Nachträge und Bauzeit bei mangelhafter Ausschreibung

Vertragsauslegung und Strategien für Bau- und Sachnachträge

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen.
Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.
Das BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt.

  1. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:
    • Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen
  2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:
    • Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten
  3. Auslegung des Leistungsverzeichnisses:
  4. Besondere Themen:
    • Kalkulationstricks, Schadstoffrisiko, Baugrundrisiko
  5. Geänderte und zusätzliche Leistungen:
    • § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB
  6. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch:
    • Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?


Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Schlichter und Mediatoren.

Referent

Jarl-Hendrik Kues LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

Referent

Felix S. Thomas

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ist Partner der Sozietät c.r.p. law. in Frankfurt am Main. Sein Fokus liegt auf der baubegleitenden Entwicklung von Strategien zur Behandlung von Nachtragsforderungen, insbesondere aus bauzeitlichen Ansprüchen. Im Konfliktfall übernimmt er selbstverständlich die Prozessführung. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor in verschiedenen Fachbüchern und von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften. Passend zum Fokus ist Herr Thomas etwa Autor des Abschnitts zu Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen in dem von Kues/v. Kiedrowski/Bolz herausgegebenen Buch über AGB-Klauseln in Bauverträgen. Zudem ist Herr Thomas Referent baurechtlicher Vorträge und Seminare.

Referent

Anne Schönbrunn

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

ist Partnerin in der Kanzlei c.r.p. law. partnerschaft mbb am Standort Berlin. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im juristischen Projektmanagement bei Großbauvorhaben, die sie von der Vertragsgestaltung bis zur finalen Abwicklung begleitet. Sie berät zu allen Fragen des privaten Baurechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Beratung liegt in der Vertragsgestaltung sowie im Claim-Management.  


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Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen.
Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.
Das BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt.
  1. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:
    • Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen
  2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:
    • Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten
  3. Auslegung des Leistungsverzeichnisses:
  4. Besondere Themen:
    • Kalkulationstricks, Schadstoffrisiko, Baugrundrisiko
  5. Geänderte und zusätzliche Leistungen:
    • § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB
  6. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch:
    • Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Schlichter und Mediatoren.

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Jarl-Hendrik Kues LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
ist Gründungspartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.
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Felix S. Thomas

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
ist Partner der Sozietät c.r.p. law. in Frankfurt am Main. Sein Fokus liegt auf der baubegleitenden Entwicklung von Strategien zur Behandlung von Nachtragsforderungen, insbesondere aus bauzeitlichen Ansprüchen. Im Konfliktfall übernimmt er selbstverständlich die Prozessführung. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor in verschiedenen Fachbüchern und von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften. Passend zum Fokus ist Herr Thomas etwa Autor des Abschnitts zu Ausführungsfristen, Behinderungen und Vertragsstrafen in dem von Kues/v. Kiedrowski/Bolz herausgegebenen Buch über AGB-Klauseln in Bauverträgen. Zudem ist Herr Thomas Referent baurechtlicher Vorträge und Seminare.
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Anne Schönbrunn

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
ist Partnerin in der Kanzlei c.r.p. law. partnerschaft mbb am Standort Berlin. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im juristischen Projektmanagement bei Großbauvorhaben, die sie von der Vertragsgestaltung bis zur finalen Abwicklung begleitet. Sie berät zu allen Fragen des privaten Baurechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Beratung liegt in der Vertragsgestaltung sowie im Claim-Management.  

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
04.08.2026
Mannheim oder Online
Jarl-Hendrik Kues LL.M.
Felix S. Thomas

499.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:15 - 12:45 Uhr
13:45 - 15:15 Uhr
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 21.07.2026
05.11.2026
Mannheim oder Online
Jarl-Hendrik Kues LL.M.
Anne Schönbrunn

499.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:15 - 12:45 Uhr
13:45 - 15:15 Uhr
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
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  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
  • Buchen Sie bis zum: 22.10.2026
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