Nachfordern von Unterlagen

Rechtssicher im Vergabeverfahren handeln

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingegangene Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sind die Interessensbestätigung, der Teilnahmeantrag oder das Angebot unvollständig oder fehlerhaft, kann bzw. muss der Auftraggeber – in Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen Vergabeordnung und deren Vorgaben – Unterlagen oder bestimmte Preisangaben nachfordern, sofern er nicht vorab auf die Nachforderung verzichtet hat. 
 
Vor diesem Hintergrund wird im Seminar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vergabeordnungen und der aktuellen Rechtsprechung erläutert, was es bei der Nachforderung von Unterlagen im Vergabeverfahren zu beachten gilt. Dabei wird auch auf Formales (Frist, Übermittlungsweg, Dokumentation) eingegangen. Schlussendlich werden aber auch taktische Überlegungen nicht zu kurz kommen.
 
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer Sicherheit im Umgang mit den typischen Fragestellungen und Fallgestaltungen bei der Nachforderung von Unterlagen zu vermitteln.

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Anknüpfungspunkte für Nachforderungen im Vergabeverfahren
    • Überblick über die Rechtsgrundlagen im Vergaberecht oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
    • Anknüpfungspunkte im Vergabeverfahren (Interessensbekundung, Teilnahmeantrag, Angebot)
    • Regelungen zur Nachforderung in den einzelnen Vergabeordnungen (VgV, VOB/A-EU, SektVO, KonzVgV, UVgO, VOB/A)
  2. Nachforderbare Unterlagen
    • Abgrenzung von unternehmensbezogenen und leistungsbezogenen Unterlagen
    • Wann liegt eine leistungsbezogene Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betrifft, vor?
    • Wann ist eine Unterlage fehlend, unvollständig oder fehlerhaft?
    • Welche Unterlagen dürfen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden?
  3. Nachforderbare Preisangaben
    • Wann ist eine Preisposition unwesentlich?
    • Wann werden die Wertungsreihenfolge und der Wettbewerb nicht durch die Nachforderung beeinträchtigt? 
    • (Un-)Vollständigkeit von Preisangaben (Mischkalkulation, Spekulationsangebote)
  4. Entscheidung hinsichtlich Nachforderung
    • Verpflichtung („muss“) bzw. Ermessensentscheidung („kann“)
    • Von welchen Unternehmen müssen Unterlagen nachgefordert werden (Bestbieter, in die engere Auswahl kommende Bieter, alle Bieter)?
    • Vorabverzicht auf Nachforderung – Welche Anforderungen werden an diesen gestellt? Was spricht dafür? Was spricht dagegen?
  5. Prozess der Nachforderung
    • Aufforderung zur Nachreichung
    • Kommunikationsweg bei Nachforderung
    • Frist für die Nachreichung
    • Prüfung der nachgereichten Unterlagen
    • (Un-)Zulässigkeit einer zweiten Nachreichung (innerhalb der Frist zur Nachreichung)
    • Dokumentation
  6. Rechtsfolgen
    • Angebotsausschluss
    • Rüge
    • Nachprüfungsverfahren


Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern, insbesondere der öffentlichen Verwaltung, die in Vergabestellen, Beschaffungsstellen oder Fachabteilungen mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut sind. Das Seminar wendet sich ebenso an Mitarbeiter von Zuwendungsempfängern, die bei Beschaffungen an das Vergaberecht gebunden sind. Gleichermaßen willkommen sind Architekten, Ingenieure und Berater, die Vergabeverfahren rechtlich, betriebswirtschaftlich oder technisch begleiten. Schlussendlich adressiert das Seminar Mitarbeiter, die bei Bewerber- und Bieterunternehmen mit der Konzeption und Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten befasst sind. 
Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.


Referent

Dr. Wolfgang Kräber

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

ist seit 2014 als Rechtsanwalt tätig und seit 2018 zugleich Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist seit 2019 bei avocado rechtsanwälte in Köln beschäftigt und wurde zum 01.01.2022 zum Partner ernannt. Vom Beginn seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit an ist er überwiegend mit Fragen rund um das deutsche und europäische Vergaberecht befasst. Er berät vorwiegend die öffentliche Hand, aber auch Bieter und Bewerber bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Einen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet dabei die Konzeptionierung von Ausschreibungen samt Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die anschließende Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Prüfung und Wertung der Angebote. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vertretung von Mandanten vor den Nachprüfungsinstanzen. Dr. Wolfgang Kräber publiziert und referiert regelmäßig im Bereich des Vergaberechts.


Gesamteindruck

(4,5 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,1 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,4 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,4 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
Basierend auf 11 Bewertungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingegangene Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sind die Interessensbestätigung, der Teilnahmeantrag oder das Angebot unvollständig oder fehlerhaft, kann bzw. muss der Auftraggeber – in Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen Vergabeordnung und deren Vorgaben – Unterlagen oder bestimmte Preisangaben nachfordern, sofern er nicht vorab auf die Nachforderung verzichtet hat. 
 
