sie verringern das Konfliktpotenzial im Projekt, machen Auftraggeber und -nehmer zufrieden und stellen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.
Nach der Teilnahme am Lehrgang sind Sie in der Lage, typische Vertragsrisiken zu erkennen, zu bewerten und gegen zu steuern sowie mit Vertragsänderungen und -störungen während des Bauprojekts umzugehen.

Modul 1: Vertragsmanagement („Contractmanagement“)
19.04. Tag 1: Rechtliche Grundlagen
Herr Frederic Jürgens
  • Vertragstypen im (Anlagen-)Bau
  • Rechtsquellen, insb. gesetzliches Bauvertragsrecht und VOB
  • Rechtliche Grundstrukturen des Bauvertrags
    • Hauptleistungspflichten
    • Neben(leistungs)pflichten (insb. Prüf- und Hinweispflichten)
  • (Spannungs-)Verhältnis zwischen geschuldetem Werkerfolg und verpreistem Leistungsumfang
20.04. Tag 2: Vertragsschluss und -inhalte
 Herr Frederic Jürgens
  • Vertragliche Vorschriften im Vergaberecht (vorvertragliche Prüf- und Hinweispflichten, „Kalkulierbarkeit“, unzumutbare Wagnisse etc.)
  • Zustandekommen von Bauverträgen
  • Form- und Vertretungsregelungen
  • Geläufige Vertragsmuster/-formulare und deren Tücken (z. B. VHB, Bahn).
  • Nachtragsrelevante Vertragsinhalte/-bestandteile
  • Umgang mit (Kalkulations-)Irrtümern
  • Praktische Relevanz des AGB-Rechts
  • Besonderheiten in der Leistungskette (Nachunternehmerverträge)
Modul 2: Nachtragsmanagement („Claimmanagement“)
21.04. Tag 3: Mengenänderungen, Änderungs- und Zusatzleistungen („Sachnachträge“)
Prof. Dr. Heiko Fuchs & Prof. Dr.-Ing Kattenbusch
  • Vergütungsanpassung bei Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
  • Anordnungsrechte nach BGB
  • Vergütungsanpassung nach § 650c Abs. 1 BGB (tatächlich erforderliche Kosten)
  • Vergütungsanpassung nach § 650c Abs. 2 BGB (Fortschreitung der Urkalkulation)
  • Anordnungsrechte nach VOB/B
  • Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B (geänderte Leistung)
  • Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 6 VOB/B (zusätzliche Leistung)
  • Vergütungsanpassung bei Pauschalverträgen nach § 2 Abs. 7 VOB/B
  • Störung der Geschäftsgrundlage
28.04. Tag 4: Rechtliche Grundlagen
Herr Jarl-Hendrik Kues
  • Bestimmung der vereinbarten Bauleistung („Bausoll“)
  • Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung
    • (Detail- und Global-)Pauschalverträge
    • Auslegungsgrundsätze bei Unklarheiten und Widersprüchen
    • Bedeutung der VOB/C (ATV)
    • Risikoverteilung (z. B. Boden- und Bestandsrisiken)
  • Bausolländerung
    • durch Nachtragsvereinbarung
    • durch Anordnungsrechte nach BGB und/oder VOB/B
    • Abgrenzung zu Koordinationsanordnungen nach § 4 Abs. 1 VOB/B
  • Mangel- und Verzugshaftung
    1. Mängelrechte („Schlechtleistung“) und Bedenkenhinweispflichten
    2. Verzug und Abhilfepflicht („Nichtleistung“)
    3. Weitere „Gegenrechte“ des Auftraggebers, z. B. Kündigung, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte
  • Abwicklung
    1. Abnahme (§ 640 BGB, § 12 VOB/B)
    2. Abrechnung der Haupt- und Nachtragsleistung (§ 14 VOB/B)
    3. Zahlung (§§ 632a, 641, 650g Abs. 4 BGB; § 16 VOB/B) einschl. Nachträgen (§ 650c Abs. 3 BGB)
  • Leistungsverweigerungsrechte bei Nachtrags- oder Zahlungskonflikten
  • Planung der Nachtragsleistung (unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 9 VOB/B)
  • Nachtragsbearbeitungs- und -verfolgungskosten
  • Vertragsbeendigung
    1. Einvernehmliche Vertragsaufhebung
    2. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung
    3. Kündigung und Abrechnung
29.04. Tag 5: Bauzeit und Störungen („Umstandsnachträge“)
Herr Carsten Eichler
  • Ausführungsfristen und deren Verlängerung (§§ 5, 6 VOB/B)
  • Behinderung und Unterbrechung
  • Bauzeitliche Anordnungsrechte?
  • Bauzeitverlängerung wegen von Mengen- und Leistungsänderungen
  • Bauzeitverlängerung wegen Behinderungen
  • Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers
  • Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers
  • Störung der Geschäftsgrundlage
  • Beschleunigungsnachträge
  • Sonderfall: Verzögerte Zuschlagerteilung
  • Dokumentation
    1. Behinderungsanzeigen
    2. Bauablaufbezogene Darstellung
Modul 3: Kommunikation, Verhandlung und Streitbeilegung 
30.04. Tag 6 - 
Herr Arvid Rapp
  • Streitprävention
  • Streitbeilegung
  • Verhandlungstaktiken bei Vergabe- und Nachtragsverhandlungen
  • Kommunikation
  • Rechtssicherer Schriftverkehr


