Nachträge von A-Z

Von A wie Ausschreibung bis Z wie Zahlung

In so gut wie keinem Bauvertrag - sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag - ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. 
 
Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können.
  1. Der Einheitspreisvertrag
    • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
    • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%: kalkulatorische Preisfortschreibung oder Vergütung nach tatsächlich erforderlichen Kosten?
    • Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?
  2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag
    • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
    • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
    • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
    • Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag
    • Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
    • Grenzen des Pauschalpreisrisikos
  3. Der Global-Pauschalvertrag
    • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
    • Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung
    • Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko
    • Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln
  4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen
    • Nachtragssystematik der VOB/B
    • Nachträge wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen
    • Vergütung bei auftragslos erbrachten Leistungen
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
    • Was sollte ein sog. Nachtragsangebot beinhalten?
    • Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zu Stande kommt?


Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht.

Referent

Dr. Stephan Bolz

Rechtsanwalt

ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.


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In so gut wie keinem Bauvertrag - sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag - ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. 
 
Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können.
  1. Der Einheitspreisvertrag
    • Mengenabweichung oder Leistungsänderung?
    • Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10%: kalkulatorische Preisfortschreibung oder Vergütung nach tatsächlich erforderlichen Kosten?
    • Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?
  2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag
    • Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag
    • Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos
    • Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung
    • Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag
    • Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
    • Grenzen des Pauschalpreisrisikos
  3. Der Global-Pauschalvertrag
    • Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet?
    • Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung
    • Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko
    • Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln
  4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen
    • Nachtragssystematik der VOB/B
    • Nachträge wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen
    • Vergütung bei auftragslos erbrachten Leistungen
    • Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast?
    • Was sollte ein sog. Nachtragsangebot beinhalten?
    • Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zu Stande kommt?

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht.

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Dr. Stephan Bolz

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ist Rechtsanwalt in Mannheim und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u.a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u.a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

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Termine

Datum
Ort
Referenten
Preis
22.10.2026
Mannheim oder Online
Dr. Stephan Bolz

469.00 € (zzgl. MwSt)

Terminart:
Mannheim oder Online
Adresse:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

09:30 - 11:00 Uhr
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 Uhr
12:45 - 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 - 15:15 Uhr
15:15 - 15:30 Uhr
Kaffeepause
15:30 - 17:00 Uhr

Informationen zum Ablauf:
  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Bei Teilnahme vor Ort: Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Unsere Online- und Hybrid- Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. Den entsprechenden Link senden wir Ihnen 2 Tage vor Seminarbeginn zu.
  • Zertifikate werden im Nachgang per E-Mail versandt
  • Nach dem Seminar werden wir Ihnen per E-Mail unseren Fragebogen zukommen lassen. (Wir freuen uns über jede Rückmeldung)
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