Vor diesem Hintergrund wird im Seminar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vergabeordnungen und der aktuellen Rechtsprechung erläutert, was es bei der Nachforderung von Unterlagen im Vergabeverfahren zu beachten gilt. Dabei wird auch auf Formales (Frist, Übermittlungsweg, Dokumentation) eingegangen. Schlussendlich werden aber auch taktische Überlegungen nicht zu kurz kommen.
 
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer Sicherheit im Umgang mit den typischen Fragestellungen und Fallgestaltungen bei der Nachforderung von Unterlagen zu vermitteln.
  1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Anknüpfungspunkte für Nachforderungen im Vergabeverfahren
    • Überblick über die Rechtsgrundlagen im Vergaberecht oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
    • Anknüpfungspunkte im Vergabeverfahren (Interessensbekundung, Teilnahmeantrag, Angebot)
    • Regelungen zur Nachforderung in den einzelnen Vergabeordnungen (VgV, VOB/A-EU, SektVO, KonzVgV, UVgO, VOB/A)
  2. Nachforderbare Unterlagen
    • Abgrenzung von unternehmensbezogenen und leistungsbezogenen Unterlagen
    • Wann liegt eine leistungsbezogene Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betrifft, vor?
    • Wann ist eine Unterlage fehlend, unvollständig oder fehlerhaft?
    • Welche Unterlagen dürfen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden?
  3. Nachforderbare Preisangaben
    • Wann ist eine Preisposition unwesentlich?
    • Wann werden die Wertungsreihenfolge und der Wettbewerb nicht durch die Nachforderung beeinträchtigt? 
    • (Un-)Vollständigkeit von Preisangaben (Mischkalkulation, Spekulationsangebote)
  4. Entscheidung hinsichtlich Nachforderung
    • Verpflichtung („muss“) bzw. Ermessensentscheidung („kann“)
    • Von welchen Unternehmen müssen Unterlagen nachgefordert werden (Bestbieter, in die engere Auswahl kommende Bieter, alle Bieter)?
    • Vorabverzicht auf Nachforderung – Welche Anforderungen werden an diesen gestellt? Was spricht dafür? Was spricht dagegen?
  5. Prozess der Nachforderung
    • Aufforderung zur Nachreichung
    • Kommunikationsweg bei Nachforderung
    • Frist für die Nachreichung
    • Prüfung der nachgereichten Unterlagen
    • (Un-)Zulässigkeit einer zweiten Nachreichung (innerhalb der Frist zur Nachreichung)
    • Dokumentation
  6. Rechtsfolgen
    • Angebotsausschluss
    • Rüge
    • Nachprüfungsverfahren

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern, insbesondere der öffentlichen Verwaltung, die in Vergabestellen, Beschaffungsstellen oder Fachabteilungen mit der Durchführung von Vergabeverfahren betraut sind. Das Seminar wendet sich ebenso an Mitarbeiter von Zuwendungsempfängern, die bei Beschaffungen an das Vergaberecht gebunden sind. Gleichermaßen willkommen sind Architekten, Ingenieure und Berater, die Vergabeverfahren rechtlich, betriebswirtschaftlich oder technisch begleiten. Schlussendlich adressiert das Seminar Mitarbeiter, die bei Bewerber- und Bieterunternehmen mit der Konzeption und Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten befasst sind. 
Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.

Referent

Dr. Wolfgang Kräber

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht
ist seit 2014 als Rechtsanwalt tätig und seit 2018 zugleich Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist seit 2019 bei avocado rechtsanwälte in Köln beschäftigt und wurde zum 01.01.2022 zum Partner ernannt. Vom Beginn seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit an ist er überwiegend mit Fragen rund um das deutsche und europäische Vergaberecht befasst. Er berät vorwiegend die öffentliche Hand, aber auch Bieter und Bewerber bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Einen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet dabei die Konzeptionierung von Ausschreibungen samt Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die anschließende Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Prüfung und Wertung der Angebote. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vertretung von Mandanten vor den Nachprüfungsinstanzen. Dr. Wolfgang Kräber publiziert und referiert regelmäßig im Bereich des Vergaberechts.

Gesamteindruck

(4,5 von 5 Sternen)

Inhalt

(4,1 von 5 Sternen)

Art der Präsentation

(4,3 von 5 Sternen)

Stoffumfang

(4,4 von 5 Sternen)

Seminarunterlagen

(4,4 von 5 Sternen)

Betreuung durch IBR-Seminare

(4,8 von 5 Sternen)
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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
06.11.2026
Online
Dr. Wolfgang Kräber

259.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Online
Software:
ZOOM

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 23.10.2026
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