Contract- und Claimmanger/-innen, die ihr Wissen vertiefen oder solche, die diese Position demnächst bekleiden und sich einen umfangreichen Überblick verschaffen wollen. Sie bilden eine Schnittstelle zwischen Einkauf, Rechts- und Baubereich und dementsprechend sind die Inhalte gewählt. Angesprochen sind Mitarbeitende aus privaten Unternehmen und aus der öffentlichen Bauverwaltung bzw. Vertrags- und Vergabedezernate (Hoch- und Tiefbauamt, Vergabestellen von Kommunen/Behörden und Bau- und Liegenschaftsbetrieben).
Darüber hinaus ist der Lehrgang geeignet für Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief und Ingenieurbaus; Architekten; Ingenieure; Projektsteuerer; Projektbeteiligte, die verantwortlich sind für Vertragsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten und/oder Konsortialpartnern.
Praktische oder Vorerfahrungen sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.


Referent

Carsten Eichler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

berät seit Ende 2003 im privaten und öffentlichen Baurecht, Architekten- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht. Zu seinen Mandanten zählen deutsche und internationale Investoren und Bauunternehmen sowie Bauträger, Architekten und Ingenieure. Nach einer 16-jähirgen Tätigkeit im Baurechtsteam einer internationalen Großkanzlei ist er ist seit Mai 2023 für die im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB tätig. Herr Eichler publiziert regelmäßig zu bau- und vergaberechtlichen Themen und hält bau- und vergaberechtliche Vorträge, u. a. im Rahmen der Ausbildung von Architekten für die Bayerische Architektenkammer. Herr Eichler wird seit Jahren in einschlägigen Rankings als führende Anwalt im Baurecht gelistet.

trainiert und berät seit ca. 25 Jahren Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie und Immobilienwirtschaft. Dabei stehen psychologische Fragen der Führung, der Kommunikation und Verhandlung im Mittelpunkt seiner Arbeit. Ziel ist es stets, bestehende Situationen unter motivationalen und emotionalen Gesichtspunkten zu analysieren, um dadurch Perspektiven zu erweitern, neue Spielräume zu eröffnen und die aus dieser Arbeit resultierenden notwendigen Kompetenzen zu entwickeln. Das Fundament der Arbeit bildet sein profundes psychologisches Wissen, gepaart mit langjähriger Praxiserfahrung in einer Vielzahl von Seminaren und Projekten. Neben der Seminar- und Beratungstätigkeit coacht Arvid Rapp verantwortliche Keyplayer bei der Erreichung ihrer Führungs- und Verhandlungsziele. Er ist gemeinsam mit seinem Partner geschäftsführender Gesellschafter der incon HR.

Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

Referent

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch

ö.b.u.v. Sachverständiger

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus/Bartsch/Kattenbusch: "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Prof. Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.

Referent

Frederic Jürgens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken: Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024 AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.

Referent

Jarl-Hendrik Kues LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.


Mit wachsenden Anforderungen an das Bau- und Projektmanagement sind Kenntnisse und Kompetenzen im Vertrags- und Nachtragsmanagement von nicht wegzudenkender Bedeutung und entscheiden über eine gute Abwicklung des Bauprojekts von Beginn an. Sie verringern das Konfliktpotenzial im Projekt, machen Auftraggeber und -nehmer zufrieden und stellen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.
Nach der Teilnahme am Lehrgang sind Sie in der Lage, typische Vertragsrisiken zu erkennen, zu bewerten und gegen zu steuern sowie mit Vertragsänderungen und -störungen während des Bauprojekts umzugehen.
Modul 1: Vertragsmanagement („Contractmanagement“)
19.04. Tag 1: Rechtliche Grundlagen
Herr Frederic Jürgens
  • Vertragstypen im (Anlagen-)Bau
  • Rechtsquellen, insb. gesetzliches Bauvertragsrecht und VOB
  • Rechtliche Grundstrukturen des Bauvertrags
    • Hauptleistungspflichten
    • Neben(leistungs)pflichten (insb. Prüf- und Hinweispflichten)
  • (Spannungs-)Verhältnis zwischen geschuldetem Werkerfolg und verpreistem Leistungsumfang
20.04. Tag 2: Vertragsschluss und -inhalte
 Herr Frederic Jürgens
  • Vertragliche Vorschriften im Vergaberecht (vorvertragliche Prüf- und Hinweispflichten, „Kalkulierbarkeit“, unzumutbare Wagnisse etc.)
  • Zustandekommen von Bauverträgen
  • Form- und Vertretungsregelungen
  • Geläufige Vertragsmuster/-formulare und deren Tücken (z. B. VHB, Bahn).
  • Nachtragsrelevante Vertragsinhalte/-bestandteile
  • Umgang mit (Kalkulations-)Irrtümern
  • Praktische Relevanz des AGB-Rechts
  • Besonderheiten in der Leistungskette (Nachunternehmerverträge)
Modul 2: Nachtragsmanagement („Claimmanagement“)
21.04. Tag 3: Mengenänderungen, Änderungs- und Zusatzleistungen („Sachnachträge“)
Prof. Dr. Heiko Fuchs & Prof. Dr.-Ing Kattenbusch
  • Vergütungsanpassung bei Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
  • Anordnungsrechte nach BGB
  • Vergütungsanpassung nach § 650c Abs. 1 BGB (tatächlich erforderliche Kosten)
  • Vergütungsanpassung nach § 650c Abs. 2 BGB (Fortschreitung der Urkalkulation)
  • Anordnungsrechte nach VOB/B
  • Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B (geänderte Leistung)
  • Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 6 VOB/B (zusätzliche Leistung)
  • Vergütungsanpassung bei Pauschalverträgen nach § 2 Abs. 7 VOB/B
  • Störung der Geschäftsgrundlage
28.04. Tag 4: Rechtliche Grundlagen
Herr Jarl-Hendrik Kues
  • Bestimmung der vereinbarten Bauleistung („Bausoll“)
  • Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung
    • (Detail- und Global-)Pauschalverträge
    • Auslegungsgrundsätze bei Unklarheiten und Widersprüchen
    • Bedeutung der VOB/C (ATV)
    • Risikoverteilung (z. B. Boden- und Bestandsrisiken)
  • Bausolländerung
    • durch Nachtragsvereinbarung
    • durch Anordnungsrechte nach BGB und/oder VOB/B
    • Abgrenzung zu Koordinationsanordnungen nach § 4 Abs. 1 VOB/B
  • Mangel- und Verzugshaftung
    1. Mängelrechte („Schlechtleistung“) und Bedenkenhinweispflichten
    2. Verzug und Abhilfepflicht („Nichtleistung“)
    3. Weitere „Gegenrechte“ des Auftraggebers, z. B. Kündigung, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte
  • Abwicklung
    1. Abnahme (§ 640 BGB, § 12 VOB/B)
    2. Abrechnung der Haupt- und Nachtragsleistung (§ 14 VOB/B)
    3. Zahlung (§§ 632a, 641, 650g Abs. 4 BGB; § 16 VOB/B) einschl. Nachträgen (§ 650c Abs. 3 BGB)
  • Leistungsverweigerungsrechte bei Nachtrags- oder Zahlungskonflikten
  • Planung der Nachtragsleistung (unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 9 VOB/B)
  • Nachtragsbearbeitungs- und -verfolgungskosten
  • Vertragsbeendigung
    1. Einvernehmliche Vertragsaufhebung
    2. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung
    3. Kündigung und Abrechnung
29.04. Tag 5: Bauzeit und Störungen („Umstandsnachträge“)
Herr Carsten Eichler
  • Ausführungsfristen und deren Verlängerung (§§ 5, 6 VOB/B)
  • Behinderung und Unterbrechung
  • Bauzeitliche Anordnungsrechte?
  • Bauzeitverlängerung wegen von Mengen- und Leistungsänderungen
  • Bauzeitverlängerung wegen Behinderungen
  • Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers
  • Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers
  • Störung der Geschäftsgrundlage
  • Beschleunigungsnachträge
  • Sonderfall: Verzögerte Zuschlagerteilung
  • Dokumentation
    1. Behinderungsanzeigen
    2. Bauablaufbezogene Darstellung
Modul 3: Kommunikation, Verhandlung und Streitbeilegung 
30.04. Tag 6 - 
Herr Arvid Rapp
  • Streitprävention
  • Streitbeilegung
  • Verhandlungstaktiken bei Vergabe- und Nachtragsverhandlungen
  • Kommunikation
  • Rechtssicherer Schriftverkehr

Contract- und Claimmanger/-innen, die ihr Wissen vertiefen oder solche, die diese Position demnächst bekleiden und sich einen umfangreichen Überblick verschaffen wollen. Sie bilden eine Schnittstelle zwischen Einkauf, Rechts- und Baubereich und dementsprechend sind die Inhalte gewählt. Angesprochen sind Mitarbeitende aus privaten Unternehmen und aus der öffentlichen Bauverwaltung bzw. Vertrags- und Vergabedezernate (Hoch- und Tiefbauamt, Vergabestellen von Kommunen/Behörden und Bau- und Liegenschaftsbetrieben).
Darüber hinaus ist der Lehrgang geeignet für Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief und Ingenieurbaus; Architekten; Ingenieure; Projektsteuerer; Projektbeteiligte, die verantwortlich sind für Vertragsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten und/oder Konsortialpartnern.
Praktische oder Vorerfahrungen sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

Referent

Carsten Eichler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
berät seit Ende 2003 im privaten und öffentlichen Baurecht, Architekten- und Planungsrecht sowie im Vergaberecht. Zu seinen Mandanten zählen deutsche und internationale Investoren und Bauunternehmen sowie Bauträger, Architekten und Ingenieure. Nach einer 16-jähirgen Tätigkeit im Baurechtsteam einer internationalen Großkanzlei ist er ist seit Mai 2023 für die im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB tätig. Herr Eichler publiziert regelmäßig zu bau- und vergaberechtlichen Themen und hält bau- und vergaberechtliche Vorträge, u. a. im Rahmen der Ausbildung von Architekten für die Bayerische Architektenkammer. Herr Eichler wird seit Jahren in einschlägigen Rankings als führende Anwalt im Baurecht gelistet.
Referent

Dipl.-Psych. Arvid Rapp

trainiert und berät seit ca. 25 Jahren Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie und Immobilienwirtschaft. Dabei stehen psychologische Fragen der Führung, der Kommunikation und Verhandlung im Mittelpunkt seiner Arbeit. Ziel ist es stets, bestehende Situationen unter motivationalen und emotionalen Gesichtspunkten zu analysieren, um dadurch Perspektiven zu erweitern, neue Spielräume zu eröffnen und die aus dieser Arbeit resultierenden notwendigen Kompetenzen zu entwickeln. Das Fundament der Arbeit bildet sein profundes psychologisches Wissen, gepaart mit langjähriger Praxiserfahrung in einer Vielzahl von Seminaren und Projekten. Neben der Seminar- und Beratungstätigkeit coacht Arvid Rapp verantwortliche Keyplayer bei der Erreichung ihrer Führungs- und Verhandlungsziele. Er ist gemeinsam mit seinem Partner geschäftsführender Gesellschafter der incon HR.
Referent

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Köln mit weiteren Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist seit 2025 Präsident des Deutschen Baugerichtstags.

Referent

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch

ö.b.u.v. Sachverständiger

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus/Bartsch/Kattenbusch: "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Prof. Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.

Referent

Frederic Jürgens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner bei GSK Stockmann, Heidelberg. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Herr Jürgens ist zudem Mitautor bei folgenden Werken: Das neue GEG – Gebäudeenergiegesetz, Das „Heizungsgesetz“ im Miet-, WEG-, Bau- und Immobilienrecht, Börstinghaus/Meyer, C.H. Beck Verlag 2024 AGB-Klauseln in Bauverträgen, Kues/von Kiedrowski/Bolz, C.H. Beck Verlag 2024, Mitherausgeber Handbuch ESG in der Baupraxis, Werner-Verlag 2024.

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Jarl-Hendrik Kues LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
19.04.2027 - 30.04.2027
Mannheim
Carsten Eichler
Dipl.-Psych. Arvid Rapp
Prof. Dr. Heiko Fuchs
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Frederic Jürgens
Jarl-Hendrik Kues LL.M.

2220.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Präsenz
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim
Zeitraum:
19.04 - 30.04.2027

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
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Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 05.04.2027
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